ÖPNV fit machen für die Zeit nach Corona

Meyer: ÖPNV-Angebot im ländlichen Raum verbessern

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Donnerstag die aktuelle Situation im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) diskutiert worden.

„Die Situation für die Verkehrsunternehmen ist weiter angespannt. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen machen dem ÖPNV weiter zu schaffen. Im Laufe der vergangenen Monate konnten zwar Fahrgäste wieder zurückgewonnen werden. Dennoch sind die Fahrgastzahlen noch nicht auf dem Vor-Corona-Niveau angelangt. Nicht zuletzt aufgrund der Omikron-Variante ist der Erholungsprozess Ende des vergangenen Jahres wieder gehemmt worden. Die Verkehrsunternehmen haben derzeit rund ein Drittel weniger Einnahmen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Aufgrund des pandemiebedingten Einbruchs bei den Fahrgastzahlen ist bereits im vergangenen Jahr eine bundesweite Imagekampagne für den ÖPNV durchgeführt worden. Dabei wurde anhand wissenschaftlicher Studien belegt, dass die Nutzung des ÖPNV kein besonderes Gesundheitsrisiko darstellt.

„Wer die Maskenpflicht einhält, unterliegt in Bus und Bahn keiner erhöhten Gefahr. Allerdings mussten wir in den vergangenen Monaten feststellen, dass es nicht allein die Angst vor Ansteckungen ist, die Menschen von einer Nutzung des ÖPNV abhält, sondern auch ein generell verändertes Mobilitätsverhalten. Das Home-Office ist hierfür sicherlich das markanteste Beispiel. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kündigungen von Monats- und Jahresabonnements ließen die Erlöse von Verkehrsunternehmen weiter zurückgehen“, erläuterte Meyer im Landtag.

Wirtschaftsminister Meyer plädierte im Landtag für eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes insbesondere im ländlichen Raum. „Darauf müssen wir unsere Anstrengungen richten. Dies, kombiniert mit attraktiven Fahrpreisangeboten, wird ganz sicher mehr Menschen nachhaltig für den ÖPNV begeistern als jede kurzfristige Werbekampagne es zu tun vermag. Mit unserem Koalitionsvertrag und den darin enthaltenen Maßnahmen sind wir damit auf dem richtigen Weg“, betonte Verkehrsminister Meyer.

Minister Meyer appellierte an die ÖPNV-Branche, dem geänderten Nutzerverhalten durch entsprechende Angebote Rechnung zu tragen. „Auf die veränderte Arbeitswelt der Menschen muss auch der ÖPNV reagieren. Es sind beispielsweise neue flexible Tarifangebote notwendig, um die Attraktivität für den ÖPNV wieder zu steigern und damit perspektivisch auch die Einnahmen zu erhöhen“, forderte Meyer. Es ist wichtig, auf die konkreten Mobilitätsbedürfnisse vor Ort einzugehen.

„Das wissen die Landkreise und Verkehrsunternehmen vor Ort am besten. Das Land wird sich bei übergeordneten Fragen, wie einem landesweiten Rufbussystem oder landesweiten Tarifangeboten, aktiv einbringen, um zusammen mit den Partnern vor Ort flexible Lösungen zu entwickeln. Ziel ist es, eine Mobilitätswende im Land herbeizuführen, die klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle ist. Dazu brauchen wir starke Verkehrsunternehmen als Partner“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend im Landtag.

Arbeitsmarktanalyse und Fachkräftestrategie

Meyer: Fachkräftepotentiale gezielt erschließen und Fachkräfte gewinnen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Donnerstag die Situation auf dem Arbeitsmarkt und der anstehende Fachkräftebedarf in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden.

„Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Fachkräfte werden gebraucht und vielerorts gesucht. Die Fachkräftesicherung und -gewinnung ist eine der drängendsten Aufgaben für die heimische Wirtschaft. Dem wollen wir mit einer neuen Fachkräftestrategie für M-V begegnen. Wir wollen auf dem Weg dorthin eine Analyse, die fundiert und belastbar ist und uns so auch neue Impulse liefert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Berücksichtigt werden bei der anstehenden regionalspezifischen Analyse des Arbeitsmarktes auch die Auswirkungen und Herausforderungen der COVID-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt. „Die Arbeits- und Fachkräftebedarfe und -lücken in Mecklenburg-Vorpommern sollen identifiziert werden. Außerdem sind Handlungsempfehlungen zum Erschließen von bislang nicht ausgeschöpften Arbeits- und Fachkräftereserven innerhalb und außerhalb des Landes zu erarbeiten.

