Schwerin – Die Nordländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen machen sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Home-Office-Pauschale im Steuerrecht stark. Seit dem Jahr 2020 ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, einen Teil ihrer Kosten, die durch Arbeit im Home-Office entstehen, steuerlich als Pauschale geltend zu machen. Dabei können arbeitstäglich 5 Euro ohne weiteren Nachweis steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist jährlich auf maximal 600 Euro gedeckelt. Diese Regelung war wegen der verstärkten Verlagerung der Arbeitswelt in das Homeoffice während der Corona-Pandemie geschaffen worden und sollte eigentlich zum 31.12.2022 auslaufen.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (Hamburg), Finanzministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein), Finanzminister Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern) und Finanzsenator Dietmar Strehl (Bremen) sehen jedoch die große Akzeptanz dieser Regelung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzen sich für eine Verlängerung bis zum Jahresende 2023 ein. Dafür stellen sie einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Entwurfes eines Jahressteuergesetzes über den Bundesrat, den sie am heutigen Donnerstag in Berlin vorstellten.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind außergewöhnlich stark gestiegen. Daher wollen wir als Nordländer mit unserem Antrag zur Fortgeltung der Homeoffice-Pauschale über die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus einen Beitrag zur Entlastung leisten. Wegen Corona- und Energielage werden viele Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer im bevorstehenden Winter Home-Office wieder verstärkt forcieren, insofern ist es widersinnig, diese Pauschale genau zum Jahresende auslaufen zu lassen. Denn gerade auch zu Hause nehmen die Belastungen finanziell massiv zu – dafür braucht es einen steuerlichen Ausgleich.“
Finanzministerin Monika Heinold: „In Krisenzeiten braucht es pragmatische Lösungen, die den Menschen konkret helfen. Das erfüllt die Homeoffice-Pauschale. Da die von der Bundesregierung beabsichtigte Evaluation der Homeoffice Pauschale noch aussteht, ist es geboten, die jetzige Regelung bis Ende 2023 zu verlängern.“
Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir haben während der Corona-Pandemie gute Erfahrungen mit der Nutzung von Homeoffice gemacht. Mir ist es ein besonderes Anliegen, den Beschäftigen auch unabhängig von der Pandemie die Möglichkeit einzuräumen, von zu Hause aus zu arbeiten. Seit dem 1. Mai 2022 haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern daher schon die Möglichkeit, bis zu 60 % ihrer Arbeit ortsunabhängig zu verrichten. Dass gerade vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiekosten dies mit zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergeht, steht außer Frage. Ich setze mich daher aktiv für eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale ein.“
Finanzsenator Dietmar Strehl: „Es ist absehbar, dass viele Menschen auch in diesem Herbst und Winter wieder im Homeoffice arbeiten werden. Die Arbeitnehmer tragen dann die gestiegenen Energiepreise, die in ihrer Arbeitszeit zu Hause anfallen. Eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Arbeitnehmer ist daher notwendig. Die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2023 macht genau das. Daher unterstütze ich die Hamburger Initiative.“