Schwerin – Das Kabinett hat heute den Weg für die dauerhafte Einführung des Mopedführerscheins mit 15 frei gemacht. Damit können in Mecklenburg-Vorpommern bereits Jugendliche ab 15 Jahren nach Ablegen einer entsprechenden Führerscheinprüfung Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren. Bislang liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren.
„Mit dem Beschluss zu einer Landesrechtsverordnung heute nutzen wir die so genannte Länderöffnungsklausel, mit der der Bundestag einzelnen Bundesländern ermöglicht, für ihr Landesgebiet den Mopedführerschein ab 15 Jahren zu erlauben“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Wir können diese Möglichkeit nur für Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Aber aller Voraussicht nach werden alle ostdeutschen Bundesländer eine solche Landesverordnung erlassen, so dass die 15-jährigen Mopedführerschein-Inhaber zumindest im Osten überall fahren können. Aber leider nicht in die Nachbarländer, die eine solche Landesrechtsverordnung nicht erlassen“, bedauert Pegel den „Flickenteppich“, der dadurch in Deutschland entsteht. Immerhin werde der mehrjährige Modellversuch nun in zumindest dauerhaftes Landesrecht umgesetzt.
„Dieser Versuch hat gezeigt, dass es aus Sicht der Gutachter keine erhöhten Sicherheitsrisiken gibt, wenn bereits 15-Jährige die Möglichkeit bekommen, den Mopedführerschein zu erwerben“, sagt Pegel. Mehr noch: „Wir sind der Auffassung, dass durch den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht, der für den Führerscheinerwerb notwendig ist, die Vorbereitung der 15-Jährigen auf den Straßenverkehr mit dem Moped sogar eher verbessert wird. Denn schon jetzt dürfen 15-Jährige mit dem Mofa am Straßenverkehr teilnehmen – allerdings mit wesentlich weniger strenger theoretischer und praktischer Vorbereitung. Mit der neuen Regelung dürfte hier, anders als manche westdeutschen Bundesländer dies in den Diskussionen der vergangenen zwei Jahre annahmen, ein Beitrag zu mehr – und nicht zu weniger – Verkehrssicherheit geleistet werden“, äußerte sich der Minister optimistisch und ergänzte: „Viele erfahrene Verkehrsteilnehmer haben mich außerdem immer wieder darauf hingewiesen, dass das Mopedfahren mit 15 zu DDR-Zeiten erfolgreich praktiziert wurde.“
Die wissenschaftliche Auswertung des Modellversuchs im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt auch, dass im ländlichen Raum deutlich mehr Teenager diese Möglichkeit nutzten. Genau dies hatte sich Christian Pegel erhofft: „Das Herabsetzen des Mindestalters soll dazu beitragen, die selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen. Der demographische Wandel, nicht kürzer werdende Schul- oder Ausbildungswege und die finanziellen Grenzen, die einem uneingeschränkten Bus- und Bahnverkehr rund um die Uhr gesetzt sind, setzen der Mobilität gerade von jungen Menschen auf dem Land ohne Führerschein Grenzen. Dürfen sie schon mit 15 Moped fahren, erhöht sich ihre Mobilität, bei der sie nicht auf Ältere angewiesen sind.“
Der Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“, an dem Mecklenburg-Vorpommern neben allen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin teilnahm, und die anschließende zeitlich befristete Übergangszeit enden am 30. April. „Mit dem heutigen Beschluss im Landeskabinett können wir nun die Rechtsverordnung für den Mopedführerschein mit 15 im April in den Gesetzesblättern veröffentlichen. Damit schließt sich die dauerhafte Zulassung ab 1. Mai ohne Unterbrechung zumindest bei uns im Land an und gilt jetzt dauerhaft“, so Pegel.