Dabei werden auch die Auswirkungen der Zeitenwende auf Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen sein. Darüber hinaus wird die regionalspezifische Arbeitsmarktanalyse mit branchen-, berufs- und tätigkeitsbezogenen Untersuchungen angereichert.

„Sicher brauchen wir auch tiefergehende Erkenntnisse zur arbeitsmarktlichen Angebots-Nachfrage-Situation in unseren wirtschaftsstrukturell besonders bedeutsamen Branchen, also zum Beispiel in der Tourismuswirtschaft, in der Gesundheitswirtschaft sowie in Industrie und Handwerk“, sagte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Neben der Arbeitsmarktanalyse wird im Wirtschaftsministerium ausgehend von den Handlungsempfehlungen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung des „Industriepolitischen Konzepts“ das Konzept für eine Fachkräftestrategie erarbeitet.

„Die Ergebnisse der regionalspezifischen Arbeitsmarktanalyse werden bei der Erarbeitung der Fachkräftestrategie des Landes einbezogen. Dabei soll es nicht nur darum gehen, die einzelnen Arbeitsmarktregionen in den Blick zu nehmen, sondern auch eine bessere Abschätzung dafür zu bekommen, welche Arbeitsmarkt- und Fachkräftebedarfe in der Zukunft bestehen, wo diese liegen und welche Ansätze zum Decken dieser Bedarfe aus externer Sicht gesehen werden. Wir brauchen dabei ebenso nachhaltige Beschäftigungsperspektiven für Arbeitsuchende, Arbeitslose und Langzeitarbeitslose“, so Meyer.

Abschließend machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer deutlich, dass es angesichts der demografischen Entwicklung nicht ausreichen wird, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. „Es ist notwendig, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“

Ministerin bietet Elternsprechstunde an

Ministerin Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, wird auch im März Kitas, Schulen und Schulämter im Land bereisen. Dieses Mal besucht sie den Schulamtsbereich Neubrandenburg.

Ziel der Ministerin ist es, mit den Schulleitungen, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, wo dringend Änderungen oder Nachbesserungen erfolgen müssen, aber auch, wo es schon gut läuft. Diese positiven Erfahrungen können dann eventuell auch auf andere Einrichtungen übertragen werden.

„In den ersten 100 Tagen unserer Amtszeit als neue Landesregierung haben mich schon viele Anrufe und Nachrichten erreicht, in denen mir Eltern von ihren Sorgen, aber auch von ihrem Zuspruch berichteten“, erklärt Simone Oldenburg. „Ich freue mich auf den persönlichen Austausch mit Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften und möchte die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen, um zügig Probleme lösen zu können.“

Die Elternsprechstunde findet am Do., den 17. März 2022, von 15:00 bis 17:00 Uhr im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, in 17033 Neubrandenburg statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte per E-Mail bis spätestens 15. März 2022 beim Staatlichen Schulamt Neubrandenburg unter info@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen an. Für das Gespräch gelten die aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmen.

Platz für Menschen aus der Ukraine

Schwerin – Der Krisenstab des Landes hat gestern die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte im Land gebeten, ihre Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen aus der Ukraine weiter auszubauen.

„Wir haben jede der acht Gebietskörperschaften um jeweils weitere 300 Plätze in regulären und nochmals 300 in Notunterkünften zusätzlich zu den bisherigen Plätzen gebeten. Auch die Kapazität der Aufnahmemöglichkeiten des Landes wird weiter erhöht. Damit stocken wir unsere bisherige Kapazität von landesweit 2.000 regulären und 4.500 Plätzen in Notunterkünften auf und halten dann bis zu 11.000 Plätze insgesamt vor“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Er wies erneut darauf hin, dass zurzeit keine verlässliche Prognose möglich sei, wie viele Menschen aus der Ukraine tatsächlich in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern Schutz vor dem Krieg suchen werden. „Wir erhöhen unsere Kapazitäten auch, um innerhalb Deutschlands zu helfen und Menschen aus anderen Bundesländern wie Berlin aufzunehmen.  Wir haben dem Bund signalisiert, dass wir täglich bis zu 200 Menschen von dort aufnehmen können.“

