Schwerin – Noch bis zum 31. Mai können stationäre Einzelhändler eine Unterstützung für Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Marktpräsenz beantragen. Mit einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro unterstützt das Land Unternehmen (einschließlich Soloselbstständige), die infolge der coronabedingten Schließungen im November/Dezember 2020 oder im Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge haben.
„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns stark getroffen. Infolge von Schließungen ist Ware liegen geblieben. Nachdem Vor-Ort-Einkäufe wieder möglich waren, sind aufgrund von Einschränkungen und Auflagen Spontankäufe entfallen. Hinzu kommt eine gewisse Kaufzurückhaltung. Hier wollen wir die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Vermarktung des Angebotes weiter unterstützen. Das Programm läuft gut. Mit der Erweiterung des Empfängerkreises ist die Nachfrage weiter gewachsen. Etwas über eine Million Euro wurde bislang ausgezahlt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.
Bislang liegen 226 Anträge vor, davon wurden 201 Anträge mit einem Volumen von 1,05 Million Euro ausbezahlt. Der einmalige Zuschuss richtet sich an stationäre Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Monaten November und Dezember 2020 oder in den Monaten Januar und Februar 2021 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen haben. „Der Zuschuss soll den Unternehmen helfen, im Markt noch sichtbarer zu werden und die Kunden durch besondere Maßnahmen an das eigene Geschäft zu binden. Die Gelder können beispielsweise für besondere Werbemaßnahmen, für den Aufbau eines Internetauftritts oder die Einrichtung eines Internetshops dienen“, sagte Glawe.
Weitere Informationen und Antragsformulare stehen zum Download unter www.lfi-mv.de/foerderungen/marktpraesenzpraemie. In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.