Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist deutschlandweit das erste Bundesland, das die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen, dem sogenannten Drug Checking, geschaffen hat. Die entsprechende Landesverordnung ist Ende Mai in Kraft getreten.
Konsumierende können damit zukünftig ihre nicht ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel (Drogen) untersuchen lassen, um deren Inhaltsstoffe festzustellen, gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin bekannt.
Die Drug-Checking-Verordnung dient der Umsetzung des für die Modellvorhaben erforderlichen Erlaubnisverfahrens. „Die Erlaubnis kann nur auf Antrag und auch nur dann erteilt werden, wenn mit der Substanzanalyse zugleich eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung über die Folgen des Konsums verbunden ist“, betonte Drese.
„Die Substanzanalysen und die Beratung dienen dem Schutz der Konsumierenden, indem sie die gesundheitlichen Risiken beim Konsum von Betäubungsmitteln minimieren“, verdeutlichte Drese. Entsprechende Verfahren hätten sich in mehreren europäischen Staaten etabliert und sich als wirkungsvolle Maßnahme der Prävention und Schadenreduzierung erwiesen, so die Ministerin.
Drese: „Ein besonderes Anliegen ist es mir, dass neben stationären Drug-Checking-Modellvorhaben auch mobile Substanzanalysen möglich sind. Solche Angebote sind mit Blick auf die zahlreichen Festivals, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, eine wirkungsvolle Maßnahme, um die Schäden durch Drogenkonsum zu reduzieren.“ Die Verordnung ermöglicht sowohl stationäre als auch mobile Projekte.
Zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Das Betäubungsmittelgesetz wurde am 19. Juli 2023 geändert und ein neuer § 10b eingefügt. Gegenstand dieser Norm ist die Ermöglichung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen.
Mit der Drug-Checking-Landesverordnung regelt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Voraussetzungen und Anforderungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Modellvorhaben zur qualitativen und quantitativen chemischen Analyse von mitgeführten, nicht ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln. Die Träger der Drug-Checking-Modellvorhaben müssen in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt sein.
Die Landesverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 10 ab Seite 186 veröffentlicht: Drug-Checking-Landesverordnung