Klimaziele erreichen

Meyer: Mehr Regionalisierungsmittel notwendig, um Klimaziele zu erreichen

Schwerin – Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder fordern vom Bund mehr Unterstützung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im besonderen Fokus stehen dabei die Regionalisierungsmittel des Bundes, die den Ländern insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) jährlich zur Verfügung stehen.

„Zur Erreichung der Klimaziele des Bundes soll der Verkehrsbereich mit der Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV einen wichtigen Beitrag leisten. Bei den Kosten für die Verkehrsverträge im SPNV und durch die anteilige Finanzierung der für die Angebotsausweitungen notwendigen Infrastrukturprojekte der DB Netz aus Regionalisierungsmitteln des Landes ist mit einem deutlichen finanziellen Mehraufwand zu rechnen. Zur Sicherung und Steigerung des ÖPNV-Angebots und zur Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs brauchen wir kurzfristige Umsetzungsschritte zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer am Mittwoch.

Anlass war die heutige Verkehrsministerkonferenz – das Treffen der Verkehrsminister der Bundesländer mit dem Bundesverkehrsminister. Die Konferenz fand digital statt. Amtierendes Vorsitzland der Konferenz ist Bremen.

„Die Länder haben eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 750 Millionen Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um 3 Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Gesetz gefordert“, machte Meyer deutlich. Auf dieser Basis werden die Länder im Rahmen einer Arbeitsgruppe an der Erarbeitung von Kriterien für die Ausgestaltung des in der Koalitionsvereinbarung des Bundes vereinbarten Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV mitwirken. Im Herbst 2022 soll ein Ergebnis vorliegen.

Verkehrsminister Meyer will den Nahverkehr im Land weiter stärken. Er machte darüber hinaus auch auf die Erreichung der Klimaziele bis 2030 aufmerksam.

„Wenn wir mehr Menschen auf Dauer davon überzeugen wollen, dass Bahn und Bus stärker genutzt werden und eine gute Alternative zum eigenen Auto darstellen, brauchen wir ein vernünftiges Angebot. Das muss gerade in Bezug auf die Umsetzung der Klimaziele auskömmlich finanziert sein“, betonte Verkehrsminister Meyer weiter. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht neben der weiteren Ausgestaltung des ÖPNV auch vor, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln.

Die Regionalisierungsmittel sind Mittel des Bundes, die den Ländern zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden. Mit den Mitteln ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund in diesem Jahr bislang Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 280,7 Millionen Euro.

Erhöhung des Mindestlohnes

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplante Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die geplante Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Oktober von 10,45 auf 12,00 Euro begrüßt. Entsprechende Schritte hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch in seiner Sitzung auf den Weg gebracht.

„Die Geschichte des Mindestlohnes in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Daran wird auch die vorgesehene Erhöhung auf 12 Euro nichts ändern. Wer in Vollzeit arbeitet, muss auch davon leben können – und zwar ohne, dass er auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen ist. Der Mindestlohn ist ein aktiver Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Rund 23 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern waren in 2020 über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden. „Das ist noch zu wenig. Mit Blick auf den wachsenden Wettbewerb um Fachkräfte muss das besser werden. Wir brauchen mehr Tarifbindung im Land“, forderte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte dabei auch auf die öffentliche Auftragsvergabe aufmerksam. „Wir wollen eine Tariftreueregelung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe einführen. Auch in der Wirtschaftsförderung sollen vor allem die Unternehmen von Fördergeldern profitieren, die ihre Beschäftigten entsprechend gut entlohnen. Deshalb werden künftig tarifgebundene Unternehmen bei Investitionen noch stärker unterstützt und höher gefördert. An den Details wird derzeit gearbeitet“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend.

Bei der Festlegung der Fördersätze soll ein Bonussystem angewendet werden. In diesem Bonussystem werden tarifgebundene Unternehmen bei der Investitionsförderung mit einem Tariftreuebonus bessergestellt als Unternehmen ohne Tarifvertrag.

222.222 Impfungen

Rostock – Am 22.02 fand im Rostocker Impfstützpunkt im Warnowpark Lütten Klein die 222.222. COVID-19-Schutzimpfung in der Hanse- und Universitätsstadt statt.

Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, nahm diese besondere Zahl zum Anlass, den Impfstützpunkt zu besuchen. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und die Vorbereitungen auf den Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

„Die mehr als 222.000 Impfungen seit dem 27. Dezember 2020 verdeutlichen, welch gute und professionelle Arbeit durch die Impfteams in Rostock geleistet werden. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs im Impfstützpunkt.