Stand heute, neun Uhr, haben in den Einrichtungen von Land und Kommunen knapp 3.500 Menschen eine Unterkunft gefunden. Christian Pegel Minister wies erneut auf die Kurzlebigkeit dieser Zahlen hin: „Sie können sich stündlich ändern. Es kommen auf verschiedenen Wegen immer neue Schutzsuchende an.“

Zudem gebe es eine größere Zahl von vor dem Krieg geflüchteten Ukrainern im Land, die privat untergekommen sind und sich mit ihrem Pass bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten können, ohne sich anmelden zu müssen.

„Auch diese Menschen sind uns selbstverständlich willkommen und werden sich sicherlich nach und nach bei den Behörden melden, zum Beispiel wenn sie medizinische Hilfe oder andere Unterstützung benötigen sollten“, so Christian Pegel.

Der Krisenstab hat zudem beschlossen, einen weiteren Unterarbeitsstab zu gründen. „Dieser wird unsere Aufgaben in Land, Kreisen und Städten koordinieren, wenn minderjährige Kinder und Jugendliche ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte zu uns kommen und Schutz vor den Kriegsauswirkungen suchen“, begründete Christian Pegel.

Fischsterben auf Rügen

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner aktuellen Sitzung über das Fischsterben im Kleinen Jasmunder Bodden auf Rügen debattiert. Zu Beginn des Jahres starben zahlreiche Fische aus bisher ungeklärter Ursache. Welche Auswirkung das Fischsterben auf das Gewässer und den Fischbestand haben wird, soll nun erforscht werden, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Der gar nicht so kleine Kleine Jasmunder Bodden mit seinen mehr als 2.500 Hektar Fläche hat ein hohes Potenzial für die Wiederansiedlung bzw. das Wiedererstarken der Fischpopulation.

Die mit dem Fischsterben einhergegangenen Verluste entsprechen ungefähr der Hälfte des durchschnittlichen jährlichen Ertrags der Berufsfischerei der letzten Jahre für dieses Gewässer. Sollte sich diese Größenordnung bestätigen, wären die Ertragsmöglichkeiten der Berufs- und wahrscheinlich auch der Freizeitfischerei für 2022 zunächst entsprechend vermindert, in den Folgejahren dann in sukzessiv abnehmendem Maße. Neben der zahlreichen Anglerschaft sind hiervon zwei Haupt­erwerbsbetriebe sowie drei Nebenerwerbsfischer betroffen.

Es ist schwer zu schätzen, wie schnell sich der Fischbestand aufbauen und das Niveau vor dem Schadensereignis erreicht haben wird. Ob er sich innerhalb einiger Jahre wieder weitgehend erholt haben kann, hängt vom Wachstumspotenzial der einzelnen Arten ab, daneben vom Vermehrungs-, Nahrungs- und Habitatpotenzial des Boddens.

Das Gewässer steht in regelmäßigem, oft langzeitigem Austausch mit dem Großen Jasmunder Bodden bzw. der Rügenschen Boddenkette. Von dort her dürfte sich sehr schnell eine zusätzliche Wiederbesiedlung einstellen. Schon jetzt wandern laichbereite Fische in den Kleinen Jasmunder Bodden ein, der Laichgebiet und Kinder­stube vieler Fischarten ist.

Erst mit dem nun einsetzenden Frühjahr werden die biologischen Prozesse im Gewässer wieder an Fahrt aufnehmen und auch erst dann kann der Umfang des Fischsterbens effektiv abgeschätzt werden. Hierzu würden mindestens drei Probebefischungen während der Vegetations­periode im Frühjahr, Sommer und Frühherbst, vorzugsweise begleitet von Sonarscans zur Fischdichteschätzung erforderlich sein. Derzeit wird geprüft, wie dies organisiert und finanziert werden kann.

Ich habe darüber hinaus veranlasst, dass in meinem Ressort geprüft wird, wie die regelmäßigen Gewässer­untersuchungen im Rahmen des Küstengewässer­monitorings z.B. unter Einbeziehung von zusätzlichen „Tiefenwasser“-Untersuchungen an der Messstelle im Kleinen Jasmunder Bodden bestimmte Erkenntnis­zugewinne zur Gewässersituation hervorbringen können und wie dies finanziert werden kann.

Außerdem wird geprüft, wie eine Konkretisierung des Unter­suchung­sumfanges der im Zuge des WRRL-Maßnahmeprogramms geplanten Machbar-keitsstudie zu Ermittlungszecken, flussgebietsspezifischen Schadstoffen, Monitoring und Maßnahmenfestlegung für den Kleinen Jasmunder Bodden berücksichtigt werden kann.

Es gibt viel zu tun, um dem Kleinen Jasmunder Bodden wieder auf die Beine zu helfen – und wir werden viel tun“, so der Minister.

Trauerbeflaggung am 11. März

Nationaler Gedenktag für die Opfer von Terrorismus am 11. März  / Innenminister Christian Pegel ordnet Trauerbeflaggung für M-V an

Schwerin – Am 11. März 2022, wird zum ersten Mal der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen. Aus diesem Anlass hat Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Trauerbeflaggung angeordnet. Die Fahnen werden an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf halbmast gesetzt.

„An diesem Tag erinnern wir uns all an die Opfer von terroristischer Gewalt, aber denken auch mit all unserem Mitgefühl an die Angehörigen. Für uns als Landesregierung ist es eine der wichtigsten Aufgabe, den Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sowie gegen verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen voranzubringen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 die Einführung des Gedenktages und dessen jährliche Begehung am 11. März ab dem Jahre 2022 beschlossen. Er knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit.

Abhängigkeit von Energieimporten

Schwerin – In der heutigen Landtagssitzung im Schweriner Schloss kritisierte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die Abhängigkeit von Energieimporten:

„Wir finanzieren mit unserem Energiehunger andere Staaten, darunter Diktaturen, sowie fremde Unternehmen und wir haben fast keinen Einfluss auf die Herstellung der Energieträger und auf die Art ihres Transportes. Regionale Erzeugung und regionaler Verbrauch – also regionale Wertschöpfungsketten – müssen wieder unser Ziel sein, um diese Abhängigkeiten zu mindern. Hier müssen wir umsteuern, die Weichen neu stellen! Und wir müssen auch nach Wegen suchen, unseren eigenen Energie- und Ressourcenverbrauch zu reduzieren und uns von jeglicher Form des ressourcenverschlingenden Megadenkens zu verabschieden. Das zusammen sind dann Schritte zu Frieden, globaler Gerechtigkeit und Klimaschutz im Sinne der UN-Charta für Nachhaltigkeit, die jetzt dran sind. Und es ist schlimm, dass nicht unsere Vernunft, sondern Krieg und Krisen uns zu diesen Einsichten und zum Umsteuern in unserem Handeln zwingen!“, sagte Backhaus.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern gute Voraussetzungen für Energieunabhängigkeit mitbringe: „Wir haben herausragende naturräumliche Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Unsere ländlichen Räume, Sonne und Wind, die Einwohnerverteilung auf der Fläche und die überschaubaren Städte unseres Bundeslandes bieten ideale Voraussetzungen für flächendeckenden Klimaschutz und für den Aufbau und Ausbau regionaler Energie- und Wertschöpfungsketten. Schon heute stellt M-V mehr als doppelt so viel Strom her, wie es selbst verbraucht. Diesen Strom hier zu nutzen, muss ein weiteres Ziel im Sinne der regionalen Wertschöpfung sein.“

Der Minister verwies auf die Internationale Energieagentur, die jüngst darüber informierte, dass der weltweite CO2-Ausstoß im Jahr 2021 so hoch wie nie zuvor war und die energiebedingten CO2-Emissionen auf einen neuen Rekordwert gestiegen sind. Dazu Backhaus: „Die Zahlen sind ein Weckruf: Jedes Land muss seine Klimaschutzpolitik auf den Prüfstand stellen und auch Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag leisten. In dieser Legislaturperiode werden wir ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Der Gesetzesinitiative wird ein öffentlicher Beteiligungsprozess vorausgehen, den es in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Warum? Weil Klimaschutz nur gelingen kann, wenn er von der Gesellschaft mitgetragen wird. Er darf nicht nur für einige wenige, sondern muss für alle finanzierbar sein, er soll keine sozialen Härten verursachen und eine allzeit sichere Energieversorgung für Strom, Wärme und Mobilität bieten.“

