Lesung für mehr Zivilcourage

Gingster Schüler und Lehrer erleben den deutschen Autor Jakob Springfeld

Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel

Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel

Insel Rügen – Wieder eine Premiere in Gingst. An der dortigen Regionalen Schule erlebten über 80 Schüler aus den 9. und 10. Klassen zusammen mit ihren Lehrern eine Autorenlesung. Der 23-jährige Jakob Springfeld reiste mit seinem Buch „Unter Nazis“ nach Rügen und machte auch hier Station, um von seinen Erfahrungen als ostdeutscher Jugendlicher zu erzählen.

In seiner Heimatstadt Zwickau erlebte er Ausschreitungen rechtsextremistischer Gruppen, gründete eine Ortsgruppe von „Fridays for Future“ und setzte sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Alltagsrassismus ein. Sein Engagement veränderte sein Leben, zu dem nun regelmäßige Hassnachrichten, Beleidigungen und Gewaltandrohungen gehören. Trotzdem glaubt er daran, dass unsere Zivilgesellschaft viel mehr dagegen zu setzen habe. In über 215 Lesungen in allen Bundesländern sammelte er positive Erfahrungen und viel Zuspruch.

In der sich anschließenden Diskussion wollten die Gingster Jungen und Mädchen unter anderem wissen, was sie gegen den alltäglichen Rassismus auch an ihrer Schule tun können. „Der erste Schritt ist immer, dass ihr das ansprecht und zum Thema macht“ erklärt Jakob Springfeld. Er gab den Klassenräten den Ratschlag, bewusst über alle Erscheinungen zu sprechen, die nichts mit Demokratie und unserem Verständnis von Menschenrechten zu tun hätten.

Eine Botschaft, die an der Schule gut ankommt, denn seit letztem Jahr gehören die Gingster zum deutschlandweiten Netzwerk „Schule gegen Rassismus – Schule mit Zivilcourage“. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Lehrer und Mitarbeiter sprachen sich für die Aufnahme in die Organisation ein und führen seitdem verschiedene unterrichtsbegleitende Projekte an der Schule durch.

„Ich freue mich darüber, dass wir zusammen mit dem Literaturhaus Gingst einen solchen Baustein zum ersten Mal bei uns präsentieren können“, sagt Schulleiter André Farin gleich am Anfang der Veranstaltung. Die Idee von der Vorbereitung auf das Leben an seiner Schule beinhalte auch solche kulturellen Höhepunkte, die Themen ganz unterschiedlicher Art in den Blick nehmen. Mit der Buchladen-Chefin Petra Dittrich ist er sich einig, dass Lesungen jetzt regelmäßig an der Schule stattfinden werden.

Krebsinformationstag der Krebsgesellschaft MV

Schwesig: Niemand muss in Mecklenburg-Vorpommern mit Krebs allein sein

Schwerin – Auf dem 11. Krebsinformationstag der Krebsgesellschaft MV unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass von Krebs Betroffene nicht allein sind: „Ich habe diese schwere Zeit überstanden – nicht allein, sondern gemeinsam. Weil ich Menschen an meiner Seite hatte, die mich getragen haben: meine Familie, meine Freunde, mein medizinisches Team. Ohne diese Gemeinschaft hätte ich es nicht geschafft, den Krebs zu besiegen.“ Allein in Mecklenburg-Vorpommern erkranken jedes Jahr rund 11.000 Menschen neu an Krebs, Tendenz steigend. Weitere 80.000 Menschen leben mit der Krankheit.

Niemand sollte mit der Herausforderung Krebs allein sein, betonte die Ministerpräsidentin. „Und niemand muss das in unserem Land. Dafür haben wir starke Strukturen und engagierte Menschen, die mittragen, die mitfühlen und mitkämpfen: in den Kliniken, in Selbsthilfegruppen, in den Familien, unter Freunden und Nachbarn. Dazu gehören auch Privatpersonen, Stiftungen, die Spenden sammeln, um Krebspatientinnen und Patienten zu helfen.“

Die Krebsgesellschaft leiste einen unschätzbaren Beitrag zur Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in Mecklenburg-Vorpommern: durch Beratung, Aufklärung, Selbsthilfeangebote, durch Malkurse, Yoga, Angebote für junge Menschen mit Krebs.

Schwesig: „Wir als Gesellschaft tragen Verantwortung für Krebserkrankte. Deshalb arbeitet das Land ganz konkret daran, die Versorgung für Krebspatientinnen und Krebspatienten in MV weiter zu verbessern. Wir hören zu, wir stärken, wir begleiten. Klar ist auch: Gute Krebsdiagnostik und Krebstherapie dürfen keine Frage des Wohnortes sein. Sie muss flächendeckend und wohnortnah möglich sein.“

Krebs früh zu erkennen und bestmöglich zu behandeln gelinge am besten mit schnellem Transfer von onkologischem Fachwissen und neuesten medizinischen Erkenntnissen. „Dazu wird das neue CCC-MV beitragen. Das Land fördert den Aufbau des Exzellenz-Zentrums mit jährlich 2 Millionen Euro“, ist sich Schwesig sicher.

Ganz im Sinne des Mottos „Gemeinsam statt einsam“ sei auch das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz zu verstehen, das der Landtag im vergangenen Jahr verabschiedet hat. Damit können Kliniken gemeinsam mit anonymisierten Patientendaten an der Verbesserung von Behandlungen arbeiten. Schwesig: „Für die Nutzung waren hohe Investitionen z.B. in die Informationstechnik nötig. Mehr als 10 Millionen Euro hat das Land dafür zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz sind wir Vorreiter in Deutschland. Das hat auch Professorin Buyx, die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, beim gemeinsamen Jahresempfang der Unimedizinen Rostock und Greifswald hervorgehoben. Sie betonte, dass alle Bundesländer nach MV schauen und so ein Gesetz haben wollen.“

Gemeinsam für den Tourismus

Einigung für die zukunftsfähige Aufstellung der Landestourismusorganisation

Schwerin – Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Förderung des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern (TMV) haben das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit und der Verband eine Einigung erzielt und einen Weg für eine zukunftsfähige Aufstellung abgestimmt. Infolgedessen gilt der TMV wieder als „zuverlässiger Fördermittelempfänger“. Damit wurde eine Lösung für das Abwenden einer aufgrund ausbleibender Fördermittel drohenden Insolvenz des Verbandes gefunden.

Es wurde Einigung darüber erzielt, dass der Geschäftsführer des TMV den Verband Mitte April im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand verlässt. Weiter wurde sich darauf verständigt, dass das Wirtschaftsministerium eine Strukturkommission über die Zukunft der Tourismusorganisation in Mecklenburg-Vorpommern ins Leben ruft, um den weiteren Weg der Förderung und Entwicklung des Tourismus stabil und zukunftsfähig auszurichten.

Der TMV wird nach Ostern eine Mitgliederversammlung einberufen, um das mit dem Wirtschaftsministerium geeinte Vertragswerk zu beschließen. Verbandspräsidentin Birgit Hesse: „Wir sind froh und erleichtert, dass wir den Blick jetzt nach vorn richten können. Im Sinne der Mitarbeitenden, der Verbandsmitglieder, der Tourismusbranche und des gesamten Landes ist das ein gutes und beruhigendes Zeichen. Der geschäftsführende Vorstand dankt allen, die in schwierigen Wochen konstruktiv an einem Lösungsweg mitgearbeitet haben.“

„Es war ein intensiver Gesprächsprozess in den vergangenen Wochen. Wenn die Ergebnisse der Prüfung vorliegen und endgültig bewertet werden können, werden wir darüber transparent informieren. Die wichtigste Nachricht heute: wir haben uns auf eine rechtlich tragfähige Lösung geeinigt. Damit können vom TMV weiterhin Gehälter gezahlt und Verpflichtungen erfüllt werden. Vor allem können wir nun den Blick wieder nach vorne richten. In die Zukunftsstruktur werden wir die relevanten Akteure im Land einbeziehen und gemeinsam den Tourismus stärken“, erklärt Wirtschaftsminister Wolfgang Blank, kurz vor dem Saisonauftakt.

Wassermanagement und Gewässerschutz

Backhaus: Nachhaltiges Wassermanagement hat in MV hohe Priorität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus sieht das nachhaltige Wassermanagement und den Gewässerschutz als zentrale Aufgabe der Landesregierung, die seit vielen Jahren hohe Priorität hat und konsequent umgesetzt wird.

„Wasser ist Leben. Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir haben. Und sie ist bedroht: Durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Dürren und Starkregen, aber auch durch Stoffeinträge und andere Verunreinigungen durch den Menschen. Die Gewässer in einem guten und möglichst naturnahen Unterhaltungszustand zu erhalten oder zu bringen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern, ist eine Mammutaufgabe der staatlichen und der verbandlichen Wasserwirtschaft. Hinzu kommt als neue Aufgabe der Moorklimaschutz und das damit verbundene Erfordernis der Wiedervernässung von Moorböden“, skizzierte Minister Backhaus die vielfältigen Aufgaben heute im Rahmen der Landtagssitzungen in Schwerin.

Er betonte eingangs, dass es in Mecklenburg-Vorpommern aktuell kein Wasserdefizit gibt: „Unsere Oberflächengewässer sind alle gut gefüllt, wir haben unsere Stauziele erreicht.“ Der Schweriner See weist derzeit einen Wasserstand von 120 cm auf; die Mecklenburger Oberseen liegen bei 127 cm. „Da die Verdunstungsraten der offenen Seenflächen bei den aktuellen Temperaturen noch relativ gering sind, kann bei ausreichend Niederschlag in den nächsten 2-3 Wochen der Füllgrad der Seen weiter steigen“, betonte Backhaus.