Die 222.222 Impfungen gegen COVID-19 umfassen alle Impfungen im früheren Impfzentrum in der HanseMesse, im aktuellen Impfstützpunkt im Lütten Kleiner Warnowpark und von mobilen Impfaktionen wie zum Beispiel bei der Hanse Sail 2021, im Bahnhof Warnemünde, auf dem Innenstadtcampus der Universität Rostock, in Einrichtungen der Stadtbibliothek Rostock und in Stadtteil- und Begegnungszentren.

Über 130.000 Impfungen erfolgten mit dem Vakzin der Fa. BioNTech, über 71.000 mit dem Impfstoff der Fa. Moderna. Etwa 73 Prozent der Menschen in der Region (Stadt- und Landkreis) haben derzeit einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19, etwa 56 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.

„Impf-Angebote sind auch weiterhin ausreichend vorhanden“, verdeutlichte Staatssekretärin Hilgemann. Die Nachfrage sei aber leider in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen. Hilgemann: „Ich erhoffe mir eine Belebung durch den Novavax-Impfstoff. Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Ich hoffe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot ab der nächsten Woche  annehmen.“

Umfrage des Landesschülerrats

Ministerin Oldenburg: Die richtigen Schwerpunkte gesetzt / Land stellt zusätzliche Lehrkräfte ein

Schwerin – Die heute vorgestellten Ergebnisse der neuen gemeinsamen Umfrage des Landesschülerrats, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie des Landeselternrats zur Situation an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2022 bestätigen das Vorgehen des Landes während der Pandemie.

„Ich bedanke mich bei den Initiatoren für diese Umfrage und freue mich, dass wir von den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler so viel Zustimmung zu unserem Phasenmodell erhalten“, erklärt Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung. „Die Ergebnisse der Umfrage haben ergeben, dass sie sich an erster Stelle mehr Lehrkräfte wünschen, um die pandemiebedingten Lücken zu schließen. Das belegt ebenfalls, dass wir die richtigen Schwerpunkte setzen und bestärkt uns darin, den beschrittenen Weg konsequent weiter zu gehen: Die Kinder und Jugendlichen brauchen Menschen, die bei ihnen sind, die sie unterrichten und fördern.“

Das Land eröffnet allen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern den Weg an die Schulen des Landes. Um dies zu ermöglichen, stellt das Land auch vorfristig Lehrkräfte in Vorbereitung auf absehbare künftige Bedarfe ein. Dieses Personal steht dann sofort und zusätzlich zur Verfügung, auch über die aktuelle Unterrichtsversorgung hinaus und trägt dazu bei, die Schülerinnen und Schüler beim Schließen Corona bedingter Lücken zu unterstützen. Mit dem Haushalt 2022/2023 wird diese bestehende Möglichkeit noch deutlich verbessert, indem mehr und fest planbare zusätzliche Besetzungsoptionen geschaffen werden. Im Ergebnis kann und wird das Land allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Arbeitsangebot machen.

Im Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ hat das Land mit der Maßnahme „Personelle Verstärkung an Schulen“ schon erfolgreich um Lehramtsstudierende und ehemalige Lehrkräfte geworben: 291 zusätzlich unterstützende Personen – Lehramtsstudierende, ehemalige Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal sowie Verwaltungskräfte – waren zuletzt im ersten Schulhalbjahr 2021/2022 an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Die Werbung für die Möglichkeit, in der Schule tätig zu werden, soll auf weitere Zielgruppen erweitert werden, um noch mehr Externe für die Schule vor Ort zu gewinnen.

Kurz vor der Realisierung steht das Modell der „Alltagshelfer“ für den Bereich der Kindertagesförderung – vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses. „Wenn dieses Modell sich bewährt, könnte es auf die Schulen übertragen werden,“ ergänzt Bildungsministerin Oldenburg. „Erste Pläne sind bei uns schon in der Prüfung.“

Aufhebung der Kontaktbeschränkungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Grundlage dafür sind der Bund-Länder-Beschluss vom 16.Februar und der Beschluss des Landtages am Montag, die jeweils schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsehen.

„Die wichtigste Änderung betrifft die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie gilt ab Donnerstag stufenunabhängig bei privaten Zusammenkünften mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Bisher galt ab Stufe 2 (Gelb), dass private Zusammenkünfte nur mit maximal zehn Personen möglich waren. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt weiterhin die Regel von einem Haushalt plus zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt (max. 10 Personen).

