MVeffizient berät

Neue Nachhaltigkeitsanforderungen für Unternehmen

Schwerin – Ab 2025 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der gesamten EU verpflichtend. Sie betrifft Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeitende im Geschäftsjahr
  • eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder
  • einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro.

Damit sind allein in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtet. Aber auch Unternehmen, die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, sollten ihre Nachhaltigkeitsleistung im Blick behalten. Denn immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden von ihren Kunden, Geschäftspartnern und Finanzinstituten aufgefordert, ihre Treibhausgasbilanzen offenzulegen. Dies betrifft auch zahlreiche Unternehmen und Zulieferer in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn sie Teil der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind, müssen auch diese KMU in der Lage sein, über den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte Auskunft zu geben. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet mit ihrem Programm MVeffizient umfassende Unterstützung und Beratung bei der Erstellung einer Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) im Rahmen der CSRD an.

Rechtzeitige Vorbereitung auf die CSRD mit MVeffizient

Die THG-Bilanz ist ein wesentlicher Teil der CSRD-konformen Berichterstattung. Um diese zu erstellen, sollten Unternehmen zunächst ein strukturiertes Konzept für die Datenerfassung entwickeln. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Daten systematisch erhoben werden und der Aufwand für die Folgejahre minimiert wird. MVeffizient bietet zu diesem Thema am 20. November 2024 den Online-Stammtisch „Energiedatenerfassung in KMU – Vorstellung anhand von Beispielen aus der Praxis“. Die vorgestellten Beispiele zeigen sowohl erfolgreiche Effizienzprojekte als auch Herausforderungen bei der Umsetzung. Auf diese Weise lernen Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Daten für die Bilanzierung relevant sind, wo typische Fehlerquellen liegen und wie diese vermieden werden können. Anmeldungen zum Stammtisch sind möglich unter dem Link: https://www.mv-effizient.de/energiedatenerfassung/.

Treibhausgasbilanzen online erfassen

Zusätzlich unterstützt MVeffizient mit dem kostenlosen Tool ecocockpit in den für die CSRD wesentlichen Bereichen Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Die Software wurde von der LEKA MV im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt für Unternehmen in MV lizenziert (www.mv-effizient.de/ecocockpit). Ecocockpit ist eine webbasierte Plattform, die eine detaillierte CO₂-Bilanz gemäß dem internationalen Standard des Greenhouse Gas Protocols ermöglicht. Dies hilft Unternehmen, ihre Umweltauswirkungen zu analysieren und verborgene Einsparpotenziale zu erkennen – häufig verbunden mit Kostensenkungen und Wettbewerbsvorteilen. MVeffizient unterstützt darüber hinaus mit einer kostenlosen und neutralen Beratung zu möglichen Minderungsstrategien. Für eine Erstberatung zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien steht das Projektteam unter der Telefonnummer +49 (0) 385 3031642 oder per E-Mail an beratung@mv-effizient.de zur Verfügung. Weitere Informationen zu Beratungsangeboten und Schulungsterminen finden Interessierte unter www.leka-mv.de und www.mv-effizient.de.

Über das Beratungsangebot MVeffizient:

MVeffizient ist ein Angebot der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) für mehr Energieeffizienz in Mecklenburg-Vorpommern und wird im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt durchgeführt. Insgesamt unterstützen sechs Mitarbeiter/innen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die Energieeffizienz zu steigern, Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. MVeffizient wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und läuft bis Juni 2027. Weitere Informationen unter www.mv-effizient.de.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten.

Zwischenbericht zum Jugendbeteiligungsgesetz

Jugendbeteiligungsgesetz stärkt politische und gesellschaftliche Mitwirkung

Schwerin – Die Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ hat dem Landtag heute ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte während der Debatte insbesondere die Fortschritte, die seit der Arbeitsaufnahme des Gremiums im Bereich der Jugendbeteiligung erzielt wurden. „Junge Menschen sind Expertinnen und Experten für ihre Lebenswelt. Deshalb ist es wichtig, dass sie mit ihren Vorstellungen Gehör finden und ihre Ideen in die politischen Vorgänge einbringen können“, betonte Drese.