Den Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Wassers begegnet Mecklenburg-Vorpommern mit einem neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, und vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen und dann dem Landtag vorgelegt werden soll. Flankierend hierzu hat das Landesumweltministerium orientiert an der Nationalen Wasserstrategie eine Landeswasserstrategie entwickelt, die zeitgleich mit dem Gesetz beschlossen werden soll. Sie soll erreichen, dass das Grundwasser und die Gewässer im Land vor Stoffeinträgen geschützt werden, überall bezahlbares Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht und Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten weitestgehend vermieden werden.

Wir stehen aber nicht am Anfang: Seit 1990 haben wir insgesamt rund 600 Millionen Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz an Ostsee und Elbe investiert. Allein an der Küste schützen wir mit unseren Landesküstenschutzanlagen rund 180.000 Menschen sowie Sachwerte im Wert von über zwei Milliarden Euro. Eine jüngst vorgenommene Hochwasserrisikobewertung hat für MV außerdem ergeben, dass Bad Sülze als neues Risikogebiet für Küstenhochwasser eingestuft wurde. Im Binnenland ist die Linde ab Burg Stargard als neues Risikogewässer ermittelt worden.

Hohe Priorität hat auch der Grundwasserschutz, da der Trinkwasserbedarf in MV zu 85 Prozent aus dem Grundwasser abgedeckt wird. „Das Landesmessnetz besteht aus fast 700 Messstellen, über die wir den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers überwachen. Das Netz wird stetig weiterentwickelt. Neben gesetzlich normierten Unterschutzstellungen, z.B. in Form von Trinkwasserschutzgebieten, setzen wir außerdem auf aktive Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen. Als größter Landnutzer ist insbesondere die Landwirtschaft ein wichtiger Partner für uns“, sagte Minister Backhaus. Der zweite Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption mit Maßnahmen bis 2040 ist erarbeitet und beschlussreif.

Wasser ist aber nicht immer ein Segen, gab der Minister zu Bedenken. In Schwerin kam es im Sommer 2019 in Folge von Starkregen zu heftigen Überflutungen mehrerer Straßenzüge, Grundstücke, Keller und des Fußgängertunnels in der Lübecker Straße gekommen. „In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie haben wir seit Dezember 2024 eine Hinweiskarte für Starkregengefahren, über die sich gefährdete Bereiche identifizieren lassen und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. Schwerin hat im November 2024 eine Starkregengefahrenkarte der Stadt und ein Starkregenentwässerungskonzept veröffentlicht. Auch andere Städte in MV haben die Bedarfe erkannt: Greifswald und Rostock haben bereits Starkregenvorsorgekonzepte aufgestellt; Wismar, Stralsund und Boizenburg/Elbe werden folgen“, informierte er.

Dennoch gehört MV zu den Bundesländern mit einem vergleichsweise geringen Jahresniederschlag von ca. 625 mm (Referenzperiode 1991-2020) gegenüber dem deutschlandweiten Mittelwert von 782 mm. Noch trockener ist es z.B. im südlichen Nachbarbundesland Brandenburg mit 579 mm. Die Variabilität der Jahresniederschläge ist groß, z.B. sehr trockene Jahr 2018 und das sehr niederschlagsreiche Jahr 2024. Momentan befinden wir uns wieder in einer sehr trockenen Phase und die Monatsniederschläge im Februar und März 2025 liegen nahe Null (Durchschnittswert Februar 42,4 mm und März 44 mm).

Minister Backhaus betonte: „Wasser hat ein langes Gedächtnis. Alles, was wir tun, wird sich auszahlen, aber eben nicht heute oder morgen, sondern erst in 30, 40 oder 50 Jahren. Und genau darum geht es: den Planeten kommenden Generationen in einem vernünftigen Zustand zu hinterlassen. Daran arbeiten meine Mitarbeitenden jeden Tag und das wird auch in Zukunft so sein, denn Schutz der Ressource Wasser ist eine Aufgabe, die nie abgeschlossen sein wird.“

Förderung Radwegebau in M-V

Land fördert neuen Radweg mit einer Million Euro / Jesse: „Wir investieren in den Radverkehr und lebenswerte Regionen“

Güstrow – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute in Güstrow einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund einer Million Euro überreicht. Die Mittel stammen aus dem Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ und fließen in den Ausbau eines neuen Radwegs zwischen Schöninseler Weg und Pfahlweg.

„Mit dieser Förderung schaffen wir eine moderne Infrastruktur, die allen zugutekommt. Damit stärken wir die Mobilität in der Region, steigern die Attraktivität für Bewohner:innen und Gäste und tragen zur Lebensqualität in Stadt und Land bei“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Der geplante Bauabschnitt hat eine Länge von 2,7 Kilometern. Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende Wegeverbindung für den Radverkehr zwischen dem Naherholungsgebiet Westlicher Inselsee, der Bachlachstadt Güstrow und den umliegenden Gemeinden aufzuwerten. Davon profitieren sowohl der Alltags- als auch der touristische Radverkehr. Bereits in den vergangenen Jahren konnten in Güstrow mit Unterstützung des Landes wichtige Projekte realisiert werden – darunter die Fahrradstraße „Schwarzer Weg“ und die Bike&Ride-Anlage am Bahnhof.

