Schwerin – Das Bundesland Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. B
und und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt. Dieser Reform haben alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt. Sie ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.
Im Sommer 2023 haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschlossen, gemeinsam gegen die Klage vorzugehen. Sie haben Prof. Dr. Stefan Korioth mit der Vertretung im Rahmen einer Prozessgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.
Nun wird zeitnah der nächste Schritt erfolgen – die Abgabe der Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Korioth an das Bundesverfassungsgericht. Die Stellungnahme ist in Abstimmung mit den Ländern der Prozessgemeinschaft ausgearbeitet worden. Darin wird umfangreich von allen beteiligten Ländern zu den einzelnen Anträgen der Bayerischen Staatsregierung Position bezogen.
Aktuell führen die beteiligten Länder die für eine Einreichung erforderlichen formalen Voraussetzungen herbei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat daher heute, am 6. Februar 2024, beschlossen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern die Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist einer der Grundpfeiler unserer Verfassung, um die Eigenstaatlichkeit der Länder zu garantieren und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Dass der Freistaat Bayern nun wesentliche Elemente dieses Ausgleichmechanismus in Frage stellt, ist nicht nur unsolidarisch der Ländergemeinschaft gegenüber, sondern auch haltlos.
Deshalb freue ich mich, dass wir in einer Mehrheit von Ländern – und zwar sowohl Geber- als auch Nehmerländern – gemeinsam gegen den bayerischen Alleingang vorgehen. Wir stehen zu dem geltenden Finanzausgleich und sind von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt.“
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Mecklenburg-Vorpommern – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in den Jahren 2003 und 2013 in den damaligen Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.