In diesem Zusammenhang forderte der Minister die Aufnahme des Klimaschutzes in die Landesverfassung. Nur so ließe sich das Ziel der Landesregierung, Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen, erreichen. Das geplante Klimaschutzgesetz lege den Grundstein dafür und soll Ziele unter anderem für die Bereiche Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz, Elektrifizierung und Dekarbonisierung formulieren. „Die erste Pflicht wäre doch zum Beispiel, auf allen öffentlichen Gebäuden Solaranlagen zu installieren“, warf Backhaus ein. Auch soll das Gesetz Festlegungen zur Stabilisierung von CO2-Senken, wie Wälder und Moore, treffen.

Ein Beispiel: Die Treibhausgasemissionen aus trockenen Mooren betragen etwa 6 Millionen Tonnen CO2-Äquvivalente, was rund ein Drittel der Gesamtemissionen des Landes ausmacht. „Für die Klimaneutralität bedeutet dieses Ziel, dass in den verbleibenden 18 Jahren durchschnittlich mehr als 10.000 Hektar pro Jahr wiedervernässt werden müssen“, sagte Backhaus abschließend.

Sanierung in der Strelitzer Straße

Neustrelitz – Die Stadt Neustrelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält vom Innenministerium rund 115.000 Euro Finanzhilfen der Städtebauförderung für die Oberflächensanierung der Auffahrten in der Strelitzer Straße. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf rund 253.000 Euro.

Die Strelitzer Straße als Hauptgeschäftsstraße soll für mobilitätseingeschränkte Personen und für Fußgänger und Radfahrer barrierefrei zugänglich sein. Dafür wird die Oberflächenbefestigung der Auffahrten saniert. Das vorhandene Natursteingroßpflaster soll durch einen Belag mit einer bearbeiteten ebenen Oberfläche ersetzt werden.

Die Stadt Neustrelitz will mit den Bauarbeiten im Frühjahr beginnen und im Frühjahr 2023 fertig sein.

Nachhaltige Wertschöpfung

Förderung der Forschung zu nachhaltiger Wertschöpfung

Schwerin – Der Landtag hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit dem Thema Nachhaltigkeit und Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Rohstoffwende beschäftigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Nachwachsende Rohstoffe wurden im Jahr 2020 in Deutschland auf rund 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche angebaut. Dazu wächst auf über 11 Millionen Hektar Holz, das sowohl für die Industrie als auch für die Energieversorgung zum Einsatz kommt. Der deutsche Wald nimmt immerhin fast ein Drittel der bundesdeutschen Fläche ein.

Nachwachsende Rohstoffe helfen, den Klimawandel zu bremsen, indem sie bei der energetischen Nutzung weniger Treibhausgase freisetzen als fossile Rohstoffe und bei der stofflichen Nutzung Kohlendioxid sogar binden.

Sie dienen unserer Versorgungssicherheit, denn sie sind geradezu unendlich und können in fast allen Ländern der Erde gewonnen werden. Die Nutzung ist häufig mit Umweltvorteilen verbunden, zum Beispiel in umweltsensiblen Bereichen. Der Anbau nach­wachsender Rohstoffe bietet enorme Chancen für ein breiteres Artenspektrum in der Landwirtschaft, da die Palette der Energie- und Rohstoffpflanzen viel größer ist als das Spektrum der heute vorwiegend angebauten Nahrungs- und Futterpflanzen.

Dies hat die Landesregierung längst erkannt und unterstützt Projekte und die Forschung auf diesem Gebiet.

So hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe in Gülzow, in den vergangenen fünf Jahren allein in unserem Bundesland 84 unterschiedliche Projekte mit einem Mittelvolumen von gut 25 Millionen Euro zu dieser Thematik umgesetzt. Diese Projekte wurden und werden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Forschungseinrichtungen, die es im Land gibt, mit verschiedenen Unternehmen, mit der Landesforst­anstalt oder auch Behörden und Kommunen umgesetzt. Diese Prozesse werden von der Landesregierung seit Jahren eng begleitet.

Für diese Projekte wird das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ in Anspruch genommen. Es unterstützt die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie und eröffnet neue Chancen und Perspektiven: einerseits für den Industriestandort Deutschland, andererseits für die Entwicklung der ländlichen Räume und damit für unser Bundesland.

