Justizministerin Katy Hoffmeister: „Im Bundesrat treten wir einem Vorschlag aus Hamburg, Bremen und Bayern bei, der Anbieter sozialer Netzwerke verpflichten soll, Urheberdaten von Hasspostings preiszugeben“
Schwerin – Die Landesregierung folgt dem Vorstoß von Justizministerin Hoffmeister zum Beitritt einer Initiative der Länder Hamburg, Bremen und Bayern im Bundesrat. Der Bundesrat stimmt am Freitag über einen Entschließungsantrag der vier Länder zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken ab.
„In der Gesellschaft, in Rechtsprechung, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden, Medien und Politik unseres Landes wird zunehmend gefordert, im Kampf gegen die Hasskriminalität im Internet effektiver zu werden. Es ist festzustellen, dass die Kommunikation zu verrohen droht, sie wird immer aggressiver, verletzender, hasserfüllter und Gewalt verherrlichender. Es ist eine staatliche Aufgabe, dem wirksam entgegenzutreten. Daher werde Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Bayern mit dieser Entschließung an die Bundesregierung herantreten und sie dringend bitten, sich noch intensiver dafür einzusetzen, die grenzüberschreitenden Beweissicherungsprobleme zu lösen. Anbieter sozialer Netzwerke, auch die im Ausland ihren Sitz haben oder dort Daten speichern, sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden über Urheber von Hasspostings Auskunft zu geben. Dabei soll die Bundesregierung in Deutschland das so genannte Marktortprinzip statuieren, damit die Auskunftspflicht der entsprechenden Anbieter nicht vom Speicherort der von den Strafverfolgungsbehörden abgefragten Daten abhängt, sondern vom Marktort der Anbieter der Dienste. Niemand, der Hass postet, soll sich hinter Pseudonymen verstecken dürfen. Wir sind eine offene tolerante Gesellschaft und müssen das auch schützen“, so Justizministerin Hoffmeister nach der Kabinettsitzung in Schwerin.