Meyer: Kommunen können zusätzliche Fördermittel erstmals für Instandsetzung von Radwegen nutzen
Schwerin – Der Bund stellt für das Radverkehrsförderprogramm „Stadt und Land“ in diesem Jahr zusätzliche Mittel aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm bereit.
„Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies konkret, dass statt der bisher geplanten knapp 26 Millionen Euro nun von den Kommunen 11,7 Millionen Euro zusätzlich abgerufen werden können. Für ein bestmöglich vernetztes und klimafreundliches Mobilitätsangebot in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, dass die Radwege im Land eine gute Ergänzung oder Alternative zur Autofahrt sind. Dafür brauchen wir gut ausgebaute und sichere Radwege. Die zusätzlichen Mittel können nun erstmals auch für die Instandsetzung von Radwegen genutzt werden. Das hilft den Städten und Gemeinden im Land, das vorhandene Radnetz wieder gut befahrbar zu machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Ziel des gesamten Bundesprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Die rund 26 Millionen Euro können bis Ende 2023 beispielsweise für den Bau neuer Radwege sowie für den Um- und Ausbau von Strecken genutzt werden.
Die zusätzlichen 11,7 Millionen Euro sind hingegen für die Instandsetzung von Radwegen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie für die Ermöglichung des Fahrradparkens an den Schnittstellen zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn bis Ende 2023 vorgesehen.
„Das Land ist aufgrund des großen Bedarfes bereit, die zusätzlichen Mittel vollständig in Instandsetzungsmaßnahmen zu investieren. Das ist für viele Kommunen in Bezug auf die Radwegenutzung eines der drängendsten Probleme“, machte Meyer deutlich.
Durch die Erhöhung des Gesamtvolumens stehen für Mecklenburg-Vorpommern nun insgesamt 37,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Gemeinden können mit bis zu 90 Prozent gefördert werden. Nach dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinie sind Gemeinden finanzschwach, deren dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet oder weggefallen ist (RUBIKON orange oder rot).