Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in der Landtagssitzung vom 18.05.2022
Schwerin – Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung steht unter anderem die Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gesetz soll die Ausgestaltung des 2020 in Kraft getretenen bundesweiten Pflegeberufereformgesetzes auf Landesebene ergänzen.
Im Vorfeld der Sitzung teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit: „Wir können die generalistische Pflegeausbildung als Erfolg bezeichnen. Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt. Mit dem ergänzenden Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bessere Umsetzung der neuen Pflegeausbildung. So ermöglichen wir jungen Menschen eine einheitliche und hochwertige Qualifizierung im Bereich der Pflege und vermeiden lange Verfahren aufgrund verschiedener Zuständigkeiten.“
In den Entwurf seien die Erkenntnisse der ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeflossen, sodass die nötigen Regelungen für eine bessere Umsetzung zunächst identifiziert und nun aufgenommen werden konnten, so Drese. Der Entwurf sieht unter anderem vor, alle Pflegeschulen dem Schulrecht unterzuordnen.
Berechnungen für Mecklenburg-Vorpommern gehen davon aus, dass im Jahr 2030 mindestens 130.000 bis zu 143.000 Pflegebedürftigen auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. „Das entspricht im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt einer Steigerung von etwa 30.000 bis 40.000 Menschen. Für diese wertvolle Arbeit benötigen wir weitere Fachkräfte und gute Arbeitsbedingungen. Der Grundstein hierfür ist ein gutes Ausbildungssystem“, betonte Drese.
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, konnte heute nicht in Präsenz an der Landtagssitzung teilnehmen. In Vertretung für sie sprach Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, zu den Abgeordneten.
Das Pflegeberufereformgesetz ist 2020 in Kraft getreten. Es sieht landesrechtliche Regelungen ausdrücklich vor. Über die Ausgestaltung dieser ergänzenden Regelungen können die Länder selbst entscheiden.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt. In dem neuen Ausbildungsmodell durchlaufen alle Auszubildenden in der Pflege in den ersten zwei Jahren die gleiche generalistische Ausbildung. Für das dritte Jahr können sie diese entweder fortsetzen und den Abschluss „Pflegefachmann bzw. frau“ erwerben oder sich im Bereich der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren.