Neue Beamtinnen und Beamte vereidigt
Schwerin – Am 1. Oktober beginnen 116 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin haben sie ihre Ernennungsurkunden bzw. Arbeitsverträge erhalten. Am 4. Oktober starten die angehenden Lehrkräfte an den Schulen des Landes.
Über 80 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.
„Dass sich so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Studium auch für unser Bundesland entschieden haben, zeigt, wie attraktiv unsere Ausbildung an den Schulen ist,“ freut sich Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Dabei haben sich 74 Referendarinnen und Referendare für ein Referendariat im ländlichen Raum entschieden. 45 junge Leute treten ihren Vorbereitungsdienst in den Städten Rostock, Greifswald, Schwerin, Neubrandenburg sowie Wismar und Stralsund an.
„Auch im ländlichen Raum finden die Referendarinnen und Referendare gute Arbeitsbedingungen, die ihnen ein Ankommen erleichtern. Die zukünftigen Lehrkräfte erwarten unter anderem oft kleinere Klassen und eine persönliche Atmosphäre“, betont Simone Oldenburg. „Anschließend ermöglicht das vereinfachte Übernahmeverfahren den nahtlosen Übergang in den Schuldienst.“
Von den 116 Referendarinnen und Referendaren beginnen 25 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, 12 das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und drei das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 14 treten das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen an und 62 das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien.
Für den nächsten Eintrittstermin, den 1. April 2023 kann man sich in der Zeit vom 14. November bis 5. Dezember 2022 bewerben.
Damit Referendarinnen und Referendare schneller in den Schuldienst einsteigen können und Schulen selbst ausgebildete Nachwuchslehrkräfte im eigenen Kollegium halten können, hat das Land 2020 eine Übernahmegarantie und ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Anschluss an den Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land – ebenso mit dem vereinfachten Verfahren.