Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert