Schwerin – Das Landeskabinett hat sich heute auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar und zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung mit den neuen Quarantäne- und Isolationsregelungen beschäftigt. Um die Umsetzung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einheitlich zu vollziehen, gibt es eine sogenannte Entscheidungshilfe des Landes für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen.
„Die Omikron-Variante stellt uns durch die steigenden Fallzahlen vor große Herausforderungen. Es werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit vielfach Personen infizieren, die von hoher Bedeutung für unser gesellschaftliches Leben sind, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.
Drese: „Es ist deshalb sehr wichtig, wie wir die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von engen Kontaktpersonen gestalten. Unser Ziel ist es, das notwendige Schutzniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten, aber gleichzeitig das gesellschaftliche Leben aufrechtzuerhalten.“ Deshalb seien klare Regelungen und eine enge Abstimmung mit den Gesundheitsämtern vor Ort notwendig, verdeutlichte die Ministerin.
Im Einzelnen gilt ab sofort:
- Enge Kontaktpersonen mit Geimpft- oder Genesenenstatus sind von der Quarantäne ausgenommen:
- Personen mit einer Auffrischimpfung (insgesamt drei Impfungen erforderlich auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
- Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bis 3 Monate nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
- Genesene bis 3 Monate nach positivem Test
Dabei gilt: Symptombeobachtung über 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall, immer PCR bei Symptomen
- Änderung der Isolierungsdauer für Infizierte
- 10 Tage Quarantäne (keine Testung am Ende, außer bei Entwicklung von Symptomen – dann PCR-Test)
- Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum); für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) immer PCR
- Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen
- Kontaktpersonen können Quarantäne nach 10 Tagen ohne abschließenden Test verlassen
- Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum)
- Arbeitsquarantäne für Personal der kritischen Infrastruktur durch Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes möglich (tägliche Testung und strenge Einhaltung der Hygieneregeln)