Es unterstützt die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung. Und auch die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen, werden unterstützt.

Damit leisten wir nicht nur einen wichtigen Beitrag für unser Klima, sondern stärken auch den auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister abschließend.

Geld verdienen mit Umweltleistungen

Schwerin – „Landwirte müssen mit ihren Maßnahmen für die Umwelt endlich ins Verdienen kommen.“

Das ist eine zentrale Forderung von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Im Schweriner Landtag betonte er heute, dass die angebotenen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 nicht oder nur bedingt in die vielfältigen Betriebsstrukturen der Landwirte in MV integriert werden können. Mecklenburg-Vorpommern setze daher zusätzlich auf vielfältige Förderangebote im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen (zweite Säule).

„Unser Ziel ist es, den positiven Einfluss der Landwirtschaft als größten Landnutzer auf den Klima- und Umweltschutz, auf die Biodiversität und auf den Boden konsequent weiterzuentwickeln“, sagte Backhaus.

So solle künftig beispielsweise die Wiedervernässung und die Bewirtschaftung von nassen Moorflächen erleichtert werden: „Nur wenn es uns gelingt, die Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren radikal zu reduzieren, können wir Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral machen“, erklärte Backhaus.

Auch die Extensive Grünlandnutzung sei ein wichtiger Bestandteil im Förderportfolio für mehr Klimaschutz: „Böden unter extensiv bewirtschaftetem Grünland speichern Unmengen an Kohlendioxid – häufig mehr als Wälder. Die ganzjährige Bodenbedeckung ist speziell auf gefährdeten Standorten, wie beispielsweise Hanglagen und Überschwemmungsgebieten, ein Garant für den Schutz von fruchtbarem Boden und den Erhalt der Ressource Trinkwasser. Grünlandflächen bieten zudem zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, und liefern so einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversität“, erläuterte der Minister.

Neue Bewirtschaftungsformen, wie die Entwicklung von Agroforstsystemen seien ebenso Ansätze, landwirtschaftliche Flächen ökonomisch, ökologisch und auch landschaftsästhetisch aufzuwerten.

Backhaus sprach sich zudem für die Tierhaltung im Land aus: „Die Tierhalter sind bereit für eine Transformation der Tierhaltung – hin zu mehr Tierwohl und Haltungskomfort! Aber die Mehrkosten müssen bezahlt werden.“

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 453 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel (2. Säule) bereit. Hinzu kommen ca. 200 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro.

In der ersten Säule sind es rund 395 Millionen Euro pro Jahr, darunter etwa 82 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

Notfall-Vorsorge

Ehrenamtler können jetzt bei Stromversorgern aushelfen

Schwerin – 15 ehrenamtliche Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) in Mecklenburg-Vorpommern können ab heute im Notfall bei den Energieversorgern im Land aushelfen. Sie haben heute eine Fortbildung abgeschlossen, die sie befähigt, Arbeiten im Stromnetz zu übernehmen.

„Das THW hat sie in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord und der Landesregierung seit Jahresanfang in Rostock schulen lassen, damit sie insbesondere bei Großschadenslagen wie etwa nach Sturmereignissen aushelfen können im Fall, dass die Arbeitstrupps der Energieversorger durch massive Krankenstände dezimiert sind“, erläuterte Innenminister Christian Pegel den Zweck dieser Schulungsmaßnahme und führte weiter aus:

„Die Landesregierung und die Katastrophenschutzorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich seit Ende Dezember darauf vorbereitet, dass die Covid19-Variante Omikron zu einer Ansteckungswelle führen könnte, die Personalengpässe in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Gesundheits- oder Energieversorgung nach sich zieht. Diese Schulung ist eine der Vorsorgemaßnahmen, die wir in der Folge beschlossen haben.“

Die 15 Männer aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, die heute in Rostock ihr Zertifikat „Grundlehrgang „Schaltberechtigung > 1 bis 30 Kilovolt“, entgegennahmen, engagieren sich alle ehrenamtlich im THW und haben auch diese Schulung neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit absolviert.

Neben technischen Details im Netz bis 30.000 Volt standen Rechtsgrundlagen, aber auch die in dieser Branche übliche eindeutige Fachkommunikation auf dem Lehrplan. Letztere ist wichtig, um eine fehlerfreie Kommunikation mit den jeweiligen Verantwortlichen in den Leitzentralen der Energieversorger sicherzustellen.

