Gadebusch – Bei Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg ist am 29.10. ein neuer Fall der Geflügelpest bestätigt worden. Der Fall trat in einer privaten Hobbyhaltung auf. Die Untersuchung hat ergeben, dass das Geflügel mit dem hochpathogenen Influenza A Virus des Subtyps H5N8 infiziert war. Insgesamt 40 Tiere des betroffenen Bestandes mussten aus Seuchenschutzgründen vorsorglich getötet werden.
„Der vorliegende Fall zeigt noch einmal sehr deutlich, dass wir auch weiterhin überaus achtsam sein müssen bei der Geflügelpest. Unsere Seuchenexperten vom Friedrich-Loeffler-Institut haben uns schon im Herbst gewarnt, dass die Ruhe trügerisch sein kann und die Krankheit noch nicht gebannt sei. Erst am Montag habe ich noch einmal auf die Gefahr hingewiesen, jetzt haben wir den Beweis.“ sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
„Ich appelliere deshalb noch einmal eindringlich an alle Halterinnen und Halter, sich nicht in zu großer Sicherheit zu wägen. Die Biosicherheitsmaßnahmen müssen auch weiter hochgehalten werden, um weiteren Schaden von unseren Beständen abzuwenden. Kranke und auffällige Tiere müssen umgehend an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden, um sie schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen lassen zu können. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Ich weiß, das bedeutet für Tier und Halter großen Stress. Doch die Tötung des Bestandes im Ernstfall wünsche ich auch niemandem.“, mahnt der Minister.
Um den betroffenen Hof in Gadebusch wird nun eine Restriktionszone errichtet. Welche weiteren Maßnahmen sich aus dem Geflügelpestbefund ableiten, wird auf der Internetseite des Landkreises bekanntgegeben.
Die Expertinnen und Experten vom Friedrich-Loeffler-Institut wiesen bereits im November darauf hin, dass die Gefahr durch die Vogelgrippe nur scheinbar zurückgehe. So könnte das Virus noch immer still Wildvögel infizieren und auch später noch in Tierhaltungen eingetragen werden. Die Gefahr eines Eintrages in Geflügelpopulationen werde als hoch eingeschätzt.