Zwischenbilanz: Mehr Menschen wurden 2024 in MV eingebürgert
Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden von Januar bis November 2024 insgesamt 1.708 Personen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit lag die Zahl der Einbürgerungen schon deutlich über der des Vorjahres (1.625).
„Wir bemerken durchaus, dass die Zahl der Einbürgerungsinteressierten seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in diesem Sommer gestiegen ist. Ich danke den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei uns im Innenministerium und bei den Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich sowohl personell als auch organisatorisch versucht haben, möglichst gut auf das neue Gesetz vorzubereiten, damit die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen nicht stärker ansteigt als unbedingt nötig“, sagt Innenminister Christian Pegel.
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Demnach können Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.
„Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zeigen viele Menschen in unserem Land ihren Willen zur Beteiligung in unserer Gesellschaft und in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher meine Bitte: Beteiligen Sie sich alle auch aktiv in unserem Land. Der Schlüssel für eine vielfältige und funktionierende Gesellschaft heißt Integration und ein klares Streben aller für eine gute Integration. Gelungene Integration schafft Akzeptanz. Dabei wird die Landesregierung auch weiterhin unterstützen“, so Christian Pegel.
In der Regel dauerte die Bearbeitungszeit für Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern zwölf Monate. „Die meisten Einbürgerungsbehörden bieten vor der Antragstellung Termine für eine persönliche Beratung an, damit die Antragsstellung zielgerichtet und möglichst schnell vollständig erfolgt – oder aber früh deutlich wird, wenn die Aussichten auf Erfolg nicht ausreichend scheinen“, erklärt der Minister. Die vorläufige Statistik für 2024 zeigt, dass insbesondere Menschen aus Syrien, der Ukraine und Russland eingebürgert wurden. Die Mehrzahl der eingebürgerten Personen kam im Jahr 2023 aus Syrien (1.030), gefolgt von der Ukraine (80) und Afghanistan (50).
Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen erfolgen vor allem, wenn die Einbürgerungsbewerber nicht alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.