Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.
Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.
Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.