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses in der kommenden Woche beschließen.

Das Kabinett nahm zudem eine Anpassung der Schwellenwerte der Neuinfektionen in der Corona-Ampelregelung vor. Diese orientierten sich an den Erfahrungen der gefährlicheren Delta-Variante. Künftig gilt: Die bisherigen Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden mit dem Faktor 7 multipliziert. D.h., die Warnstufe Rot ist bei einem 7-Tage-Inzidenzwert ab 1.400 Neuinfektionen erreicht (bisher 200) – die Stufe Orange künftig bei 350 bis 1.400.

Daneben beschloss das Kabinett die Aufhebung der Kontaktdatenerfassung. Diese ist nicht mehr erforderlich, da die Kontaktermittlung im privaten Umfeld kaum noch eine Rolle spielt – das bedeutet auch eine deutliche bürokratische Erleichterung für die Gesundheitsämter und Unternehmen im Land. Drese: „Wir empfehlen aber eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App bereitzustellen als sinnvolle digitale Ergänzung zu Abstandhalten, Hygiene und Alltagsmaske.“

Ausnahmen von der Aufhebung der Kontaktdatenerfassung bilden die Pflegeheime. „Um Kontaktketten nachverfolgen zu können und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen, werden in diesem besonders sensiblen Bereich weiterhin die Kontakte erfasst“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese betonte zugleich, dass die Landesregierung bei allen Lockerungs- und Öffnungsschritten vorsichtig bleiben und die Entwicklung genau beobachten wird. „Wir dürfen und werden den Weg der Vernunft nicht verlassen. Die aktuelle Corona-Welle ist in Mecklenburg-Vorpommern später eingetreten. Deshalb ist es auch nach Rücksprache mit unseren Expertinnen und Experten für eine Entwarnung noch zu früh. Wir bitten die Menschen in unserem Land weiter verantwortungsbewusst zu sein, Masken zu tragen, sich zu testen und die Impfangebote wahrzunehmen“, so Drese.

Schlimme Schäden im Wald

Schwerin – Am Tag nach dem mit „Antonia“ der dritte Sturm innerhalb weniger Tage über das Land gezogen ist, wird der Schaden in Mecklenburg-Vorpommerns Wäldern allmählich sichtbar. Umwelt und Forstminister Dr. Till Backhaus macht die Situation betroffen:

„Bereits im Januar verursachte das Sturmtief „Nadia“ ca. 300.000 Festmeter Schadholz in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns. Durch die vergangenen Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ steigt die Summe auf insgesamt ungefähr eine Million Festmeter Schadholz an. Um sich ein Bild davon zu machen: Das entspricht rund der Hälfte des Einschlags im Gesamtwald pro Jahr. Es besteht weiterhin eine hohe Gefahr beim Betreten der Wälder, was auch die Räumarbeiten erheblich erschwert. Erst nach und nach können Rettungswege freigeschnitten und das Ausmaß der Schäden erfasst werden. Die Kollegen und Kolleginnen in den Forstämtern arbeiten mit Hochdruck an der Beseitigung der umgestürzten und gebrochenen Bäume, die in starker Streulage häufig einzelbaumweise und nur schwer erreichbar vorzufinden sind. Der Anteil an Flächenschäden liegt bei etwa einem Drittel der Gesamtmenge, mit regional jedoch starken Unterschieden. Hochgradig betroffen mit einem Anteil von ca. 80 % sind Nadelgehölze, hier vorwiegend Fichte und Kiefer“, so der Minister.

Die vier Stürme hätten den Wald in einer besonders anfälligen Situation getroffen, führt der Minister weiter aus: „Der Trockenstress der letzten Jahre hatte die Bäume bereits geschwächt. Nun haben wir zwar endlich wieder genug Regen, doch der Boden ist derart gesättigt, dass die angegriffenen Bäume sich nicht mehr halten konnten. Der nasse Boden wird auch das Aufräumen erschweren. Die Fachleute müssen nun sehr sensibel vorgehen, damit schwere Maschinen den Boden nicht zu sehr schädigen. Dennoch wollen wir versuchen, das Schadholz abzufahren und den Verträgen entsprechend zu verwerten. Und dies möglichst bevor das Schadholz zur Brutstätte für die nächste Borkenkäferplage wird. Der Aufwand wird erheblich, sagt der Minister abschließend.