Eine wichtige Grundlage dafür bilde das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz des Landes, das im April dieses Jahres in Kraft trat. „Mit diesem auch von der Enquete eng begleiteten Vorhaben haben wir partizipatives Neuland betreten und Beteiligungsrechte für junge Menschen erstmals gesetzlich verankert“, erklärte Drese. Zugleich werden mit dem Gesetz auch die kommunalen Gremien und Verwaltungen in die Pflicht genommen, Kinder und Jugendliche in den sie betreffenden Themenfeldern anzuhören und einzubeziehen.

„Damit ist es uns gelungen, wesentliche Forderungen des Enquete-Zwischenberichtes bereits umzusetzen“, hob Drese hervor. Weitere Vorschläge der Kommission, unter anderem zur Stärkung der politischen Bildung, zur Aus- und Weiterbildung oder zur Schaffung eines starken Landesjugendamtes, sollen unterdessen noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Die Ministerin wies zudem auf die Stärkung des jungen Engagements hin. „Mit den neuen Zugangsvoraussetzungen für die EhrenamtsKarte MV profitieren junge Menschen ab 14 nun noch einfacher von diesem Dankeschön des Landes. Auch FSJler, FÖJler oder BFDler können die Karte mitsamt ihren Vergünstigungen nun erhalten“, erklärte Drese.

Gemeinsam seien Enquete und Landesregierung auf einem guten Weg. „Ich bin den jungen Kommissionsmitgliedern außerordentlich dankbar, dass sie uns mit viel Einsatz an ihren Ideen teilhaben lassen und dabei zeigen: Beteiligung wirkt. Gerade in diesen Zeiten ist das ein starkes Signal“, so Drese.

Beteiligung an Wind- und Solarparks

Meyer: „Ein guter Teil der Wertschöpfung muss bleiben, wo er entsteht“

Schwerin – „Der Gesetzentwurf der Grünen springt zu kurz und würde den bürokratischen Aufwand erhöhen statt zu senken.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Beteiligung an Wind- und Solarparks gesagt.

Die vorhandenen Schwachpunkte des existierenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) würden bereits mit der durch das Wirtschaftsministerium erarbeiteten Novelle, die sich seit dem 11. Oktober 2024 in der Ressortabstimmung befindet, getilgt. Mit der Novelle würden außerdem entscheidende Verbesserungen in der Beteiligung der Bürger und Gemeinden auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dass das überarbeitete Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 vom Landtag beschlossen wird.

Meyer: „Wir verbessern die Verhandlungsposition der Gemeinden und entschlacken gleichzeitig die geltenden Informationspflichten und verringern den bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, dass die Menschen und Gemeinden von den Solar- und Windparks in ihrer Umgebung finanziell profitieren können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen vor Ort akzeptiert werden – dafür ist es wichtig, dass ein guter Teil der Wertschöpfung bleibt, wo sie entsteht.“

Ein entscheidender Unterschied zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sei, dass die Gemeinden nach der von seinem Ministerium erarbeitenden Gesetzesnovelle in Zukunft auf Augenhöhe mit dem Vorhabenträger über die jeweils richtige Beteiligungsform verhandeln könnten – ohne Ausnahme.

Es sei ein „Baukasten“ vorgesehen, aus dem vor Ort ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument gewählt werden kann. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreisgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden.

Drese betont hohe Bedeutung von HPV-Impfung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese appelliert an Eltern und Jugendliche sich mit einer Impfung gegen das humane Papillomvirus (HPV) zu beschäftigen. „Die HPV-Impfung ist einzigartig, da sie Krebs verhindert. Deshalb ist ihr Nutzen besonders hoch, sofern die Impfung frühzeitig durchgeführt wird“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch in Schwerin.

Eine HPV-Impfung schützt mit nahezu 100-prozentiger Sicherheit vor verschiedenen Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs, Peniskarzinom, Analkrebs sowie Krebs im Mundhöhlen- und Rachenbereich, verdeutlichte die Ministerin. Die HPV-Impfung wird vor diesem Hintergrund von der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowohl für Mädchen und Jungen empfohlen.

„Da Gebärmutterhalskrebs zu den häufigsten Tumorerkrankungen bei Frauen gehört, ist eine frühzeitige Impfung von Mädchen besonders wichtig und effektiv“, betonte Drese. Die Impfung sollte idealerweise im Alter von 9-14 Jahren in zwei Dosen, spätestens jedoch bis spätestens zum 17. Lebensjahr und vor den ersten Sexualkontakten erfolgen.