Das Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Es unterstützt den Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. In Mecklenburg-Vorpommern stehen bis 2030 insgesamt rund 75 Mio. Euro aus dem Programm zur Verfügung.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unterstützt Kreise und Gemeinden bei Investitionen in ihre Radverkehrsinfrastruktur – insbesondere über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ und das Programm „Radschnellwege“. Im Jahr 2025 hat das Land erstmals über 30 Mio. Euro für den Neubau und die Erhaltung kommunaler Radwege bereitgestellt.

Das Land wird auf Grundlage von Priorisierungskonzepten das Radwegenetz in Mecklenburg-Vorpommern bis 2033 substantiell erweitern. Beim Ausbau straßenbegleitender Radwege liegt Mecklenburg-Vorpommern bereits über dem Bundesdurchschnitt. Zum Jahresbeginn 2025 wurden insgesamt über 2.700 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gezählt. Zudem zeigt die aktuelle Studie „Mobilität in Deutschland 2023“, dass bereits 14 Prozent der Wege im Land mit dem Rad zurückgelegt werden – ein Wert, der ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt liegt.

„Der positive Trend beim Radverkehr in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, wie zukunftsfähige Mobilität gestaltet werden kann. Deshalb investieren wir landesweit in moderne Radwege, gerade auch im ländlichen Raum“ so Staatssekretärin Jesse weiter.

Erneuerbare Energien

Ausbau in MV soll schnell und gesteuert erfolgen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns möchte den Ausbau der Erneuerbaren Energien bedarfsorientiert und gemeinsam mit den Kommunen gestalten. Dazu geben das Wirtschaftsministerium und das Klimaschutz- und Umweltministerium eine gemeinsame Erklärung ab.

Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der seit 26 Jahren auch für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der ländliche Räume zuständig ist, betont in diesem Zusammenhang, dass er sich auch nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen maßgeblich dafür einsetzen wird, dass der Windenergieausbau in MV mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Menschen vor Ort erfolgt.

„Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen für die kommenden Monate, gehören für mich, dass die Windenergieanlagen auf See in das Flächenziel an Land einfließen; dass wir insgesamt den tatsächlichen Bedarf an Erneuerbaren Energien für Stromversorgung und kommunale und gewerbliche Wärme kritisch evaluieren und mit den bereits vorhandenen Kapazitäten abgleichen; dass sich die regionalen Raumordnungsprogramme bis 2027 zunächst am 1,4 Prozent Windziel orientieren und die zuständigen Planungsverbände nun zeitnah die jeweiligen Gebietskulissen festlegen. Letzteres ist besonders wichtig, um einen geordneten Ausbau von Windenergie zu ermöglichenIch bin mir sicher, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, dass wir schneller vorankommen; dass wir attraktive Voraussetzungen für die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen schaffen und gleichzeitig die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten.“

Das vom Wirtschaftsministerium auf den Weg gebrachte Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist ein wichtiges Instrument hin zu mehr Teilhabe und für die regionale Wertschöpfung: „Mit dem neuen Bürger-und Gemeindenbeteiligungsgesetz sorgen wir dafür, dass die Menschen etwas davon haben, wenn in ihrer Gegend Windenergieanlagen und Solarparks errichtet werden. Die Energieunternehmen sind künftig verpflichtet, die Gemeinschaft vor Ort an den Erlösen aus Wind und Sonne zu beteiligen: Das Windrad vor dem Dorf finanziert dann den neuen Sportplatz, den Umbau der Kita oder wird zur Gutschrift für die nächste Stromrechnung. Nur so kann Energiewende gelingen: Hand in Hand mit den Menschen im ländlichen Raum“, unterstrich Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Insgesamt ist Mecklenburg-Vorpommern beim Windkraftausbau auf einem guten Weg. Im Jahr 2024 wurden 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr. Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr 2023 waren es 51 Verfahren, darunter Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.

Im ersten Quartal 2025 wurden 36 Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca. 220 Megawatt durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt genehmigt. „Die Größenordnung entspricht den Zahlen im Vorjahreszeitraum und zeigt, dass wir das Tempo weiter aufrechterhalten“, schätzte Minister Backhaus ein.

Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande ca. 1.900 Windenergieanlagen in Betrieb.

Die Kernzuständigkeit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien – dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft – liegt im Wirtschaftsministerium des Landes. Das Umweltministerium vertritt fachlich bei den Genehmigungen die Belange des Wasser-, Natur-, Arten- und Immissionsschutzes und führt mit den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt relevante Genehmigungsverfahren wie u.a. bei der Zulassung von Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe und Biogasanlagen durch. Hier kommt das Bundesimmisssionsschutzgesetz zur Anwendung, das sicherstellen soll, dass im gebündelten Genehmigungsverfahren durch die Einbeziehung verschiedener Fachbehörden alle öffentlichen Belange beachtet werden. Dazu zählen neben den oben genannten Schutzgütern beispielsweise auch der Brandschutz und der Denkmalschutz.

Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“

Freiwilligen Feuerwehren in M-V

Christian Pegel: „Unsere Feuerwehren sind Rückgrat unserer Gemeinschaften“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel würdigte heute im Landtag die unermüdliche Arbeit der mehr als 26.000 ehrenamtlich engagierten Kameradinnen und Kameraden in den 918 Freiwilligen Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommerns.

„Unsere Feuerwehren sind nicht nur zentrale Stützen im Brand- und Katastrophenschutz, sondern Herz und Seele vieler Gemeinden. Ich danke allen Ehrenamtlichen ausdrücklich für ihr tägliches Engagement – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Sie sind unsere Alltagshelden, stehen jeden Tag für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ein. Das geht aber nur, weil auch ihre Familien dieses Engagement und Ehrenamt mittragen. Daher gilt auch ihren Familien mein ganz herzlicher Dank“, so Pegel.

Sonderprogramme für moderne Technik

Mit Blick auf die stetig wachsenden und vielfältiger werdenden Einsatzlagen betont der Minister die Verantwortung des Landes, die Kommunen bei dieser essenziellen Aufgabe zu unterstützen: „Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen – aber wir wissen, dass viele große Investitionen ohne Hilfe des Landes nicht zu stemmen wären.“

So wurden in den vergangenen Jahren massive Mittel bereitgestellt: Ein Sonderprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ermöglichte die Anschaffung moderner Einsatzfahrzeuge. Bereits über 310 Fahrzeuge konnten so übergeben werden, darunter 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) für kleinere Wehren, insgesamt 32 TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge) für die Wehren in den großen und mittelgroßen Städten des Landes, elf spezielle Waldbrandlöschfahrzeuge sowie darüber hinaus zwei Fahrzeuge mit besonders leistungsstarken Pumpensystemen.

„Diese Hochleistungspumpen können in kurzer Zeit ein Vielfaches der sonst üblichen Wassermengen ins Feuer gießen. Insbesondere die beiden Waldbrände 2023 im Göldenitzer Moor im Landkreis Rostock sowie bei Lübtheen und Hagenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim konnten dank dieser modernen Technik zügig unter Kontrolle gebracht und eingedämmt werden“, erklärt der Innenminister.

Ein weiteres Programm im Umfang von 50 Millionen Euro ist für den Ausbau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern in der Planung. „Erneut werden davon vor allem die kleinen und kleinsten Gemeinden unsres Landes profitieren. Dabei sind 15 Millionen Euro der Gesamtsumme für Erweiterungen, Anbauten, Umbauten und Sanierungen angedacht und die restlichen 35 Millionen Euro gehen in die geplanten Muster-Feuerwehr-Gerätehäuser“, verdeutlicht Minister Christian Pegel und: „Wir setzen die Vergabe dieses Jahr fort und unser Ziel ist ganz klar: Zum Jahresende wissen wir, wie das Mustergerätehaus aussieht.“

Neben den Sonderprogrammen wurden zwischen 2021 und 2024 weitere 25,4 Millionen Euro aus sogenannten Sonderbedarfszuweisungen für Fahrzeuge und beinahe 32 Millionen Euro für Gerätehäuser gefördert.

„Da sehen wir auch den deutlichen Schwerpunkt der jüngsten beiden Jahre, denn mit jeweils mehr als elf Millionen Euro aus Sonderbedarfszuweisungen förderte das Land Feuerwehrgerätehäuser. Diese Investitionen in Stahl und Technik sind wichtig – aber ohne die Menschen dahinter nützen sie nichts“, so Christian Pegel.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wird auch künftig auf das Instrument der in den letzten Jahren begonnenen Zentralbeschaffung setzen. „Die Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Zusätzliche Arbeit für die Gemeinschaft

Besonders wichtig sei auch die Arbeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr: „Das sind unsere Führungskräfte von morgen. Deshalb war es richtig, dass wir diesen Bereich in der novellierten Aufwandsentschädigungs-Verordnung erstmals gesondert gewürdigt haben.“

Mit der anstehenden Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werde das Land das Ehrenamt weiter stärken und attraktiver machen – etwa durch Aufwertung der Funktion des Amtswehrführers und den Erhalt des ehrenamtlichen Status des Kreisbrandmeisters.

Pegel abschließend: „Unsere Freiwilligen Feuerwehren verdienen nicht nur Respekt, sondern auch Schutz – gegen Anfeindungen ebenso wie mit der bestmöglichen Ausrüstung. Sie können sich auf das Land Mecklenburg-Vorpommern verlassen!“

Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich

13 Millionen Behandlungsfälle jährlich in MV – Drese spricht sich für bessere Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich aus

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am Donnerstag mit den Herausforderungen zur Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hob in der Debatte hervor, dass in Mecklenburg-Vorpommern rund 13 Millionen Behandlungsfälle (Patienten je Quartal) jährlich allein im ambulanten Bereich ärztlich versorgt werden. „Insgesamt sprechen wir also von fast acht Behandlungsfällen je Einwohnerin und Einwohner im Jahr. Damit liegen die Ärztinnen und Ärzte in unserem Land bundesweit ganz oben, im europäischen Vergleich sowieso“, betonte Drese.

Bei dieser Fülle von Behandlungsfällen seien die Kapazitäten oft überstrapaziert. „Wir haben also keine schlechte Versorgung, sondern ein Steuerungsdefizit und das auf mehreren Ebenen. Hier müssen wir ansetzen“, sagte Drese.

So müssten Wartezeiten auf Vorsorge- oder Routinetermine im Unterschied zu Wartezeiten auf Akutbehandlungen unterschieden werden. Wer zu einer Vorsorgeuntersuchung gehe, könne auch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Auch die schlechte Termintreue sei ein Problem. „Von den Terminen, welche die Terminservicestelle vermittelt, wird beinahe die Hälfte geschwänzt. Das sind Versorgungskapazitäten, die am Ende anderen Patienten fehlen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ein anderes Beispiel sei, dass etliche Patienten unter Umgehung ihrer Hausarztpraxis direkt den Facharzt ansteuern und das auch in Fällen, die eine Hausarztpraxis sogar abschließend versorgen könnte. Die Engpässe in der fachärztlichen Versorgung sind also teilweise selbstgemacht.

„Es gibt im deutschen Gesundheitssystem aktuell nur wenig Steuerung. Das können wir uns im doppelten Sinn nicht mehr leisten. Wir lassen zu, dass die Patientinnen und Patienten im System umherirren und dabei auch noch hohe Kosten verursachen. Dabei wissen in aller Regel die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner am besten, welche Behandlung die richtige ist und wer diese am besten durchführen kann“ sprach Drese sich für ein hausarztzentriertes Versorgungssystem aus mit dem Hausarzt oder der Hausärztin als Lotsen.

Nach Ansicht von Drese müssen zudem nichtärztliche Berufsgruppen noch stärker in die Versorgung eingebunden werden. Diese Pflegefachpersonen können Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

„Hier schlummern weitere Chancen für eine gemeinsame Versorgung, gerade bei den Patienten in Pflegeheimen oder im Rahmen ambulanter Pflege. Durch solch eine qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das ist übrigens auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Ministerin Drese.

Nutzung digitaler Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und dem Grundschulverband.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Gesundheitliche Folgen des Klimawandels

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am (heutigen) Donnerstag mit der Erarbeitung eines landeseigenen Hitzeschutzplanes. Laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese sei Hitze zu einem der größten umweltbezogenen Gesundheitsrisiken geworden. „Auch, wenn die klimatischen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern dank des maritimen Einflusses noch relativ aushaltbar sind, macht der Klimawandel vor unserer Haustür nicht Halt. Darauf wollen wir uns im Land einstellen und vorbereiten“, erklärte sie in ihrer Rede.

So sei das vergangene Jahr laut dem Deutschen Wetterdienst das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 und auch in Mecklenburg-Vorpommern stiegen die Temperaturen in dieser Zeitspanne um etwa 1,7 Grad an. „Das hast gravierende Auswirkungen auch für die Gesundheit. Für Ältere, Schwangere oder chronisch Erkrankte kann Hitze wortwörtlich lebensgefährlich werden. So sind laut Robert-Koch-Institut allein in den vergangenen Sommern mehr als 10.700 Menschen deutschlandweit an Hitzefolgen verstorben“, verdeutlichte Drese die Problematik.

„Mit dem Hitzeschutzplan wollen wir insbesondere diese Risikogruppen erreichen, für die Auswirkungen von Wärme sensibilisieren und sie besser schützen. Zum Beispiel, indem wir Entscheidungsträger in Kitas, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Betrieben dabei unterstützen, passende Maßnahmen zu ergreifen“, so Drese. So enthalte der in Erarbeitung befindliche Hitzeschutzplan des Landes Handlungsempfehlungen für eine Vielzahl an Lebensbereichen und solle, auch für die Kommunen, als eine Art Blaupause dienen.

Die Ministerin betonte zudem, dass der Klimawandel nicht nur eine institutionelle Herausforderung darstellt, sondern auch jeder und jede Einzelne Verantwortung übernehmen kann. „Es ist wichtig, dass das Thema Hitzeschutz weiter in der Öffentlichkeit diskutiert wird und jeder von uns seinen Teil dazu beiträgt, gut durch die heißen Tage zu kommen“, erklärte sie.