Ökowertpapiere aus M-V im Internet

Schwerin – „Die Nachfrage nach Ökowertpapieren, wie den MoorFutures oder der Waldaktie, ist weiterhin ungebrochen. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und reagieren mit einem eigenen Internetauftritt. Interessierte können ab sofort alle Informationen über die Ökowertpapiere, die konkreten Angebote und deren Wirkungen auf Klima und Biodiversität, unter www.z-eco.de gebündelt abrufen“, informierte Minister Dr. Till Backhaus, unter anderem zuständig für Klimaschutz und Umwelt in Mecklenburg Vorpommern.

Bereits zum 1. Oktober 2021 hat das Land das „Kompetenzzentrum Ökowertpapiere“ gegründet: „Wir schaffen hiermit einen Rahmen, der es Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und anderen erlaubt, einen individuellen, zusätzlichen und anerkannten Beitrag für den Klimaschutz, die Biodiversität oder den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten. Dabei steht aber nicht nur der Schutzgedanke im Vordergrund.

Auch Flächeneigentümern, die Flächen aufforsten oder wiedervernässen wollen, können attraktive Lösungen angeboten werden“, führte der Minister aus. Das Interesse der Wirtschaft nach regionalen und anerkannten Klimaschutzprojekten wachse stetig. Im Rahmen des Ökosponsorings können exklusive Projekte mit dem Kompetenzzentrum Ökowertpapiere entwickelt und umgesetzt werden. Mit dem Moorwald Eichholz der Landesforst MV ist bereits ein spannendes Projekt im Portfolio. Die Umsetzung kann sofort erfolgen. Weitere Projekte sind auf dem Weg.

Backhaus betonte, dass der Internetauftritt stetig ausgebaut werde und weitere Unterseiten sowie ein eigener e-Shop geplant seien.

Die Ökowertpapiere wurden entwickelt, um die gesellschaftliche Relevanz der Ökosystemleistungen darzustellen und auch außerhalb von Expertenkreisen sichtbar zu machen. Letztendlich tragen sie auch dazu bei, zusätzliche Finanzmittel zur Neuanlage bzw. Pflege der jeweiligen Basisbiotope zu akquirieren.

Mit der Waldaktie wurde 2006 gemeinsam mit dem Tourismusverband ein erstes Ökowertpapier emittiert. Dabei steht die Kohlenstofffestlegung von Neuaufforstungen im Vordergrund. Bislang wurden rund eine Million Euro zusätzlich für Aufforstungen eingenommen. Von diesem Geld konnten auf rund 100 ha Fläche bis zu 600.000 Setzlinge gepflanzt werden

Mit den MoorFutures wurde 2011 das zweite Ökowertpapier der Öffentlichkeit vorgestellt, Partner hier ist die Uni Greifswald und das Greifswald Moor Centrum. Ziel ist es, durch den Verkauf von MoorFutures die Wiedervernässung von Mooren zu finanzieren und damit die hohen Emissionen zu reduzieren. In Mecklenburg-Vorpommern wurden mit ca. 900.000€ bislang drei Projekte umgesetzt. Die Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben die Nutzungsrechte an der Marke erworben und bieten eigene Projekte an.

Im Jahre 2015 folgte der Streuobstgenussschein. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Streuobstgenussscheins finanzieren die Neuanlage bzw. die Pflege von Streuobstwiesen. Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Biotopen Mitteleuropas, der Streuobstgenussschein ist eines der wenigen Instrumente, mit denen Investitionen direkt zur Unterstützung der Artenvielfalt möglich sind. Aktuell wurden etwa 1000 Scheine verkauft, womit eine Investition von insgesamt 100.000 Euro möglich ist.

Noch in diesem Jahr soll der HeckenScheck als viertes Ökowertpapier folgen. Unterstützt werden soll die Neuanlage und Pflege von Hecken, die herausragende Leistungen erbringen: sie verbinden Lebensräume und stellen selbst Lebensräume dar. Sie unterbinden Winderosion und verzögern die schnelle Austrocknung des Umfelds. Nicht zuletzt binden Hecken ähnlich viel Kohlenstoff, wie die Wälder.

Eine Aufgabe des Kompetenzzentrums Ökowertpapiere wird die Entwicklung weiterer Ökowertpapiere unter Berücksichtigung weiterer Basisbiotope sein.

