Sexuelle Gewalt gegen Kinder in jedem Fall künftig ein Verbrechen
Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird in den Bundesrat am 3. Juli 2020 eine Entschließung zur höheren Bestrafung von sexuellem Kindesmissbrauch und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften einbringen. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Justizministerin Katy Hoffmeister: „Jedem muss klarwerden, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen und kein Vergehen ist. Das stellen wir nur nachhaltig klar, in dem die strafrechtliche Sanktionierung verschärft wird und die Mindeststrafe von jetzt sechs Monate auf ein Jahr erhöht wird. Niemand sollte Gewalt und Missbrauch erfahren, schon gar nicht die wehrlosesten in unserer Gesellschaft. Kinder verdienen unseren Schutz. Wir sind es ihnen schuldig, da sie unsere Zukunft sind. Es ist geboten, dass die Bundesjustizministerin nun der lange im Raum stehenden Prüfbitte zur Erhöhung des Mindeststrafmaßes bei Kindesmissbrauch nachkommt und einen Gesetzentwurf vorlegt“, so Justizministerin Hoffmeister.
„Die schärfere strafrechtliche Sanktionierung von sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese, die Ende Mai einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerinnen und -minister initiiert hatte.
„Kinderschutz lebt von einer funktionierenden Zusammenarbeit innerhalb der Institutionen und zwischen den verschiedenen Hilfesystemen. Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteure Hand in Hand zusammenarbeiten und ihre Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen. Die präventiven Maßnahmen müssen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verstärkt werden. Kinderschutz muss oberste Priorität haben“, so Drese.
Das Land hat in den letzten Jahren seine Anstrengungen für den Kinderschutz nochmals erhöht. Nach Angaben von Hoffmeister und Drese wurden u.a. ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Höhe von fünf Millionen Euro vor allem für die bessere Strafverfolgung im Internet aufgelegt, die Landesmittel für die Opferambulanzen verdoppelt, die Frühen Hilfen für junge Familien verstetigt, eine Kinderschutz-App entwickelt und eine neue Kontaktstelle Kinderschutz beim Kinderschutzbund MV eingerichtet.