Mehr Geld für Grundschullehrkräfte

Praxisorientiertes Studium und verkürztes Referendariat für Grundschullehramt geplant

Schwerin – Vom kommenden Schuljahr an sollen alle Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern besser bezahlt werden. Ab 1. August 2020 sollen sie mit der A 13/E13 vergütet werden und damit genauso viel verdienen, wie Lehrerinnen und Lehrer an den anderen Schularten. Schulleitungen an Grundschulen sollen ebenfalls mehr Geld erhalten. Das Kabinett hat heute die gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Das Landesbesoldungsgesetz, das Lehrerbildungsgesetz und die Bildungsdienst-Laufbahnverordnung müssen geändert werden. Bildungsministerin Bettina Martin hat darüber in der Landespressekonferenz informiert.

„Grundschullehrkräfte sorgen dafür, dass Kinder Lesen, Schreiben, Rechnen lernen. Sie legen damit wichtige Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn“, betonte die Ministerin. „Mit der geplanten besseren Bezahlung macht die Landesregierung deutlich, dass sie die verantwortungsvolle Aufgabe von Grundschullehrkräften wertschätzt. Wir würdigen damit die Arbeit der Grundschullehrerinnen und -lehrer, die seit vielen Jahren an den Schulen engagiert unterrichten und jene, die neu eingestellt werden.“

„Mecklenburg-Vorpommern hat in den kommenden Jahren einen hohen Lehrerbedarf. Mit der höheren Vergütung machen wir den Lehrerberuf an unseren Grundschulen attraktiver. Mit Blick auf die Deutschlandkarte verschafft sich Mecklenburg-Vorpommern durch die höhere Vergütung von Grundschullehrkräften einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Es ist attraktiv, für junge Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer zu uns ins Land zu kommen, weil man bei uns nicht nur gut leben, sondern auch gut arbeiten und gut verdienen kann“, erklärte Martin.

Die Höhergruppierung von Grundschullehrkräften ist im 200-Millionen-Euro-Paket vorgesehen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Im Haushalt 2020/2021 sind dafür jährlich 18 Millionen Euro eingeplant. Neben den besoldungsrechtlichen Anpassungen bzw. der tarifrechtlichen Eingruppierung, soll es auch Änderungen in der Lehrerbildung im Grundschulbereich geben. Hintergrund sind gestiegene Anforderungen an den Beruf.

„Wir bilden die erhöhten Anforderungen bereits stärker im Studium ab und wollen Grundschullehrkräfte noch besser auf ihre Tätigkeit vorbereiten“, erläuterte die Ministerin. „Wir intensivieren die Praxiszeit für angehende Grundschullehrkräfte schon während des Studiums. Dafür wollen wir das Referendariat von 18 auf 12 Monate verkürzen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Lehrerbildung im Grundschulbereich insgesamt zu verbessern. Perspektivisch verfolgen wir damit das Ziel mehr Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Land auszubilden“, sagte sie.

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