Aber auch für Jungen werde die Impfung seit 2018 aus gutem Grund empfohlen, so Drese. Denn sie schütze vor sieben sogenannten Hochrisiko-HPV, von denen auch junge Männer betroffen sind. Hinzu komme, je mehr Kinder und Jugendliche geimpft werden, desto niedriger ist die Ansteckungsgefahr für sich selbst und auch für andere, betonte die Ministerin.

Drese reagierte mit ihrem HPV-Impfappell auf zurückgehende Impfraten in der Corona-Zeit. So hat jüngst die BARMER auf Basis einer Auswertung von Versichertendaten der Kasse vermeldet, dass die Rate der jährlich Geimpften bundesweit zum Ende der Corona-Pandemie hin massiv eingebrochen sei.

„Wir müssen deshalb mit Information und Aufklärung die Bedeutung der HPV-Impfung hervorheben, um aus dieser Momentaufnahme keinen Trend werden zu lassen“, sagte Drese. Als Vorsitzland der Nationalen Impfkommission in diesem Jahr habe Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Sachsen-Anhalt die HPV-Impfung zu einem Schwerpunktthema gemacht. Beide Länder haben bundesweit die höchsten HPV-Impfquoten bei Mädchen und Jungen.

„Vom formulierten Ziel der Weltgesundheitsorganisation, in der EU bis 2030 eine HPV-Impfquote von 90 Prozent bei den 15-jährigen Mädchen und eine deutliche Steigerung bei den 15-jährigen Jungen zu erreichen, sind aber auch wir noch ein Stück entfernt“, sagte Drese. „Eine Impfung, die vor schweren Krankheiten schützt und die gleichzeitig sehr sicher und gut verträglich ist, sollte im Interesse aller Eltern von Kindern zwischen 9 und 14 Jahren liegen.“

Inklusive Beschulung erklärtes Ziel des Landes

Oldenburg: Schulgesetz-Novelle unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie

Schwerin – Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes ist die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Für die Schulträger bedeutet das mehr Zeit für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. „Die Inklusion ist eine große Chance und eine große Leistung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern erbracht wird. Das kann nur schrittweise erfolgen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des Landtages.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat zuletzt die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist kritisiert. Die Ministerin betonte, dass die aktuellen Aufgaben für die Schulträger groß seien. Daher sei eine Flexibilisierung für alle an der inklusiven Beschulung Beteiligten dringend geboten. Oldenburg: „Seit dem Jahr 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Das hat Folgen für das Bildungssystem und auch für die kommunale Familie in Mecklenburg-Vorpommern. Das darf man nicht ignorieren.“

Der Prozess zur Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch die Träger der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass der Übergangsprozess flexibilisiert werden muss. Die Änderung sieht daher vor, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis spätestens zum 31. Juli 2030 aufzuheben sind. Gleichzeitig wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein individuelles Vorgehen ermöglicht, wie die Klassen künftig an den Grund- und weiterführenden Schulen integriert werden. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können im Zeitraum von 2027 bis 2030 aufgehoben werden.

„Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der dann verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden zusätzliche Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend ab der Jahrgangsstufe 3 eingerichtet“, erklärte die Ministerin.

Die Beschulungsform der Lerngruppe Lernen ist das dritte Modul der Inklusionsstrategie, das das Land umsetzt. Nach einem ähnlichen Modell lernen bereits die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in den Lerngruppen Sprache (Modul 1) und in den Diagnoselerngruppen (Modul 2). In diesen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt individuell gefördert. Zwischen den inklusiven Lerngruppen und Regelklassen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche können je nach individuellen Voraussetzungen aus der Lerngruppe in die jeweilige Regelklasse wechseln.

Oldenburg: „Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit dem inklusiven System wurden von Anfang an Handreichungen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Kongressen, Veranstaltungsreihen und Inhalte in Masterstudiengängen sowie berufsbegleitenden Studiengängen angeboten.“

Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

Jüdisches Leben schützen und fördern

Schwerin – Die Fraktionen von SPD, CDU, der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben heute einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht. Konkret soll der Artikel 18a der Landesfassung ergänzt werden.

Bisher erklärt Absatz 2 des Artikels Handlungen, die darauf gerichtet sind, „rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten“ für verfassungswidrig. Künftig soll in diesem Absatz auch „nationalsozialistisches, antisemitisches“ Gedankengut ausdrücklich genannt und für verfassungswidrig erklärt werden. Weiter soll es dort künftig heißen: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten.“ Neu eingefügt werden soll ein dritter Absatz, mit dem sich das Land zum Schutz und zur Förderung von jüdischem Leben und jüdischer Kultur bekennt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützte in der Debatte die gemeinsame Initiative der demokratischen Fraktionen ausdrücklich. „Unsere Verantwortung für den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens ist eine doppelte: Wir bekennen uns zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands angesichts der Verbrechen im Nationalsozialismus und zur Verantwortung für das Wohlergehen der Jüdinnen und Juden, die heute unter uns leben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es sei wichtig, jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Von den 115 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr hatten 90 einen rechtsextremen Hintergrund. Dass in der Ergänzung der Staatszielbestimmung nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut in einem Atemzug genannt werden, entspricht der Situation in unserem Land“, sagte Schwesig.

Die Landesregierung habe in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen Aktionsplan gegen Antisemitismus beschlossen.  „Wir wollen die jüdischen Gemeindezentren in Rostock und Schwerin nach dem Anschlag der Hamas in Israel im vergangenen Jahr besser schützen. Wir wollen den Informationsaustausch verbessern, um antisemitische Vorfälle und Straftaten besser zu erfassen. Wir wollen das Bewusstsein für Antisemitismus in der Lehrerausbildung stärken. Und wir wollen auch mit dem Landesaktionsplan dazu beitragen, jüdisches Leben in MV zu unterstützen und sichtbarer zu machen“, so Schwesig.

Die geplanten Verfassungsänderungen werden nach der heutigen Einbringung nun zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten.

Regionale Handelsplattform GOMEVO endet

Schwerin – Das Projekt der landesweiten Online-Plattform „GOMEVO“ für Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Bausteinen GOMEVO Guide und GOMEVO Shop läuft zum 31. Dezember 2024 aus. Das Projekt war im Frühjahr 2020 als Unterstützung für den durch die pandemiebedingten Schließungen erheblich betroffenen Einzelhandel entstanden und nach Ende der Pandemie deutlich erweitert und umgebaut worden. Das Projektende nach vier Jahren liege in der weiterhin nicht erreichten eigenwirtschaftlichen Perspektive des Projektes für die Zukunft, so das Innen- und Digitalisierungsministerium.

Die Erlebnis- und Handelsplattform Mecklenburg-Vorpommerns wurde zu Beginn der Corona-Pandemie ins Leben gerufen, um insbesondere Unternehmen des Landes aus Handel, Gastronomie, Erlebniswelt und Hotellerie die Möglichkeit zu bieten, ihre Angebote trotz pandemiebedingten Schließungen sichtbar sowie ihre Produkte auf einer regionalen Internetseite erwerbbar zu machen. Der Fokus der nach der Pandemie weiterentwickelten „GOMEVO“-Plattform lag neben der Möglichkeit, eine bessere digitale Sichtbarkeit zu verwirklichen, vor allem in einem leichten und kostenlosen Einstieg, sich online zu präsentieren und sich mit dem Online-Handel vertraut zu machen.
Die Gründe für das Auslaufen des Projektes seien betriebswirtschaftlicher Natur. Die Landesregierung und der Landtag hatten die „GOMEVO“-Plattform mit dem Landeshaushalt 2024 noch einmal finanziell unterstützt. Damit verbunden war die Erwartung, dass es den beteiligten Akteuren gelänge, zumindest eine Kostendeckung zu erreichen und sich in den kommenden Jahren ohne Zuschüsse eigenwirtschaftlich weiterzuentwickeln. Eine Bilanz nach der Sommerpause habe gezeigt, dass dies zum Jahresende nicht erreicht werde und auch perspektivisch ein Erreichen dieses wichtigen Zwischenziels nicht absehbar sei, so das Innen- und Digitalisierungsministerium.

Händlerinnen und Händler sowie Kundinnen und Kunden, die sich für die Plattform entschieden hatten, wurden mit einem Schreiben über den Zeitplan informiert. So werde der aktive Betrieb und damit die Möglichkeit Bestellungen auszulösen bis zum 30. November 2024 aufrechterhalten. Der Zugang zum jeweiligen Shop wird bis zum 31. Dezember 2024 bereitgestellt. Neue Bestellungen werden ab dem 1. Dezember 2024 über die Plattform nicht mehr möglich sein. Die bereits online aktiven Händlerinnen und Händlern können ihre Online-Aktivitäten allerdings auf ihren eigenen Vertriebskanälen fortsetzen.

OZ-Existenzgründerpreis

Meyer: Ideenreichtum und Mut sind entscheidende Triebkräfte für Wirtschaftswachstum

Rostock – Am Dienstag hat die Ostsee-Zeitung in Rostock den Existenzgründerpreis vergeben. „Ideenreichtum und Mut von Gründerinnen und Gründern sind entscheidende Triebkräfte für unser Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns. Neue und erfolgreiche Geschäftsmodelle schaffen auch neue Arbeitsplätze, das ist besonders jetzt in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten besonders wertvoll“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort. Schirmherrin des OZ-Existenzgründerpreises ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Gründungsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit rückläufig. Faktoren wie Sicherheitsbedürfnisse, Bürokratie, steigende Energiekosten und fehlende Fachkräfte beeinflussen das Gründungsgeschehen bundesweit.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat in Rostock auf die vielseitigen Fördermöglichkeiten für das Gründungsgeschehen im Land aufmerksam gemacht. Neben verschiedenen Förderinstrumenten und finanziellen Beteiligungen für Unternehmensgründungen stehen viele weitere Angebote zur Verfügung. Beispielsweise fördert der „Ideenwettbewerb Inspired“ innovative Ideen von Teams an Hochschulen, um die Überführung der Ideen in Gründungen zu ermöglichen.

Das Gründerportal für MV „gruender-mv.de“ stellt Gründungsinteressierten umfassende Informationen zur Verfügung und sensibilisiert für Fragen der Unternehmensgründung. Mit dem Projekt „beyond peers“ fördert das Land zudem Initiativen, die Frauen in der Wirtschaft stärker vernetzen und gezielt bei Unternehmensgründungen unterstützen.

Einen besonderen Fokus legt das Land zudem auf die Unternehmensnachfolge. Die gemeinsam mit der Bürgschaftsbank und den Wirtschaftskammern initiierte Nachfolgezentrale unterstützt mit ihrem Nachfolgeportal Unternehmensübergaben, um vorhandene Strukturen und Potenziale zu erhalten.

 Die Ostsee-Zeitung verleiht den Existenzgründerpreis 2024 zum 22. Mal. Der Preis dient dazu, das Engagement junger und vielversprechender Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zu würdigen und weitere Gründungsinteressierte zu motivieren. Teilnehmen konnten junge Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre am Markt existieren. Sonderpreise gibt es in den Kategorien „Zukunft“ und „Digitales“, die mit einem Preisgeld von jeweils 4.000 Euro ausgelobt werden. Insgesamt hatten sich 26 Unternehmen um die Auszeichnung beworben.

Inklusion in MV macht weitere Fortschritte

Sozialministerium legt Kabinett 2. Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Ministerin Drese: "Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion."

Schwerin – Die Inklusion und die Verbesserung der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen war ein wichtiges Thema in der Sitzung des Kabinetts am (heutigen) Dienstag. Sozialministerin Stefanie Drese stellte den zweiten Zwischenbericht zum Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin werden die Ergebnisse einer regierungsinternen Abfrage zusammengefasst.

„Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion.

Das ist wichtig, denn seit dem Beitritt der Bundesrepublik zur UN-Behindertenrechtskonvention müssen und wollen wir über unsere erzielten Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit möglichst genau Bescheid wissen“, betonte Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Das Sozialministerium überwacht und begleitet als sogenannter „Focal Point“ fortlaufend die Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung.

Drese erläuterte, dass von den im Maßnahmenplan 126 gelisteten Maßnahmen rund ein Drittel bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Fast alle anderen von den Ministerien geplanten Maßnahmen sind bereits gestartet und befinden sich in der Umsetzung.

„Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern beim Abbau von Barrieren jeglicher Art und bei der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im vergangenen Jahr weiter vorangekommen“, bilanzierte Drese.

