Mietpreis-Kappungsgrenze

Greifswald – In Greifswald wird im kommenden Jahr die so sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen gesenkt. Das hat das Kabinett am Mittwoch abschließend beschlossen, nachdem der Entwurf der Verordnung dazu zuvor die Verbandsanhörung durchlaufen hatte.

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Bevölkerung wächst und auch der Neubau von guten und bezahlbaren Mietwohnungen nimmt zu. Aber noch ist der Mietmarkt in Greifswald sehr dynamisch“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und erläutert den Hintergrund:

„Nachdem Greifswald 2018 schon für die Mietpreisbremse in die Verordnung aufgenommen wurde, werden nun auch die zulässigen prozentualen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen herabgesetzt. Der Bundesgesetzgeber hat dies genau dort ermöglicht, wo eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass Vermieter bei bestehenden Mietverträgen unter bestimmten Voraussetzungen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen können – aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete per Rechtsverordnung bestimmen.

Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock, Greifswald kommt nun als zweite Stadt in Mecklenburg-Vorpommern hinzu, nachdem die Bürgerschaft sich mit der Bitte um Prüfung auch dieser Mieterschutzmöglichkeit an das Land gewandt hat“, so Pegel.

Weiter sagt der Minister: „Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Selbst wenn es freie Wohnungen auf dem Markt gibt, werden diese vielfach deutlich über den ortsüblichen Mieten angeboten. Die Absenkung der Kappungsgrenze ebenso wie die Mietpreisbremse sind nützliche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Langfristig benötigen wir aber neuen, bezahlbaren Wohnraum, wie er in Greifswald mit dem Landesförderprogramm „Neubau Sozial“ an verschiedenen Stellen seit 2017 geschaffen wurde und wird.“

Seit Wiederauflage des Landesförderprogramms 2017 wurden in Greifswald aus diesem Förderprogramm Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft WGG, aber auch von zwei privaten Investoren mit neun Millionen Euro unterstützt. Es entstanden 193 neue, bezahlbare Wohnungen. Weitere Projekte in Greifswald mit einem Umfang von etwa acht Millionen Euro sind angekündigt.

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