Warnemünde – Auf der Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände hat Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald heute im Technologiepark Warnemünde mitgeteilt, dass die von Umweltminister Dr. Till Backhaus im Frühjahr angekündigte Biberverordnung nun fertiggestellt ist. Sie soll Maßnahmen gegen den Biber im Einzelfall erleichtern und am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
„Ich freue mich, dass es in so kurzer Zeit gelungen ist, eine Regelung vorzulegen, die für alle betroffenen Landnutzer den Umgang mit dem Biber ein ganzes Stück erleichtern wird“, führte Buchwald aus. Die wesentliche Neuerung durch die Biberverordnung bestehe darin, dass es künftig in erheblichem Umfang möglich sein wird, Maßnahmen gegen den Biber zu ergreifen, ohne dass dafür im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen ist.
Im Verordnungstext seien unter anderem genau die Tatbestände geregelt, für die es eine solche Ausnahmegenehmigung nicht mehr bedarf, sagte Buchwald weiter. Das sei zum Bespiel der Fall, wenn durch die Aktivitäten des Bibers Havarien, wie Deichbrüche oder Überschwemmungen von Verkehrsinfrastruktur, drohen. Dann können die beispielsweise Wasser- und Bodenverbände oder betroffenen Unternehmen (Deutsche Bahn) künftig selbstständig Maßnahmen gegen den Biber und seine Bauten und Dämmen ergreifen.
Die Tötung eines Bibers sei dabei der letzte Ausweg, betonte Buchwald. In erster Linie seien andere Maßnahmen, wie der Einbau von Dammdrainagen, umzusetzen. Zudem dürften die Maßnahmen von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden, die vorher entsprechend geschult worden sind. Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern lehnten sich – nicht nur wegen der räumlichen Nähe – eng an die Bestimmungen in Brandenburg an.
Insgesamt soll die Biberverordnung dazu dienen, einen Ausgleich zwischen Nutz- und Schutzinteressen herbeizuführen. In diesem Zusammenhang betonte der Staatssekretär, dass aus seiner Sicht die Wiederansiedlung des Bibers ein Erfolg des Naturschutzes sei. In vielfältiger Weise beeinflusst der Biber unsere Gewässerlandschaft in positiver Weise. Akzeptanz für den Biber kann aber nur dann entstehen, wenn im Schadensfalle auch die erforderlichen Maßnahmen möglichst unproblematisch ergriffen werden können.
Auf der Verbandsversammlung dankte Staatssekretär Buchwald noch einmal allen Beteiligten für die engagierte, sachliche und fachkundige Beteiligung an dem Diskussionsprozess. „Nach meiner Überzeugung ist diese Kompromissfindung für ein konstruktives Miteinander äußerst wichtig.“ Er verwies aber auch darauf, dass der endgültige Verordnungstext eine Abwägung vieler Interessen ist und warb um Verständnis, dass nicht alle vorgetragenen Punkte übernommen werden konnten. So mussten die zwingenden Anforderungen des höherrangigen Rechts (Bundesnaturschutzgesetz und europäisches Artenschutzrecht) beachtet werden.