Mehrfache Auszeichnung

Innerstädtisches Gymnasium Rostock mehrfach ausgezeichnet

Rostock – Große Freude heute in der Aula des Innerstädtischen Gymnasiums Rostock: Die Schule hat einen der Hauptpreise und mehrere nachgeordnete Preise für Gruppenarbeiten im „Schülerwettbewerb zur politischen Bildung“ erhalten. Der Wettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Um die Schülerinnen und Schüler auszuzeichnen, war der Bundesbeauftragte für diesen Wettbewerb, Hans-Georg Lambertz, am Morgen extra nach Rostock gekommen.

„Schülerinnen und Schüler sind an Politik, sozialen Themen und gesellschaftlichen Entwicklungen interessiert und haben auch einen Standpunkt. Die ausgezeichneten Projekte belegen das auf ganz anschauliche Weise“, lobte Bildungsministerin Simone Oldenburg und schickte Glückwünsche aus Schwerin. „Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern herzlich zu den Preisen, auch, weil sie sich unter so vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchsetzen konnten. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Mit dem Gewinnerprojekt zur häuslichen Gewalt gegen Frauen haben die Schülerinnen und Schüler des Sozialkunde-Grundkurses 12.2 ein aktuelles Thema aufgegriffen, das uns Augen öffnet und Hilfsangebote für betroffene Frauen nennt“, sagte Oldenburg.

Mehrere Gruppen von Schülerinnen und Schülern des Innerstädtischen Gymnasiums hatten sich an dem bundesweiten Wettbewerb, der sein 50-jähriges Bestehen feiert, beteiligt. Einer der Hauptpreise, den sie nun ihr Eigen nennen können, ist mit 2.000 Euro dotiert. Mit rund 60.000 Schülerinnen und Schülern verzeichnet der bundesweite Wettbewerb in jedem Jahr eine hohe Beteiligung. Für Rostock ergibt sich mit den Auszeichnungen ein gewisses Alleinstellungsmerkmal. Mecklenburg-Vorpommern ist unter den Preisträgerinnen und Preisträgern eher selten vertreten. Laut Aussagen des Wettbewerbsleiters hatte es bislang keinen Rostocker Hauptgewinn gegeben.

Grünes Licht für Transfergesellschaft

Meyer: Beschäftigte qualifizieren – Werftstandorte weiter entwickeln

Schwerin – Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung grünes Licht für die Finanzierung der Erweiterung der „Transfergesellschaft Küste mbH“ für die Beschäftigten der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH gegeben.

„Mit dem Beschluss sollen Gelder an den Insolvenzverwalter für die Transfergesellschaft bereitgestellt werden. Somit werden die Voraussetzungen für einen Wechsel aller vorhandenen Beschäftigten der drei Werftstandorte (1.834) sowie der MV Werften Fertigmodule GmbH (105) in die Transfergesellschaft zum ersten März geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Der heutige Kabinettsbeschluss ist vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe für den MV-Schutzfonds und des Finanzausschusses des Landtages erfolgt.

Aufgabe der Transfergesellschaft ist die Qualifizierung und Vorbereitung der Beschäftigten für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. „Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu führen. Uns ist wichtig, dass an allen Werftstandorten perspektivisch wieder zukunftsfähige Unternehmens-Ansiedlungen der maritimen Industrie zur Sicherung und zum Erhalt dieses industriellen Kernes erfolgen können. Dazu brauchen wir die Fachkräfte“, so Meyer weiter.

Vorgesehen ist eine Laufzeit der Transfergesellschaft von vier Monaten. Es sollen bis zu 20,4 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds in Form von Darlehen bereitgestellt werden. „Die Corona-Pandemie hat für die MV-Werften und ihre Beschäftigten zu tiefgreifenden Folgen geführt. Mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds werden insbesondere stabilisierende Maßnahmen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt unterstützt. Beides trifft hier zu“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

„Es werden konkret vor allem die sogenannten ´Remanenzkosten´ finanziert. Das sind die notwendigen Beiträge zur Sozialversicherung und die Bezahlung an Sonn- und Feiertagen. Denn das ist durch das Transfer-Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit nicht abgedeckt. Daneben fallen unter anderem laufende Kosten für den Geschäftsbetrieb der Transfergesellschaft, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus laufen intensive Gespräche, auch den Bund bei der Finanzierung der Transfergesellschaft einzubinden.“

Barrierefreie Bushaltestellen

Meyer: Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein

Güstrow – In der Barlachstadt Güstrow werden fünf Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Dabei geht es um die Bushaltestelle „Plauer Straße“ (beidseitig), die Haltestelle „Bleicherstraße“ auf der Nordseite sowie die Haltestellen „Haus des Handwerks“ in der Neukruger Straße. Zudem ist vorgesehen, die Haltestelle „Klueß“ auf der westlichen Straßenseite in Fahrtrichtung Krakow am See und Teterow ergänzend mit einem Fahrgastunterstand auszustatten.

„Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Dafür müssen sie barrierefrei gestaltet werden. Mit den geplanten Umbaumaßnahmen in Güstrow wird es für Gäste, Bürgerinnen und Bürger künftig einfacher, den Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört unter anderem der Einbau von Sonderborden an den Haltestellen. Diese ermöglichen den Fahrgästen mit einer Einstiegshöhe von 18 Zentimetern einen nahezu ebenerdigen Übergang. Weiterhin ist die Ausstattung mit Bodenindikatoren geplant, die als Rippenprofile im Boden die Einstiegsstelle markieren. So soll für blinde oder sehbehinderte Menschen der Fahrbandrand verdeutlicht werden. Zudem erhalten alle Haltestellen einen Fahrgastunterstand samt Sitzbank.

„Wir wollen den Öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern noch attraktiver machen. Das setzt voraus, dass die Haltestellen von allen genutzt werden können. Über das Sonderprogramm `Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, die Kommunen bei ihren Bemühungen zu unterstützen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 201.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 161.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung. Davon wurden seit 2015 bereits 11,2 Millionen Euro an Förderung bewilligt. Zudem liegen derzeit Anträge mit einem Fördervolumen von knapp zehn Millionen Euro vor.

GAP-Strategieplan in Brüssel eingereicht

Schwerin – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute mit knapp zwei Monaten Verspätung den GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

„Ich freue mich, dass nach einem langen Ringen um Inhalte und Finanzen für Deutschland nun ein Gesamtkonzept zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume vorliegt, das von der EU-Kommission nun eingehend überprüft wird. Sicherlich sind wir noch nicht bei allen Maßnahmen am Ende der Diskussion angekommen und 2022 werden weitere Weichen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik der kommenden Jahre gestellt. Das Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘, das von Mecklenburg-Vorpommern immer wieder in die Verhandlungen eingebracht wurde, findet sich aber schon jetzt in weiten Teilen wieder. Das ist ein großer Erfolg und ein Ansatz, der Landwirtschaft und Umweltschutz gleichermaßen in den Blick nimmt. Da Landwirte zu allererst wirtschaftlich handeln, ist nur derjenige bereit zu investieren, der mit Klima- und Umweltleistungen auch Geld verdienen kann anstatt nur einen Kostenausgleich zu bekommen. Das stetig knapper werdende europäische Agrarbudget sollte sich deshalb auch künftig noch stärker an diesem Grundgedanken ausrichten“, stellte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest.

Insbesondere die Neuregelungen zur Ausgestaltung der Konditionalitäten, also den Voraussetzungen, die der Landwirt erfüllen muss, um an den Direktzahlungen teilnehmen zu können und den Öko-Regelungen (eco schemes) im Rahmen der Direktzahlungen (1. Säule) hätten immer wieder für Diskussionen gesorgt, sagte Backhaus. Auch wenn die finanzielle Ausstattung der Ökoregelungen aus den Berechnungen des Bundes hinter den Erwartungen der Länder zurückgeblieben sei, gehe Backhaus davon aus, dass Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz durch die Förderprogramme der 2. Säule finanziell weiterhin gut abgedeckt sind.

Mecklenburg-Vorpommern stehen für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Für die Förderung des ländlichen Raums inkl. der Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen stehen in den Jahren 2023 bis 2027 insgesamt EU-Mittel in Höhe von ca. 652 Millionen Euro bereit.

Die Europäische Kommission hat nunmehr Zeit, um die Strategiepläne der Mitgliedsländer umfassend zu prüfen. Erfahrungsgemäß ergeben sich bis zu 1.000 Anmerkungen und Nachfragen. Das Jahr 2022 wird demnach für Verhandlungen mit der Kommission und die Umsetzung der Ergebnisse benötigt, damit am 01.01.2023 die neue Förderperiode mit neuen Regeln starten kann.

„Schüler staunen …“: Bis 31. März bewerben!

Schwerin – Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 12 von Schulen und Einrichtungen aus der Hanse- und Universitätsstadt sowie dem Landkreis Rostock haben noch rund fünf Wochen Zeit, sich mit ihren Ideen und Projekten in Sachen Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung beim 19. Schülerprojektwettbewerb „Schüler staunen …“ des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) aktiv einzubringen. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.

 Schirmherr des Wettbewerbes ist seit vielen Jahren der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V, Dr. Till Backhaus. „Der Wettbewerb ermöglicht Schülerinnen und Schülern nachhaltige Entwicklung nicht bloß in theoretischer Hinsicht zu begreifen, sondern im Rahmen von vor allem regionalen Projekte auch praktisch und selbständig umzusetzen. Je früher Kinder an diese Themen herangeführt werden, desto selbstverständlicher wird ihr späterer kritischer und engagierter Umgang mit den ökologischen Herausforderungen unserer Zeit“, sagt der Minister.

Es gibt sechs Themenbereiche mit konkreten Ansprechpartnern/innen. Letztere beraten gerne bei der Auswahl von Projekten und unterstützen bei der Umsetzung. Die Arbeiten müssen zwischen 2020 und März 2022 erstellt und abgeschlossen sein. Sie können in unterschiedlichen Formen eingereicht werden.

Folgende Themenbereiche stehen zur Auswahl:

  • Faszination Natur
  • Zukunftsfähig unterwegs
  • Unverwechselbare Ostseeküste
  • Lebenselixier Wasser & gesund essen
  • Energie, Rohstoffe & Abfälle
  • Nachhaltiges Wirtschaften & Digitalisierung

Eine Anmeldung zur Wettbewerbsteilnahme ist im Vorab nicht erforderlich. Neben Exkursionen winken den Preisträgern Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von bis zu 5.000 Euro. Die Ehrung der Preisträger verbunden mit einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation ihrer Projekte ist für Ende Juni 2022 vorgesehen.

Den traditionsreichen Schülerprojektwettbewerb des StALU MM gibt es bereits seit 28 Jahren. Zu den bisherigen 18 Wettbewerben wurden insgesamt 692 Schülerprojektarbeiten eingereicht, wovon 288 Projekte ausgezeichnet wurden.

Für den Katastrophenfall gewappnet

Schwerin – Mit der Kommunikationsübung „Notfunk“ am heutigen Sonnabend bereitet sich das Land Mecklenburg-Vorpommern auf einen Katastrophenfall vor. Der Landeskoordinierungs- und Unterstützungsstab zeigt damit, dass die wichtige Dienstleistung „Kommunikation“ zwischen den Katastrophenschutzbehörden auch im Ernstfall aufrechterhalten bleibt.

„Dazu haben unsere Fachleute ein mehrstufiges Konzept entwickelt. In der vorletzten Stufe, bevor Nachrichten also per Melder beziehungsweise Kurier verteilt werden, hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Kontakt zu Amateurfunkern aufgenommen, um so eine weitere sehr leistungsfähige und belastbare technische Möglichkeit zu etablieren. in dieser ersten großen Übung erproben wir nun die Kommunikationsstrecke von Schwerin nach Vorpommern-Greifswald“, erklärt Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling, der selbst vor Ort war.

Ziel der Übung ist der Aufbau einer unverschlüsselten Sprechfunkverbindung mittels Kurzwelle über eine Distanz von gut 140 Kilometer Luftlinie über das gesamte Bundesland von den Katastrophenschutzbehörden in Schwerin bis zum Standort des Führungsstabes Katastrophenschutz im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Gützkow. Wichtig ist dabei, das die Übertragung verständnisvoll funktioniert und der Belastung standhält. Während des Tests werden die genutzten Mittel fortlaufend optimiert.

„Die Zusammenarbeit des Landes sowie der unteren Katastrophenschutzbehörden mit den Amateurfunkern ist ein großartiges Projekt für unser Bundesland, das nahezu einmalig ist“, so der Staatssekretär. Bisher hat nur Berlin eine offizielle Zusammenarbeit mit Amateurfunkern zur Sicherung der Kommunikation in Krisenfällen eingerichtet.

Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere Planungen und Konzepte. Genutzt wird unter anderem ein improvisierter Aufbau der Funkanlage auf der Liegenschaft des Landesamtes für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK MV). Daher übernimmt das Land die Finanzierung dieser Großübung komplett aus Eigenmitteln.

„Großen Dank richte ich an die vielen teilnehmenden ehrenamtlichen Funkamateure, die uns ihre Kompetenz und eigene Technik für die Übung zur Verfügung stellen“, sagt Staatssekretär Wolfgang Schmülling und ergänzt: „Das Kennenlernen der zuständigen Personen und Örtlichkeiten ist wichtiger Bestandteil dieser Übung. Noch in diesem Halbjahr sind weitere Übungen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow sowie den Standorten der unteren Katastrophenschutzbehörden geplant.“ Die lizenzierten Amateurfunker haben sich deutschlandweit im Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC) zusammengeschlossen. Allein in Mecklenburg–Vorpommern gibt es etwa 500 Personen, die dem DARC angehören.

Der Amateurfunkdienst dient neben anderen Zwecken der Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen und verfügt über eine große Anzahl national und international freigegebener Frequenzbereiche zum Aufbau von Nachrichtenverbindungen verschiedenster Art.

Neben internationalen Katastrophenlagen wurde der Amateurfunkdienst auch bereits in Deutschland während verschiedener Ereignisse eingesetzt, so beispielsweise bei der Flutkatastrophe in Hamburg 1962, der norddeutschen Schneekatastrophe 1978/1979 oder bei den Folgen des Orkans im Münsterland 2005. Aufgrund der eingesetzten Technik ist es den Funkamateuren möglich, mithilfe einfachster Mittel Nachrichten über eine große Entfernung hinweg zu übermitteln und diese im Bedarfsfall an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Darüber hinaus ist auch die Unterstützung der Bevölkerung bei der Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen Teil des Leitbildes der im Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC) organisierten Amateurfunker.

Der DARC gliedert sich bundesweit in 24 Distrikte und ungefähr 1000 Ortsverbände mit gut 33.000 Mitgliedern. Innerhalb des Verbandes hat sich das Fachreferat „Notfunk“ auf die Kommunikation in Krisen- und Katastrophenlagen spezialisiert.

LEADER-Strategien gesucht

Schwerin – Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode sollen Vorhaben unterstützt werden, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind deshalb Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die Förderung von Wissen und Digitalisierung.

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.

Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit. LEADER-Maßnahmen der vergangenen Förderperioden sind etwa das Gesundheitshaus Woldegk, den Schulcampus Zarrentin und die mobile Käserei Kentzlin. „Solche Leuchtturm-Projekte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raumes bei “, sagte der Minister.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren.

Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

Kontaktpersonen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt:

Herr Reimann, Tel.: 0385/58816340
Fax. 0385/58816032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Kleinfeldt, Tel.: 0385/58816347
Fax. 0385/58816032
E-Mail: s.kleinfeldt@lm.mv-regierung.de

LEADER-Wettbewerb 2022 – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 966 Vorhaben der LAG bislang rund 108 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 83 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 167 Millionen Euro unterstützt. 731 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.

Erinnerung an Hanauer Attentat

Michael: Wir dürfen die Menschen nicht vergessen. Say their names!

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael, erinnert an das Hanauer Attentat vom 19. Februar 2020. Am morgigen Samstag jährt sich der Anschlag zum zweiten Mal. „Say their names!“ Mit diesem internationalen Aufruf zur Erinnerung an die Todesopfer rassistischer Gewalt appelliert Michael, die Menschen und ihre Namen nicht zu vergessen.

Jana Michael: „Vor zwei Jahren wurden neun Menschen ermordet. Neun Menschen starben, weil sie und ihre Familien eine Migrations- oder Fluchtbiografie hatten. Diese Menschen wurden aus dem Leben gerissen. Ihre Familien, PartnerInnen und FreundInnen müssen seit zwei Jahren großen Schmerz und Verlust ertragen. Niemand kann Trost aussprechen, niemand kann diese Ungerechtigkeit wiedergutmachen.“

„Wir dürfen diese Menschen nie vergessen. Say their names: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Kaloyan Velkov und Ferhat Unvar.“

Die Landesintegrationsbeauftragte machte deutlich, dass Rassismus und rechte Ideologien keinen Platz in der Gesellschaft haben dürfen. „Leider gibt es immer mehr und mehr Tage, an denen wir an Opfer von rassistischem Terror denken müssen. Es darf nicht so bleiben. Wir müssen jede Form von Rassismus bekämpfen“, so Michael.

Allen AkteurInnen, die den Mut haben, sich für die demokratische und antirassistische Gesellschaft einzusetzen, dankte Michael.