Backhaus: Waschbären intensiv zurückdrängen

Schwerin – Im Rahmen der aktuellen Landtagsdebatte wurde heute darüber diskutiert, eine Abschussprämie für Waschbären einzuführen. Agrar- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus erteilte einem demensprechenden Vorschlag jedoch eine Absage:

„Der Waschbär (Procyon lotor L.) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lebt die Art auch in Deutschland. Sie wurde in Hessen, im Raum Kassel einst ausgesetzt. In Brandenburg kam es zu Farmausbrüchen. Der Waschbär lebt bevorzugt in gewässerreichen Mischwäldern und ist sehr anpassungsfähig, besiedelt auch Agrarlandschaften und urbane Bereiche. Die Raubtierart hat sich rasch ausgebreitet und lebt inzwischen nahezu flächendeckend in M-V. Dies hat unbestreitbar negative Auswirkungen auf unsere heimische Artenvielfalt.

Der Waschbär ist eine in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesene invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung. Daher ist sie in der Unionsliste gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufgeführt. In MV ist der Waschbär eine jagdbare Tierart und die Jägerinnen und Jäger im Land kommen ihrer Pflicht zur Hege regelmäßig nach. Das belegen die Streckenzahlen. So wurden im Jagdjahr 2022/23 18.287 Waschbären erlegt, im Jagdjahr 2023/24 bereits 21.939.

Für das aktuelle Jagdjahr erwarte ich eine weitere Steigerung, da der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung mit der Novelle des Jagdgesetzes legitimiert wurde. Zudem haben Jagdausübungsberechtigte mehr Mittel aus der Jagdabgabe für Fallen und Fallenmelder beantragt. Waren es im Jahr 2023 noch 6.650 Euro, wurden 2024 bereits 10.700 Euro beantragt. Mit der intensiven Bejagung kommen die Jagdausübungsberechtigten ihrer gesetzlichen Pflicht hach, für einen gesunden und artenreichen Wildbestand, angepasst an den Lebensraum, zu sorgen und vom Waschbär bedrohte Arten zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Jägerinnen und Jäger dieser Pflicht auch weiterhin nachkommen werden, ohne dafür eine Prämie zu verlangen“, so Minister Backhaus, der ergänzt:

„Die Idee für eine „Waschbärluntenprämie“ wurde offenbar von der Pürzelprämie übernommen, die das Land von 2017 bis 2022 gezahlt hat, um aufgrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Dafür wurden rund 11,2 Mio. Euro an die Jägerinnen und Jäger gezahlt. Dies geschah, um wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, der um ein vielfaches höher ausgefallen wäre, hätte die ASP sich ungehindert ausbreiten können.

Solchen wirtschaftlichen Schaden richten Waschbären jedoch nicht an. In einer angespannten Haushaltssituation, wie sie leider auch in MV herrscht, wären Kosten für Abschussprämien nicht darstellbar. Bei einer Prämie von 50 Euro pro gestrecktem Tier kämen pro Jahr Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro auf das Land zu. Dieses Geld kann an anderer Stelle vernünftiger ausgegeben werden“, so Minister Backhaus.

Wolfsmanagement voranbringen

Schwerin – Anlässlich der erneuten Landtagsdebatte über die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern mahnt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, keine Schauermärchen zu verbreiten.

„Der Antrag der CDU behauptet, der günstige Erhaltungszustand der Art Wolf sei in Deutschland bereits erreicht. Das ist eine steile These. Ich frage mich, woher stammt dieses Wissen? Denn an erster Stelle in dem Antrag heißt es: „Die Zahl der Wölfe im Land ist nicht exakt bekannt“. Das ist aber auch das einzig Richtige an diesem Papier. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Tierwelt nicht einzelne Individuen gezählt werden können. Das gilt für alle Tierarten gleichermaßen und eben auch für den Wolf.

Weiterhin wird behauptet, dass Rissvorfälle nicht mit der gebotenen Genauigkeit bewertet würden. Diese Behauptung weise ich entschieden zurück. Jeder Rissvorfall, der dem durch das LM mit dem Wolfsmanagement beauftragten Unternehmen unter Einbeziehung geschulter Rissgutachter angezeigt wird, wird sowohl augenscheinlich, als auch unter Probenahme eines genetischen Abdruckes (Speichel oder Haare) begutachtet und nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse bewertet. Auch wird behauptet, es bestünden ideologische Vorbehalte in meinem Haus, die wirksame rechtliche Regelungen zum Bestandsmanagement behinderten. Das ist eine Unwahrheit.