Die Ministerin hob dabei die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder die Bereitstellung von 237 zusätzlichen Lehrkräftestellen zur Einführung eines inklusiven Schulsystems hervor. Auch die barrierefreie Zugänglichkeit und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) konnte sukzessive weiter verbessert werden.

Die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans 2.0 belege zudem, dass insbesondere gezielte Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung sowie Vernetzung für jegliches Personal in- und außerhalb der öffentlichen Verwaltung wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Inklusionspolitik sein müssen, so Drese.

Der Bericht zeigt nach Ansicht der Ministerin auch, dass noch einiges zu tun bleibe, um für Menschen mit Behinderungen weg vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe zu gelangen. Dafür seien ein klarer politischer Kompass, Ausdauer und Kontinuität notwendig.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Nur wenn Politik, Verwaltung, Leistungserbringer, Wirtschaft und Gesellschaft möglichst gut aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten und in ihren jeweiligen Einflussbereichen zielgerichtet Barrieren abbauen, können wir die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen im Land gemeinsam nachhaltig stärken.“

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis April 2024 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.

GEW zieht falsche Rückschlüsse

Oldenburg: Landesrahmenvertrag wird im ganzen Land umgesetzt – Alle Kitas werden profitieren

Schwerin – Die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, Simone Oldenburg, weist die Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW), dass die Umsetzung des Landesrahmenvertrages gescheitert sei, zurück. „Die Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage: Die Umsetzung des Landesrahmenvertrages ist in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Einrichtungen in vollem Gange. Die Änderungen der Satzungen der Kitas werden derzeit vorbereitet. Nach Inkrafttreten werden alle Kindertagesstätten im Land von den einheitlichen Vorgaben profitieren“, sagte die Ministerin.

Entgegen der GEW-Darstellung sind seit Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages im April 2024 alle acht Gebietskörperschaften und alle Mitgliedsverbände der LIGA M-V (bis auf das Erzbistum Hamburg) beigetreten. Dabei repräsentiert die LIGA rund 70 Prozent aller Einrichtungen im Land.

Mit den avisierten Änderungen in den Satzungen der kommunalen Kitas werden in allen Einrichtungen des Landes ab dem Jahr 2025 ein verbesserter Personalschlüssel sowie die Sachkosten-Pauschalen eingeführt. Dass alle Kitas profitieren, ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Artikel 3 des Grundgesetzes.

„Mit Abschluss des Landesrahmenvertrages ist nach 12 Jahren der Stagnation und des Scheiterns bei den Verhandlungen endlich der Weg frei für weitere Qualitätsverbesserungen: Das bedeutet für alle Kinder eine bessere Förderung, mehr individuelle Betreuung und faire Bildungschancen. Denn mit dem vorgesehenen einheitlichen Mindestpersonalschlüssel können landesweit 700 pädagogische Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden“, erklärte die Ministerin.

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel.

Oldenburg: „All diese Qualitätsverbesserungen für die Kinder in den Einrichtungen und für das pädagogische Personal würde es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben. Auch die Forderung der GEW nach einer Gesetzesänderung geht fehl. Zuständig für die Satzungen und damit auch für den Personalschlüssel sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land hat als wesentlichen Rahmen bereits das Fachkraft-Kind-Verhältnis durch das Kindertagesförderungsgesetz geregelt.“

Besserer Service durch Digitalisierung des LUNG

Schwerin – Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) soll umfassend  digitalisiert und in dem Zuge sollen alle wissenschaftliche Datenbanken und das Kartenportal für die Öffentlichkeit interaktiv bzw. komfortabler verfügbar gemacht werden. Die Regierungskoalition hat dafür nun die nötigen Gelder (rund 1,9 Millionen Euro) beschlossen.

