Schwerin – Im Bundesrat ist heute das LNG-Beschleunigungs- und Energiewirtschaftsgesetz diskutiert worden. Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister, Dr. Till Backhaus, hat in der Debatte die ablehnende Haltung der Landesregierung erklärt: „Mecklenburg-Vorpommern hat mit den Öllieferungen über den Seehafen Rostock und mit der beschleunigten Genehmigung und Inbetriebnahme des Flüssiggasterminals in Lubmin seit Beginn der Energiekrise bewiesen, dass es bereit und in der Lage ist, seinen Beitrag zur Versorgung Deutschlands und Europas mit Energie zu leisten. Außerdem produziert Mecklenburg-Vorpommern doppelt so viel Strom aus Erneuerbaren Energien wie das Landselbst verbraucht und leistet damit den Anteil zur gelingenden Energiewende.
Das Vorhaben des Bundes in Mukran stößt jedoch trotz zahlreicher Gespräche auf allen Ebenen im Land nach wie vor auf erhebliche Widerstände. Im Sinne der langfristigen Akzeptanz der eingeleiteten Energiewende und der dazu erforderlichen Infrastrukturvorhaben wird es für zwingend erforderlich angesehen, die Bedenken der Menschen in den betroffenen Regionen angemessen zu berücksichtigen und ihnen eine überzeugende Zukunftsperspektive zu bieten.
Dies ist insbesondere von enormer Bedeutung für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das maßgeblich von seiner Naturausstattung und der Tourismuswirtschaft abhängt. Die Landesregierung hat ein ganzes Portfolio begleitender Maßnahmen aufgezeigt. Der Bund hat dies bislang nicht in hinreichend konkreter und verbindlicher Weise aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund kann Mecklenburg-Vorpommern die geplante Errichtung schwimmender LNG-Terminals im Hafen von Mukran nicht befürworten und bittet die Bundesregierung erneut um die Prüfung von Alternativstandorten“, erklärt Klimaschutzminister Backhaus und ergänzt:
„Mit Blick auf das vorliegende Gesetz wird einmal mehr auf die besondere Verantwortung des Bundes verwiesen, in seiner Koordinierungs- und Lenkungsfunktion die nachgeordneten Vollzugsbehörden durch die Schaffung ausreichend klarer und eindeutiger Rechtsgrundlagen in die Lage zu versetzen, entsprechend rechtssichere Zulassungsentscheidungen zu erlassen und die Errichtung einer LNG-Infrastruktur im Einklang mit Umwelt- und Wirtschaftsbelangen zu ermöglichen. Dies ist umso wichtiger, da das Bauvorhaben hochsensible Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Laichgebiete des Herings) sowie für das Land bedeutsame Tourismusregionen tangiert“, sagt der Minister.
MV habe Änderungsvorschläge eingebracht, die jedoch bedauerlicherweise keinen Eingang in das Gesetz gefunden hätten, so Backhaus: „Das LNGG ist ein verfahrensrechtliches Beschleunigungsgesetz, welches mit weitreichenden Eingriffen in Umwelt- und Europarecht verbunden ist. Es hat seine Legitimation im präventiven Katastrophenschutz, denn damit soll gewährleistet werden, dass die Energieversorgung in Deutschland nicht temporär zusammenbricht.
Bei Wegfall dieser Legitimationsgrundlage besteht keine Rechtfertigung mehr für die Eingriffe in Europa- und Umweltrecht. Insofern hat die Genehmigungsbehörde ein berechtigtes Vollzugsinteresse daran, die Genehmigung zum Betrieb der Infrastruktur zu befristen. Hier sollte der Genehmigungsbehörde durch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage im LNGG ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, die Genehmigung der LNG-Anlage im Einzelfall unter einer kürzeren Befristung als den 31.12.2043 zu erteilen.
Ungeachtet dessen bleibt die beschleunigte Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ein mit Hochdruck zu betreibendes und überragend wichtiges Ziel. Deshalb würde sich die Errichtung von Gasinfrastruktur nur dann rechtfertigen, wenn diese als Übergangslösung begriffen wird, um eine mögliche Gasmangellage zu vermeiden.
Mithin muss bereits jetzt im LNGG festgelegt werden, dass so schnell wie möglich feste Terminals für die Anbindung Richtung Gasfernleitungsnetz realisiert werden, um damit den fossilen Weg zu verkürzen und den Einstieg in die Transformation zum Wasserstoff und seinen Derivaten zu beschleunigen, wie es das Gesetz nunmehr vorgibt. Trotz des gegenwärtigen Zeitdrucks müssen die getätigten, umfangreichen Investitionen das Siegel der Nachhaltigkeit erhalten. Das ist untrennbar miteinander verknüpft und sollte aus diesem Grund bereits in dieser Novelle umfassend mitgeregelt werden“ so Backhaus abschließend.