Neuregelung im Mutterschutz bei Fehlgeburten

Mehr Unterstützung für Frauen in belastender Lage

Schwerin – Fast jede dritte Frau erleidet in Deutschland eine Fehlgeburt. Verlieren die Frauen in der frühen Phase der Schwangerschaft das Kind, haben sie bislang erst nach Ende des 6. Schwangerschaftsmonats Anspruch auf Mutterschutz. Das hat der Bundestag am gestrigen Abend geändert und diese Grenze auf die 13. Schwangerschaftswoche (SSW) abgesenkt.

Gesundheits- und Familienministerin Stefanie Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes erhalten endlich auch Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft Unterstützung, Hilfe und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen“, so Drese.

Zum 1. Juni werden gestaffelte Mutterschutzfristen eingeführt, die von einem Anspruch auf zwei Wochen ab der 13 SSW bis hin zu acht Wochen ab der 20 SSW reichen. „Viele betroffene Frauen befinden sich in einer besonders traumatischen Belastungssituation. Mit dem früheren Recht auf Mutterschutz erkennen wir gesellschaftlich an, dass es Raum und Zeit braucht, um einen schweren Schicksalsschlag wie eine Fehlgeburt zu verarbeiten“, so die Ministerin.

So seien psychische Symptome keine Seltenheit. Studien zeigen, dass in den vier bis sechs Wochen nach einer Fehlgeburt bis zu 20 Prozent der Betroffenen Symptome einer Depression aufweisen. Auch Angststörungen sind häufig (bis zu 32 Prozent). „Mit der gesetzlichen Neuregelung können Frauen selbstbestimmt entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht“, so Drese.

Die Ministerin stellte zudem das „beeindruckende Engagement“ von Natascha Sagorski heraus, die vor drei Jahren eine Petition gestartet und sich mit ihren eigenen Erfahrungen für eine Gesetzesänderung eingesetzt hatte. „Mehr als 70.000 Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern hatte Sagorski hierfür zusammengetragen und das Thema aus der Tabuzone geholt“, so Drese.

Die Ministerin hob zudem hervor, dass es trotz der aufgeheizten Stimmung kurz vor der Bundestagswahl gelungen sei, fraktionsübergreifend die Gesetzesänderung im Bundestag zu beschließen. „Mein Dank geht an die Fachpolitikerinnen von SPD, CDU und Grüne, die sach- und zielorientiert die Rechte von Frauen gestärkt haben.“

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