Umweltminister Backhaus begrüßt die umfangreiche Maßnahme als dringend notwendigen Schritt für eine moderne Verwaltung und für mehr Bürgerservice: „Das LUNG beherbergt einen riesigen Schatz an wissenschaftlichen Daten unseres Landes. Von Geologischen Erkenntnissen wie dem großen Potential an Erdwärme unter unseren Füßen über die große Artenvielfalt unserer Landschaften bis hin zu detaillierten Messdaten zu Luft und Wasserqualitäten. Im LUNG liegen derzeit mehr als 250 Millionen von Datensätze von Fach- und Geodaten auf dem Server und täglich kommen durch Monitoring und Analytik zig Tausende Datensätze dazu. Viele dieser Daten sind bislang nur auf Anfrage erhältlich, da es noch an einem modernen interaktiven Portal fehlte. Das wollen wir nun nachholen und das LUNG IT-technisch ins 21. Jahrhundert bringen.“

Zudem wird  der interaktive Zugriff auf die Daten in der nahen Zukunft noch dringender benötigt. Mit dem in Erarbeitung befindlichen Landesklimaschutzgesetz, der Moorschutz- und Landnutzungsstrategie und der Wasserstrategie kommen zum Teil weitere Aufgaben auf die Landesverwaltung und die kommunale Ebene zu, wie zum Beispiel Klimaanpassungskonzepte. Außerdem benötigen die Wirtschaft, die Planungsbüros, die Genehmigungsbehörden, die moderne Landwirtschaft und auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger einen leichteren und schnelleren Zugang zu Umweltdaten.

„Es freut mich natürlich auch für unsere Kolleginnen und Kollegen im Landesamt, denn mit der Digitalisierung wird ihnen der Arbeitsalltag erheblich erleichtert. Die derzeitigen Bedingungen der Datenverwaltung und der Umweltakten sind – gerade angesichts der kommenden Herausforderungen –  nicht mehr zeitgemäß.“, so Dr. Backhaus.

Ziel des neuen Datenportals ist die Bereitstellung frei abrufbarer Umweltdaten, der komfortablere Zugang zu Karten und die automatisierte Erstellung von Kartendownloads. Die Möglichkeit zu Einzel- und Massendatendownload, tabellarische bzw. Diagrammanzeige von Zeitreihendaten und die dienstebasierte Bereitstellung für Berichtspflichten sowie die direkte Einbindung in externe Systeme.

Das Modernisierungsprojekt beginnt noch in diesem Jahr. Die letzten Funktionen sollen bis 2028 implementiert sein.

Aktionswoche DigitalPakt Alter

Neue SilverSurfer-Kurse starten in Neubrandenburg und Waren/Müritz

Die neuen SilverSurfer in Ausbildung

Die neuen SilverSurfer in Ausbildung

Neubrandenburg – Anlässlich der heute beginnenden Aktionswoche unter dem Motto „Digital. Mobil. Unterwegs“ des bundesweiten DigitalPakts Alter weist Sozialministerin Stefanie Drese auf die Wichtigkeit von digitalen Schulungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren hin.

„Ob es das Bedienen von Nahverkehrs-Apps, der virtuelle Arztbesuch oder der Kontakt mit den Liebsten ist – digitale Kompetenzen ermöglichen eine aktive Lebensgestaltung. Auch oder gerade wenn die eigene Mobilität altersbedingt vielleicht eingeschränkt ist“, so Drese.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördere deshalb die sogenannten SilverSurfer Kurse.

„Ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren werden darin zu Technikbotschaftern, die ihren Altersgenossen die Berührungsängste nehmen und beim Umgang mit Smartphones, Tablets und dem PC unterstützen“, erklärte Drese. Rund 80 Seniorinnen und Senioren bilden sich hierfür im Schnitt jährlich aus und weiter.

Pünktlich zur Aktionswoche beginnen nach Aussage von Drese am Montag auch zwei weitere Digital-Kurse an den Standorten Neubrandenburg und Waren. „Siebzehn neue SilverSurfer werden im neuen Jahr dann auch mobile Unterstützung anbieten: zum Beispiel in Handysprechstunden oder Digitalcafés in Bibliotheken, Stadtteiltreffs oder an anderen Begegnungsorten“, hob die Ministerin hervor.

Dass diese Angebote von Seniorinnen und Senioren selbst durchgeführt werden, sieht Drese als Schlüssel zum Erfolg. „Sie wissen aus der eigenen Erfahrung, wo die größten Hindernisse bestehen und leisten Hilfe auf Augenhöhe. Zudem ist die Hemmschwelle, das Angebot anzunehmen, so deutlich geringer.“

Drese hofft, dass sich künftig noch mehr Menschen für eine SilverSurfer Ausbildung entscheiden, um anderen älteren Menschen den Weg ins Netz zu erleichtern. „Denn die digitale Alltagswelt bietet viel Lebensqualität – und soll niemandem verschlossen bleiben“, so die Ministerin.

Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte bei den jeweiligen Trägern in Schwerin (Seniorenbüro), in Greifswald (Bürgerstiftung Vorpommern), in Rostock (Institut für neue Medien) oder dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (ISBW gGmbH).

Engagement gegen Einsamkeit

Konzept aus Poppendorf gewinnt Sozialpreis für Existenzgründer und Jungunternehmer

Schwerin – Mit dem „KfW Award Gründen“ werden jährlich Existenzgründer und Jungunternehmer geehrt, die in besonderem Maße soziale Verantwortung übernehmen. Der Landessieg für Mecklenburg-Vorpommern ging in diesem Jahr an ein gemeinnütziges Start-up gegen Einsamkeit aus Poppendorf bei Rostock. In einem umgebauten Schweinestall kommen dort Seniorinnen und Senioren und Freiwillige aus dem Dorf zusammen, um gemeinsam Rezepte „von Oma und Opa“ zu kochen. Die Produkte werden anschließend im eigenen Dorfladen und Café verkauft. Die Erlöse fließen in die Prävention gegen Einsamkeit zurück.

Sozialministerin Stefanie Drese, die das von zwei Brüdern gegründete Bio24 Social-Projekt im Juli auch persönlich besuchte, gratulierte dem Team heute zum Gewinn und drückt nun die Daumen für den Publikumspreis. „Das Unternehmen bringt mit kreativen Ideen das Dorf zusammen und bindet Ältere wie Jüngere mit ein. Und wo Menschen jeden Alters aufeinandertreffen, wo gemeinsam gekocht, geklönt, gescherzt und manchmal sogar getanzt wird, dort hat Einsamkeit keinen Platz“, zeigte sich die Ministerin sicher.

So setze das Projekt bereits praktisch um, was auf Landesebene im Rahmen des Runden Tisches gegen Einsamkeit erarbeitet werde. „Mit mehr als 60 Mitgliedern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beschäftigen wir uns in diesem Gremium seit dem vergangenen Jahr mit der Frage, wie wir den zunehmen Vereinsamungstendenzen in unserer Gesellschaft wirksam begegnen können. Denn Einsamkeit ist längst kein gesellschaftliches Randphänomen mehr – auch unabhängig vom Alter“, erklärte Drese. Erste Handlungsempfehlungen sollen im Jahr 2025 dem Landtag übergeben werden.

Drese wies darauf hin, dass beim „KfW Award Gründen“ zusätzlich noch ein Publikumspreis vergeben werde. Bis zum 29. November kann hierfür auf den Seiten der KfW abgestimmt werden. „Ich kann mir kein besseres Projekt vorstellen als Bio24 Social, das mit Herz und Wärme ein ganzes Dorf mit Leben erfüllt. Ich hoffe deshalb, dass auch der Publikumspreis im Dezember nach Mecklenburg-Vorpommern geht.“

Mehr Amtsanwältinnen und -anwälte

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bewerbungsmöglichkeit wird für Volljuristinnen und Volljuristen geöffnet.“

Schwerin – „Die Belastungssituation an den Staatsanwaltschaften ist wie überall in Deutschland auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Daher sorgen wir für Entlastung. Mit einer geänderten Einstellungspraxis gehen wir neue Wege und öffnen die Bewerbungsmöglichkeit auf Stellen für Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte auch für alle Volljuristinnen und Volljuristen.

Damit erhalten auch diejenigen Absolventinnen und Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung, die die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Justizdienst nicht erfüllen, die Chance auf eine sichere und attraktive Verbeamtung im Staatsdienst. Mit der Einstellung von 8 Volljuristinnen und Volljuristen soll die Amtsanwaltschaft an den vier Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt verstärkt werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Bewerbungen werden ab sofort -> hier entgegengenommen.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Fällen der sogenannten leichteren und mittleren Kriminalität, z. B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Je nach Sach- und Rechtslage entscheiden sie dann darüber, ob das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person angeklagt werden soll. In letzterem Fall erheben Sie die Anklage vor den Amtsgerichten und vertreten die Staatsanwaltschaft vor dem Gericht, stellen die Anträge und halten das Plädoyer. Hiermit leisten die Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte einen wertvollen Beitrag für einen funktionierenden Rechtsstaat.