Schwerin – Das Infrastrukturministerium hat die Linienführung für das letzte Stück der Ortsumfahrung der Landeshauptstadt Schwerin bestätigt. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hatte der Vorzugsvariante der Arbeitsgruppe „Großprojekte“ im Zuge der B 104 bereits zugestimmt. Es handelt sich um das 3,9 Kilometer lange Stück zwischen der B 106 und dem Paulsdamm. Mit Fertigstellung dieses Teilstückes wird der Fernstraßenring um die Landeshauptstadt Schwerin geschlossen.
„Mit der Linienbestätigung können wir nun die weiteren Planungsschritte angehen. Zunächst ist die Entwurfsplanung zu erstellen, die dem BMVI nochmals zur Erteilung des sogenannten Gesehenvermerks vorzulegen ist. Sobald dieser vorliegt, kann das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel und ergänzt: „Die besondere Herausforderung dieses Teilstücks ist die sensible Umwelt und ein schwieriges Brückenbauwerk an der Seewarte. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir mit diesem Projekt die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten, vor allem im Hinblick auf Lärm und Schadstoffimmissionen, und zudem die Verkehrssicherheit erhöhen. Insbesondere der Schwerlastverkehr, der zehn Prozent der Gesamtbelastung ausmacht, wird so aus dem Stadtbild verschwinden.“
Das Teilstück wird nach jetzigem Kenntnisstand rund 60 Millionen Euro kosten.
Bei der jetzt abgeschlossenen Linienplanung handelt es sich um einen verwaltungsinternen Planungsschritt mit dem Ziel, einen optimalen Verlauf für die Ortsumfahrung zu finden. Dazu werden verschiedene Linien innerhalb eines festgelegten Korridors betrachtet und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter – Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft – sowie die verkehrliche Funktionalität untersucht und bewertet.
Wichtigstes Instrument dieser Planungsphase ist die Umweltverträglichkeitsstudie. Im konfliktärmsten Korridor werden die verschiedenen Varianten für das Straßenbauvorhaben entwickelt. Anschließend werden die Vor- und Nachteile aller Varianten in einem Vergleich ermittelt. Beurteilungskriterien sind die verkehrlichen Wirkungen (Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit), die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter, raumplanerische Belange (Ortsbild, städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten), mögliche Eingriffe in vorhandene Strukturen (Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen, Gebäude- und Flächeninanspruchnahme) sowie wirtschaftliche Belange (Baukosten, Baudurchführung und Betriebskosten).