Neues ESF Plus Programm genehmigt

Meyer: Europäische Kommission gibt grünes Licht für EU-Programm

Schwerin – Die Europäische Kommission hat das Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) – das sogenannte „ESF Plus Programm 2021 – 2027 Mecklenburg-Vorpommern“ – genehmigt.

„Wir haben grünes Licht von der EU bekommen. Im Vordergrund steht die Entwicklung einer wertschöpfungsstarken, innovativen und nachhaltigen Wirtschaft mit attraktiven Arbeitsplätzen. Die Beschäftigung von Menschen, die Fachkräftesicherung und Weiterbildung sowie die Bekämpfung der Armut sind wichtige Säulen des Programms. Unser gemeinsames Ziel ist es, durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum mehr Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 stehen insgesamt rund 556,3 Millionen Euro für das ESF Plus Programm zur Verfügung, davon 333,8 Millionen Euro ESF-Mittel. „Mit der EU-Unterstützung können wir konkrete Projekte vor Ort in den Regionen unseres Landes umsetzen. Es gibt eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen.

Es geht konkret darum, Menschen in den Arbeitsmarkt besser zu integrieren oder Beschäftigte durch Weiterbildung und Qualifizierungen fit für aktuelle Entwicklungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu machen. Das erhöht zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Die Innovations- und Zukunftsfähigkeit der heimischen Unternehmen hängt von den Kompetenzen und Fähigkeiten seiner Beschäftigten ab. Wichtig ist es auch, Menschen ohne Berufsabschluss berufliche Perspektiven aufzuzeigen“, betonte Meyer.

Mit dem EU-Programm soll Europa sozialer und inklusiver gestaltet werden. Die ESF Plus-Förderung setzt dabei im Wesentlichen auf drei Handlungsfelder:

  1. „Fachkräfte sichern – Arbeitsmarktpotenziale von Frauen besser ausschöpfen – Strukturwandel gestalten“,
  2. „Bildungsbenachteiligungen abbauen – Schulerfolge verbessern“,
  3. „Soziale Inklusion fördern – Demokratie und Toleranz stärken“.

Im ersten Handlungsfeld („Fachkräfte sichern“) liegt der Schwerpunkt der Förderung auf den Maßnahmen vor allem um die Förderungen im Bereich Entrepreneurship und Existenzgründungen sowie Qualifizierung und berufliche Weiterbildung. Hierzu gehören beispielsweise die Neuauflage des Mikrodarlehens, die Existenzgründungsförderung, die Qualifizierungsförderung oder die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk.

„Neu ist in dieser EU-Förderperiode, dass im Bereich der Digitalisierung, zur Förderung der Kompetenzentwicklung in der Digitalisierung durch die Digitalen Innovationszentren, verstärkt ESF Plus-Mittel zur Unterstützung eingesetzt werden“, so Meyer weiter.

Im zweiten Handlungsfeld („Bildungsbenachteiligungen abbauen“) liegt der Schwerpunkt im Bereich der Maßnahmen im schulischen Umfeld und der beruflichen Orientierung. Hierzu zählen beispielsweise Schulsozialarbeit, Berufsorientierungsmaßnahmen oder die Freiwilligen Jahre.

Das dritte Handlungsfeld hat als Schwerpunkt die Förderungen im Bereich der sozialen Inklusion und der Integration von Geflüchteten sowie der Bekämpfung von Kinderarmut. „Hier sind vor allem die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut neu in das Programm aufgenommen worden. Darüber hinaus sind wichtige Schwerpunkte Integrationsprojekte sowie die Berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten, die im Rahmen des EU-Programms gefördert werden“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Die Fondsverwaltung des ESF in Mecklenburg-Vorpommern ist im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit angesiedelt. Sie erarbeitet in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern das ESF-Programm für Mecklenburg-Vorpommern und prüft die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der ESF-Mittel, plant, koordiniert und steuert den Mitteleinsatz des ESF und überwacht die Umsetzung der mit ESF-Mitteln finanzierten Fördermaßnahmen.

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