E-Examen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag: „Zurzeit schaffen wir die Voraussetzungen. Die Digitalisierung läuft auf Hochtouren.“

Schwerin – „Für die Zukunft unserer Justiz und Verwaltung ist die Attraktivitätssteigerung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern von entscheidender Bedeutung. Die Digitalisierung ist entscheidend, um die Effizienz, Transparenz und Leistungsfähigkeit unserer Justiz für die Zukunft sicherzustellen, aber auch unseren Mitarbeitenden moderne Arbeitsbedingungen zu bieten. Ende dieses Jahres wird die elektronische Akte an 28 Gerichten an rund 1.400 der insgesamt rund 2.150 Arbeitsplätze aller Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügbar sein.

Zwei Drittel der Mitarbeitenden arbeitet bereits jetzt mit der elektronischen Akte. Wir sind auf einem sehr guten Weg die gesetzliche Frist der vollständigen Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Ein Dank an alle Mitarbeitenden, die den Transformationsprozess so positiv und aufgeschlossen begleiten”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD “Chancen der Digitalisierung der Justiz nutzen – Für eine moderne juristische Ausbildung das E-Examen einführen“.

„Die juristische Praxis ist heute mehr denn je von der Digitalisierung geprägt. Das muss sich auch in der juristischen Ausbildung und in den Prüfungsbedingungen widerspiegeln. Deshalb arbeiten auch unsere Rechtsreferendarinnen und Referendare in den Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft mit Dienstlaptops. Sie lernen den Umgang mit der E-Akte. Sie nutzen das Onlinelernprogramm ELAN-Ref, das zur stationsbegleitenden Ausbildung dient.

Es bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, Lerninhalte flexibel zu wiederholen und zu vertiefen. Darüber hinaus können sie Übungsklausuren im Examensklausurenkurs herunterladen, was ihnen eine praxisnahe Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung ermöglicht. Auch der Zugang zu wichtigen Onlinedatenbanken wie Juris und Beck-Online für rechtliche Informationen und Kommentare ist mittlerweile selbstverständlich. Einige Lernveranstaltungen werden heute auch in Form von Videokonferenzen angeboten”, so Ministerin Bernhardt.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns klar dazu bekannt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorbereitungsdienst zu modernisieren und für angehende Juristinnen und Juristen attraktiver zu gestalten. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Einführung digitaler Angebote, in diesem Fall das E-Examen. Mit der gesetzlichen Grundlage des § 5d Abs. 6 S. 2 des Deutschen Richtergesetzes haben wir den ersten Schritt in die digitale Zukunft gemacht. Bislang war in unserem Landesrecht nur die schriftliche Erbringung der Aufsichtsarbeiten vorgesehen.

Doch mit der Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, kurz JAPO M-V, im September 2024 sind wir bereits den ersten Schritt zum digitalisierten Examen gegangen. Wenn wir als Mecklenburg-Vorpommern konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern bleiben wollen, um juristischen Nachwuchs zu erhalten, müssen wir auch das Examen digitalisieren. Der Wettbewerb um talentierte junge Juristinnen und Juristen wird immer intensiver, und es zeigt sich bereits deutlich, dass wir ohne die Einführung des E-Examens einen erheblichen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern erleiden würden.

Alle anderen Bundesländer haben das E-Examen entweder bereits eingeführt oder planen dies in naher Zukunft. Wir sind unter Hochdruck dabei und wollen das E-Examen in den nächsten Jahren anbieten“, so Justizministerin Bernhardt im Landtag.

„Im Jahr 2024 haben 71 Prozent der in den Justizdienst eingestellten Assessorinnen und Assessoren den juristischen Vorbereitungsdienst und das Zweite Staatsexamen hier in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. In den letzten fünf Jahren waren es im Durchschnitt 60 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die Ausbildung im eigenen Bundesland für die Besetzung unserer Stellen in der Justiz ist. Mecklenburg-Vorpommern hat eine starke Zukunft, wenn wir mutig sind und den digitalen Wandel entschlossen angehen.

Die Einführung des E-Examens ist dabei ein wichtiger Baustein, um auch weiterhin als attraktiver Standort für juristische Talente wahrgenommen zu werden“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

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