Schwerin – Seit dem 18. März 2020 gelten aufgrund der Corona-Krise neue Regeln für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.
„Mecklenburg-Vorpommern ist gern und erfolgreich Tourismusland. In der jetzigen Situation geht Urlaub aber nicht mehr. Deshalb müssen wir den Tourismus im Land komplett herunterfahren. Das geschieht zur Sicherheit der einheimischen Bevölkerung, der Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft und auch unserer Gäste. Es muss unser Ziel sein, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Die Landesregierung habe sich am gestrigen Tag entschieden, einheitliche Regeln für das ganze Land festzulegen. „Ab dem heutigen Tag ist überall in Mecklenburg-Vorpommern allen touristischen Anbietern, also zum Beispiel Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätzen, Wohnmobilplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und auch Homesharing-Anbietern untersagt, Urlaubsgäste aufzunehmen. Alle Gäste, die bereits im Land sind, müssen ihren Urlaub bis spätestens morgen beendet haben. Diese Regel muss jetzt von allen umgesetzt werden“, sagte Schwesig unter Verweis auf die gestrigen Beschlüsse des Kabinetts.
„Das Kabinett hat am gestrigen Tag touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Das bedeutet: Auch Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind in den nächsten Wochen leider nicht mehr möglich“, stellte die Ministerpräsidentin klar. Das Gleiche gelte für Busreisen oder Tagungen.
Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen ihre Wohnungen nur nutzen, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, also wenn sie zum Arbeiten ins Land kommen.
Private Besuche innerhalb der Familie seien weiter möglich. „Allerdings muss allen privaten Besucherinnen und Besuchern klar sein, dass sie die touristischen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern nicht aufnehmen dürfen. In dieser Zeit sollten alle prüfen, ob private Reisen vermieden werden können. Der Kontakt in der Familie ist wichtig. Aber wir haben es mit einer hochansteckenden Krankheit zu tun. Bitte schützen Sie sich und auch die Menschen, die Ihnen nahestehen. Das gilt insbesondere für Ältere und chronisch Kranke“, so Schwesig.
Für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gebe es keine Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes. Auch sie werden allerdings gebeten, alle Ausflüge und Besuche auf ihre Notwendigkeit zu prüfen.
„Das sind drastische Maßnahmen, und wir treffen sie nicht gern. Aber sie sind in der jetzigen Situation nötig. Wir bitten unsere Gäste herzlich um Verständnis und wir freuen uns auf ein Wiedersehen, wenn sich die Lage verbessert hat“, so die Ministerpräsidentin. Die Regeln gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.