 Wir beschäftigen uns ja nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Allein in der Parlamentsdatenbank taucht der Suchbegriff „Wolf“ seit 2006 167-mal auf. Ich weiß nicht genau, wie oft ich mich in diesem hohen Hause dafür ausgesprochen habe, endlich in ein aktives Bestandsmanagement einzutreten. Und ich denke, fast ebenso oft habe ich auf die rechtlichen Hürden hingewiesen, die uns bis heute daran hindern. Ich habe mich seit Jahren persönlich dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus der Art Wolf herabgestuft wird. Und wie Sie alle wissen, passiert auch endlich etwas. Und das ist dringend nötig:

Im Jahr 2024 gab es insgesamt 165 Rissvorfälle in Mecklenburg-Vorpommern, von denen 77 Fälle dem Wolf zuzuordnen sind. Bei den Wolfsrissvorfällen wurden 309 Nutztiere getötet 44 verletzt. Aktuell zählen wir 19 Wolfsrudel im Land und vier Rudel, die zeitweise ins Land einpendeln. Im Zusammenhang mit den 471 Schadensfällen von 2007 bis 2024 – bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte – wurden insgesamt 1.731 Tiere getötet und 497 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in diesem Zeitraum auf ca. 260 Tausend Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter. Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen wurden seit 2013 bis 2023 insgesamt in einem Umfang mehr als 3 Mio. Euro bewilligt. Für das Wolfsmanagement inklusive der Rissbegutachtung, der Koordination des Wolfsmonitorings, der Genproben und der Präventionsberatung sind in den Jahren 2024 und 2025 jährlich etwa 400.000 Euro im Haushalt geplant.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Kommission die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie vorgeschlagen. Damit setzt die Kommission den Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention um, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ abzuändern.

Doch damit gilt noch immer nicht „Feuer frei“. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz angepasst werden, um ein aktives und regional angepasstes Bestandsmanagement der Wolfspopulationen in Deutschland durch die Länder nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und Prinzipien zu ermöglichen. Und genau diese Forderung bringen wir nun als Antrag in den Bundesrat ein.

Parallel dazu erarbeitet mein Haus gemeinsam mit dem Landkreis LUP als Pilot eine Checkliste, wie eine Entnahme von auffälligen Wölfen realisierbar wäre. Derzeit gibt es keine Rechtssicherheit oder ein gerichtsfestes Verfahren. Das wollen wir ändern.

Was ich jedoch weder verstehe, noch akzeptiere, ist die Behauptung, die Landesregierung würde die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum nicht ernst nehmen.

Wolfssichtungen werden durch uns immer ernst genommen und nicht als unbegründet abgetan und auf keinen Fall wird durch uns die Urteilsfähigkeit der Menschen infrage gestellt. Im Gegenteil. Unsere Wolfsmanager gehen jedem Hinweis nach, stellen Fotofallen auf, suchen Spuren und analysieren diese und stehen Tag und Nacht beratend zur Seite.

Wer etwas anderes behauptet, hat sicher nur die Absicht, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Und wenn dies im Wolfskostüm inszeniert wird, ist das einfach nur populistisches Schmierentheater.“

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Änderung des Sportfördergesetzes M-V

Schwerin – Die Landesregierung brachte am Mittwoch im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes M-V ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen eine Gleichbehandlung der Internatsträger unserer Sportgymnasien im Land erreichen und somit vor allem die Eltern von Kindern am Rostocker Sportgymnasium bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, betonte Sportministerin Stefanie Drese bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfs.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt insgesamt über drei Sportgymnasien an den Standorten Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Als „Eliteschulen des Sports“ haben sie überregionale Bedeutung und gewährleisten im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die Bedingungen, die talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können.

„Während die Internatsträger der beiden kommunal getragenen Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der abgebenden Schulträger haben, galt dies bisher für das Rostocker Internat aufgrund der freien Trägerschaft der Schule durch das CJD nicht“, verdeutlichte Drese im Landtag.

Dies führte zu höheren finanziellen Belastungen für die Eltern, in der Folge zur Abwanderung junger Talente in andere Bundesländer und letztlich zur Schwächung des Leistungssport-Standortes Rostock mit seinen Bundesstützpunkten, sagte die Ministerin.

„Wir haben zunächst für 2024 und 2025 als Landesregierung mit einer Aufstockung der Sportfördermittel dafür gesorgt, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben“, so Drese. Auch in den Folgejahren plant das Land nach Angaben von Drese mit erhöhten Zuschüssen, um die Internatskosten für Eltern an allen drei Sportschulen des Landes zu reduzieren.

Mit diesen finanziellen Hilfen und vor allem mit der vorliegenden Änderung des Sportfördergesetzes stelle das Land sicher, dass alle talentierten jungen Sportlerinnen und Sportler des Landes die gleichen Bedingungen vorfinden – unabhängig davon, welches Sportgymnasium sie besuchen, betonte Drese.

Wenn der Landtag nach Beratung in den Fachausschüssen und abschließender 2. Lesung dem Vorschlag zustimmt, wird ab dem 1. August 2025 der gesetzliche Anspruch auf einen Kostenausgleich, der sogenannte Schul- und Internatslastenausgleich, auch für das CJD Rostock gelten.

Drese: „Die Gesetzesänderung ist damit eine Investition in die Zukunft unseres Sports. Wir sorgen für Chancengleichheit, verhindern die Abwanderung talentierter Nachwuchsathletinnen und -athleten und stärken die Sportinfrastruktur unseres Landes.“