Neue Offshore-Vereinbarung in Berlin unterzeichnet
Berlin – Am 03. November 2022 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des heutigen dritten Offshore-Dialogs eine neue Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See abgeschlossen worden. neben dem Bund die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT.
„Die gemeinsame Unterzeichnung der Offshore-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die definierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umzusetzen. Entscheidend ist, dass die Prozesse länderübergreifend, zielorientiert und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Mecklenburg-Vorpommern wird dabei seinen Beitrag leisten.
Bis zum Jahr 2026 wird die Offshore-Leistung in der Ostsee nahezu verdreifacht. Sie wächst von der aktuell installierten Offshore-Leistung von 1,1 Gigawatt auf voraussichtlich 3,2 Gigawatt an. Zudem sind im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bis 2030 fünf weitere Offshore Windparks geplant. Diese Projekte werden wir zügig angehen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Unterzeichnung in Berlin.
Diese sogenannte Offshore-Realisierungsvereinbarung schreibt eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passt die Vereinbarung an die neuen ambitionierten Ausbauziele an. So erhöht das neue Windenergie-auf See-Gesetz die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt im Jahr 2030, 40 Gigawatt im Jahr 2035 und 70 Gigawatt im Jahr 2045 erheblich. Bislang lagen die Ziele bei 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040, so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030. Wir haben mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, um etappenweisen die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 Gigawatt erreichen können. Wichtig dafür sind vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die wir für das Erreichen des 30 Gigawatt-Ziels brauchen.“
„Und schließlich wird eine Beschleunigung von Planungsprozessen nur mit mehr Personal gelingen. Der Bund hat insbesondere das BSH in den letzten zwei Jahren personell deutlich verstärkt mit einem Stellenzuwachs von mehr als 100 Stellen. Diese Personalverstärkung muss uns allen Ansporn sein, denn ohne mehr Personal wird es nicht schneller gehen“, so Robert Habeck weiter.
Der heutigen Unterzeichnung der neuen Offshore-Vereinbarung vorausgegangen waren zwei weitere Offshore-Dialoge in diesem Jahr unter Leitung von Minister Habeck. Mit der heutigen Vereinbarung bekennen sich alle Beteiligungen zu einer engen Abstimmung, um 30 Gigawatt Windenergie auf See bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.