Schwerin – Bisher gibt es für Long Covid keine einheitlichen Versorgungs- und Abrechnungsleitlinien im Gesundheitssystem. „Das verunsichert die Betroffenen und erschwert die Arbeit für die Ärztinnen und Ärzte“, so Gesundheitsministerin Stefanie Drese. Im Zuge der heutigen Landtagsdebatte begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese daher ausdrücklich, dass für die Behandlung von Long Covid-Patientinnen und Patienten bald eine rechtsverbindliche Grundlage für die vertragsärztliche Versorgung gelten soll.
Der Bundesgesundheitsministerium hatte kürzlich eine neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Anforderungen an die Versorgung der Patientinnen und Patienten bewilligt. „Viele Betroffene wissen nicht, an wen sie sich bei den teilweise unspezifischen Symptomen wie chronischer Abgeschlagenheit wenden sollen“, so Drese. Das liege laut der Ministerin vor allem daran, dass es keine klaren Empfehlungen gebe.
Insbesondere bei der Koordinierung bei Long Covid-Verdachtsfällen soll die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte deshalb künftig gestärkt werden. Drese: Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten ohne lange Wartezeiten niedrigschwellig ärztliche Hilfe in ihrer Hausarztpraxis erhalten. Die Allgemeinmedzinerinnen und -mediziner können daraufhin die weiteren Schritte und eine Überweisung an eine Facharztpraxis prüfen.“
Drese betonte, dass Haus- und Fachärzte in Mecklenburg-Vorpommern bereits jetzt einen wichtigen Beitrag bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long Covid-Symptomen leisten würden. „Mehr als 900 Haus- und Fachärzte im Land haben allein im letzten Quartal 2023 Betroffene mit dem Chronischen Fatigue Syndrom als eines der häufigsten Merkmale von Long Covid behandelt“, so die Ministerin.
Darüber hinaus würden die durch das Land geförderten Spezialambulanzen an den Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald rund 40 Konsultationen in der Woche durchführen. „Ich danke der Spitzenmedizin im Land für ihre Forschung und therapeutischen Ansätze in diesem Bereich und natürlich den Haus- und Fachärztinnen und -ärzten sowie den Pflegenden, die dazu beitragen, die Patientinnen und Patienten, solange keine Heilung möglich ist, bestmöglich zu begleiten“, betonte Drese.
Damit die neue Richtlinie des G-BA Anwendung findet, muss innerhalb der kommenden sechs Monaten ein Gremium aus Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen eine abschließende Bewertung vornehmen. „Ich hoffe sehr, dass der Weg für eine effiziente Versorgung und einheitliche Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen daraufhin frei wird und den Betroffenen bestmöglich geholfen werden kann“, so Drese.