„Ich bin Ihnen allen sehr dankbar für ihre sehr spontane Bereitschaft. Sie mussten sich in sehr kurzer Zeit für diese Fortbildung entscheiden“ sagt der Innenminister in Richtung der frisch geschulten Schaltberechtigten. Er wies zugleich darauf hin, dass in verschiedenen Teilen des Landes die Krankenstände in einigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei einigen Versorgern zum Teil deutlich erhöht seien.

„Es beruhigt mich aber, dass bislang trotz erheblicher Infektionszahlen durch Omikron großflächige Personal-ausfälle ausgeblieben sind. Deshalb werden wir die Experten der Fachgruppen Elektro vom THHW wahrscheinlich in den kommenden Wochen nicht mit ihren neuen Fähigkeiten einsetzen müssen“, fügte Christian Pegel hinzu.  Das zeige jedoch, dass die Vorbereitungen im Land auf eine katastrophenähnliche Lage infolge der
Pandemie bisher wirksam geholfen haben, diese zu vermeiden.

Das Fazit des Ministers: „Die Fortbildungen waren eine wichtige Vorsorge für den Ende Dezember nicht auszuschließenden ,schlimmsten Fall‘. Sie bleiben jetzt als zusätzliche Kompetenzen beim THW für mögliche künftige Einsätze im Land in anderen Zusammenhängen erhalten.“

Hilfe für Geflüchtete

Besondere Situation von Kindern und Frauen beachten

Schwerin – Rund 2100 Geflüchtete aus der Ukraine sind bisher nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. „Die Hilfsbereitschaft im Land ist groß. Dafür danke ich allen ehrenamtlich Helfenden z.B. in den vielen Flüchtlingsinitiativen und Vereinen und den MitarbeiterInnen in den Kommunen und Sozialverbänden“, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese am Mittwoch.

Drese informierte, dass unter den geflüchteten Menschen nach den bislang vorliegenden Informationen nur sehr vereinzelt auch unbegleitete Minderjährige (kurz UMA) sind. Allerdings gibt es Meldungen darüber, dass zum Teil Kinderheime in der Ukraine evakuiert werden und es möglich ist, dass Kinder allein nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Drese: „Bislang kommen die Menschen aus der Ukraine noch im Familienverband, darunter viele Frauen mit ihren Kindern, zu uns. Je dynamischer das Geschehen wird, desto mehr müssen wir auch mit Kindern und Jugendlichen rechnen, die ohne Begleitung zu uns kommen. Das wird vor allen Dingen die Jugendhilfe vor besondere Herausforderungen stellen.“

Aus diesem Grund ist beim Sozialministerium unter Beteiligung der Jugendämter, des Landesjugendamtes und des Innenministeriums ein Arbeitsstab UMA eingerichtet worden, um koordiniert und besser abgestimmt auf die Situation reagieren und kurzfristig rechtliche Fragestellungen beantworten zu können. Dazu Drese: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Herausforderungen bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms aus der Ukraine andere sein werden als im Jahr 2015. Aber auch jetzt gilt: wir müssen die besondere Situation der Frauen und den Schutz der Kinder bestmöglich berücksichtigen. Das erfordert von allen Verantwortlichen eine echte Kraftanstrengung.“

Zeitgleich arbeitet die Arbeitsgruppe 7 des Krisenstabes der Landesregierung weiter an der Bündelung der Hilfen der Zivilgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir sind allen Menschen und Organisationen, die uns Ihre Hilfsangebote senden sehr dankbar. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in kürzester Zeit Websites, Übersichten und Telefonnummern eingerichtet, die den Menschen aus der Ukraine Hilfsangebote machen und die wesentlichen Informationen zu Aufenthalt, Unterbringung und Leistungen beinhalten. Diese Informationsarbeit wird unsere Integrationsbeauftrage der Landesregierung als Vorsitzende der Arbeitsgruppe weiter unterstützen und koordinieren“, erklärte Drese.

Die Ministerin verwies beispielsweise auf die Informationsseiten auf dem Willkommensportal für Geflüchtete www.willkommeninmv.de und die Seiten des Sozialministeriums.

