Greifswald – Der Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält auch in diesem Jahr auf der Grundlage des § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von 9 Millionen Euro aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds sowie erstmalig eine Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von fast 2,5 Millionen Euro.
„Der Landkreis hat mit einer klugen Finanzpolitik in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung gemacht“, so Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling bei der Übergabe an Landrat Michael Sack. „Ich freue mich, diese Bemühungen mit der Zuweisung von 9 Millionen Euro würdigen und unterstützen zu dürfen“, ergänzt Schmülling.
Konsolidierungszuweisungen des Landes können Kommunen beantragen, die im jeweiligen Haushalsvorjahr selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaftet haben. Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist es gelungen, im Jahr 2023 einen Überschuss von fast 3,5 Millionen Euro zu erwirtschaften, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt der 9 Millionen Euro, im Haushaltvorjahr einen jahresbezogenen Überschuss von mindestens 3 Millionen Euro zu erreichen, erfüllt waren.
Der Landkreis profitiert von den finanziellen Mitteln, die das Land für defizitäre Kommunen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes bereit stellt, seit dem Jahr 2020. Durch eigene Konsolidierungsanstrengungen und die Hilfen des Landes von 9 Millionen Euro jährlich konnte er sein Defizit von rund minus 133 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 zwischenzeitlich auf ein Minus von rund 51 Millionen Euro zum 31. Dezember 2023 zurückführen.
Bereits in den Jahren zuvor hatte der Landkreis auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Land Konsolidierungshilfen erhalten, die neben den eigenen Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises mit dazu beigetragen hatten, das Defizit von ursprünglich rund 166 Millionen Euro zum 31. Dezember 2015 auf das bereits genannte Minus von 133 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 zu reduzieren.
„Das Ziel für uns als Land ist es, alle unsere bisher noch verschuldeten Gemeinden, Städte und Landkreise dabei zu helfen, ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen zu können. Dadurch erlangen sie wieder ihre eigene finanzielle Gestaltungskraft und können vor Ort wieder stärker selbst gestalten. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald ist dies ein weiterer großer Schritt in diese Richtung“, so Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling.
Erstmalig erhalten Zuweisungsempfänger nach § 27 FAG M-V, die im Haushaltsjahr 2024 auf die Möglichkeit, vier Prozent ihrer Schlüsselzuweisungen für Investitionen zu verwenden, verzichten, zusätzlich eine Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von vier Prozent der ihnen im Haushaltsvorjahr 2023 gewährten Schlüsselzuweisungen.
Auf diese Weise tragen die Schlüsselzuweisungen weiter zum Haushaltsausgleich bei, ohne dass notleidende Kommunen auf eine investive Verwendung des entsprechenden Betrags verzichten müssten.