…….für Menschen mit Behinderungen
Schwerin – Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen weist Sozialministerin Stefanie Drese auf die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen hin: „Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz verbessern wir die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Wir rücken das Recht auf Selbstbestimmung und die individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt.“
Die Neuerungen im Bundesteilhabegesetz, die ab 1.1.2020 in Kraft treten, berücksichtigen insbesondere die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. So wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems weiterentwickelt. „Die Leistungen der Eingliederungshilfe orientieren sich nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern am individuellen Bedarf. Außerdem werden die Mitwirkungsmöglichkeiten für Menschen mit Handicap in Werkstätten für behinderte Menschen erweitert und die Freibeträge bei Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe weiter erhöht“, verdeutlichte Drese.
Drese: „Mit dem ausgehandelten Landesrahmenvertrag werden wir eine wichtige und gute Grundlage zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene schaffen. Unser nächstes Ziel ist es nun, die finanziellen Verhandlungen mit den Kommunen zeitnah abzuschließen.“