Abschaffung der EEG-Umlage

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass ab Juli keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung zu bezahlen sein wird. Dieser Schritt der Bundesregierung war eigentlich erst zu Beginn des kommenden Jahres vorgesehen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Umlage zur Förderung von Ökostrom aus dem Bundeshaushalt zu zahlen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer: „Angesichts der steil nach oben steigenden Energiepreise ist dies der richtige und notwendige Schritt, um die Verbraucher in diesen schwierigen Zeiten etwas zu entlasten. Entscheidend ist dabei auch, dass die Stromanbieter die Entlastung vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben. Darüber hinaus steht die Wirtschaft weiter vor der Herausforderung, mit der wachsenden Belastung durch die Preise umzugehen. Hier sind insgesamt weitere Entlastungen notwendig.

Die Energieversorgung darf nicht zu einer existentiellen Frage werden. Deutschland muss sich hier breiter aufstellen. Der Bund hat beispielsweise angekündigt, den Kauf von Flüssigerdgas zu finanzieren. Das rückt auch den Bedarf von LNG-Terminals stärker in den Mittelpunkt. Wenn es Investoren gibt, wird auch die Frage staatlicher Unterstützung zu diskutieren sein. Darüber hinaus ist es wichtig, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Ziel aller Bemühungen muss es sein, insgesamt unabhängiger von Energieimporten zu werden.“

Änderung des Feiertagsgesetzes

Schwerin – Ministerin Jacqueline Bernhardt sagte in ihrer Rede im Landtag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes M-V: „Wir verbinden mit Feiertag den Willen zur Gleichberechtigung“

„Auch in Mecklenburg-Vorpommern soll der internationale Frauentag am 8. März ein gesetzlicher Feiertag werden. Das ist ein sehr deutliches Signal für mehr Gleichstellung in unserem Bundesland. Dieser Feiertag soll aber nicht nur ein weiterer arbeitsfreier Tag sein. Der 8. März ist viel mehr. Wir verbinden mit diesem Tag den Willen und den Anspruch, Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen durchzusetzen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

„Der 8. März bildet zudem die Geschichte der weltweiten Frauenbewegung ab. 1919 wurde das Frauenwahlrecht endlich erkämpft. Ein Meilenstein für unsere Demokratie. In den letzten Jahren, Jahrzehnten wurde viel erreicht: Die Gleichstellung von Mann und Frau ist im Grundgesetz festgehalten, seit 1977 dürfen Frauen ohne die Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen, die Vergewaltigung in der Ehe ist seit 25 Jahren strafbar. Das alles sind Errungenschaften, die von mutigen Frauen ausgegangen sind und die Gesellschaft gerechter machten. Doch in vielen Bereichen sind Frauen in Deutschland immer noch nicht gleichgestellt. Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer und sind überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen. Das Thema Gleichstellung ist für die Landesregierung eine Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Wir werden ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten, um beispielsweise dafür zu sorgen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern“, so Ministerin Bernhardt.

„Berlin hat den Anfang gemacht und im Jahr 2019 den Internationalen Frauentag zum Feiertag gemacht. Mecklenburg-Vorpommern will ebenfalls diesen Weg gehen. Ich freue mich auch sehr, dass erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte bereits angekündigt haben, diesen Feiertag mit Aktionen begleiten zu wollen. Es ist ja nicht zu bestreiten, dass gerade Frauen in der Gesellschaft für ein solidarisches Miteinander sorgen. Sie tragen häufig die größere Last in den Familien, sei es bei der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen. In den Lockdowns der letzten Jahre waren es vor allem Frauen, die den Spagat zwischen Homeoffice und Home-Schooling gemeistert haben. Das verdient mehr Anerkennung als nur einige warme Worte in Sonntagsreden“, sagt Jacqueline Bernhardt im Landtag weiter.

„Gleichberechtigung von Männern und Frauen muss in unserer Gesellschaft zur selbstverständlichen Normalität werden. Diese Gleichberechtigung gibt es leider auch heute in einigen Bereichen nur auf dem Papier. Und es sind immer noch die Frauen, die bei gleicher Qualifikation bei der Besetzung von Vorgesetztenstellen das Nachsehen haben. Auch dies muss geändert werden und so sollte die Festlegung des 8. März als Feiertag weiter Ansporn sein, diese subtile Diskriminierung zu beseitigen.“

Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.