Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, stellte jetzt im Kabinett den Bericht zu den Zielvereinbarungen von Frauen in Führungspositionen vor.
„Die Zielvereinbarungen haben sich als erfolgreiches Instrument zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bewährt“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt. Sie legte am Dienstag (26. April 2022) dem Landeskabinett den Bericht über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen für den Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis 30. Juni 2021 vor.
„Besonders stark erhöht hat sich der Frauenanteil in den B-Besoldungen. In den obersten Landesbehörden lag er am Ende des Vereinbarungszeitraums bei 43,4 Prozent gegenüber 30,2 Prozent in 2017“, sagt Ministerin Bernhardt.
Erstmals sind für den Vereinbarungszeitraum Zielvereinbarungen für alle Bereiche der Landesverwaltung einschließlich der Polizei abgeschlossen worden. Die Zielvereinbarungen basierten auf einer Analyse der aktuellen Situation von Frauen in Führungspositionen in den Dienststellen. Die Ressorts verpflichteten sich, im Vereinbarungszeitraum einen konkreten Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erreichen oder zu halten.
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in allen Politik- und Handlungsfeldern ein wichtiges Anliegen (Ziffer 420). Bei der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen will das Land weiter mit gutem Beispiel vorangehen (Ziffer 422). In unserem Landeskabinett sind sowohl die Minister- als auch die Staatssekretärsposten paritätisch besetzt. Das ist ein gutes und wichtiges Signal.
Trotzdem sieht die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt auch weiterhin Handlungsbedarf: So liegt der Anteil von Referatsleiterinnen und Referentinnen in den Besoldungsgruppen A15 /A16 und vergleichbaren Vergütungsgruppen in den obersten Landesbehörden seit dem Jahr 2017 nahezu unverändert bei rund 41 Prozent. Von 41 Abteilungen der obersten Landesverwaltung werden aktuell 14 von einer Frau geleitet. Das entspricht einem Anteil von 34,2 Prozent. Zum Ende des Berichtszeitraums sind 34,6 Prozent der R2-Richterämter mit einer Frau besetzt, in den obersten Richterämtern R3 bis R8 sind es nur 19,4 Prozent. Um hier weiter aufzuschließen muss zielgerichtet unterstützt werden. Besonders wichtig sind neben den Zielvereinbarungen die begleitenden Maßnahmen, wie Fortbildung, Mentoring, Netzwerken und Fachtagungen.
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung, Wenke Brüdgam: „Außerdem hat sich das gemeinsam mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege entwickelte Konzept der Fortbildungsreihe zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns als sehr wirkungsvoll erwiesen. Im Rahmen des Konzeptes werden fünf Module angeboten, die die Teilnehmerinnen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Führungskompetenz unterstützen. Insgesamt zeigt der Bericht, dass es ausreichend Potential gibt, um mehr qualifizierte Frauen für Führungspositionen in den Behörden des Landes zu gewinnen“, so die Landesbeauftragte.
Für die neue Legislatur sind erneut Zielvereinbarungen abzuschließen. Bewährte Instrumente wie die Fortbildungsreihe, das Mentoringprogramm, begleitetes Netzwerken sowie Fachtagungen haben sich etabliert und sollen weitergeführt werden.