Der Arbeitsmarkt im Oktober 2019

Nürnberg – „Die aktuelle konjunkturelle Schwäche hinterlässt durchaus ihre Spuren am Arbeitsmarkt. Alles in allem zeigt er sich aber weiterhin robust.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Oktober: -30.000 auf 2.204.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +0
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 4,8 Prozent

Im Zuge der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit von September auf Oktober um 30.000 auf 2.204.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Oktober ein Plus von 6.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Dieser Anstieg ist allein auf die Entwicklung im Bereich der Arbeitslosenversicherung aufgrund der konjunkturellen Eintrübung zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl nicht verändert. Die Arbeitslosenquote liegt mit 4,8 Prozent um jeweils 0,1 Prozentpunkte unter dem Vormonats- und dem Vorjahreswert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Oktober 2019 bei 3.129.000 Personen. Das waren 13.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 erhöht. Mit 45,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 338.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 489.000 gestiegen. Insgesamt waren im August nach hochgerechneten Angaben der BA 33,62 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Juli auf August ein Anstieg um 27.000.

Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, gibt aber weiter nach. Im Oktober waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 60.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 Stellen verringert. Der Stellenindex der BA (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – sank im Oktober 2019 deutlich um 5 Punkte auf 232 Punkte. Er liegt damit 22 Punkte unter dem Vorjahreswert.

717.000 Personen erhielten im Oktober 2019 Arbeitslosengeld, 57.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.795.000. Gegenüber Oktober 2018 war dies ein Rückgang von 236.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Landespräventionspreis 2019 übergeben

Schwerin – Im Rahmen des 10. Landespräventionstages wurden heute in Schwerin drei Projektträger mit dem Landespräventionspreis 2019 ausgezeichnet. Für die Auszeichnung suchten der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und die Landespolizei Kommunale Präventionsräte oder vergleichbare Gremien, die sich in den Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns unter dem Motto „Gemeinsam für mehr Sicherheit“ erfolgreich für die Vernetzung von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren engagieren, die gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit vor Ort koordinieren, konkrete Präventionsprojekte planen und umsetzen und sich damit in besonderer Weise um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient gemacht haben.

„Von Beginn an, und das seit jetzt 25 Jahren, war es unser Grundsatz, dass Kriminalitätsvorbeugung dort am sinnvollsten ist, wo Kriminalität entsteht und zuerst sichtbar wird, nämlich unmittelbar vor Ort in den Städten, Stadtteilen und Gemeinden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Thomas Lenz auf dem Landespräventionstag in Schwerin. „Die heute ausgezeichneten Preisträger haben oft über Jahrzehnte herausragendes und vor allem nachhaltiges Engagement in der kommunalen Präventionsarbeit geleistet, sehr oft auch im Ehrenamt, Hierfür danke ich ausdrücklich!“.

Derzeit bündeln ca. 50 kommunale Präventionsräte in allen sechs Landkreisen, den beiden kreisfreien Städten und in vielen weiteren Städten und Gemeinden die Kompetenzen und Ressourcen zahlreicher staatlicher und nicht-staatlicher Akteure.

„Aber, und das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, wir können uns nicht zurücklehnen“, so der Staatssekretär. „Es gibt noch viele weiße Flecken auf der Landkarte Mecklenburg-Vorpommerns, wo kommunale Präventionsräte entstehen könnten, vielmehr entstehen sollten. Umso mehr freut es mich, dass die Stadt Crivitz einen Kommunalen Präventionsrat gegründet hat. Genau wie Pasewalk, Ueckermünde oder Greifswald, die seit diesem Jahr wieder neu mit im Boot der kommunalen Präventionsarbeit sind. Diese Städte und Gemeinden setzen damit ein gutes Signal für die Entwicklung der Kommunalen Präventionsräte in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Erfahrungen des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, der in diesem Jahr sein 25jähriges Jubiläum feiern kann, zeigen, dass kommunale Präventionsarbeit gelingt,

  • wo sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie Verwaltungsspitzen mit ihrer ganzen Autorität dafür einsetzen,
  • wo Präventionsarbeit fester Bestandteil kommunaler Leistungstätigkeit ist,
  • wo entscheidungsbefugte Spitzenvertreter der Verwaltung den Vorsitz der Kommunalen Präventionsgremien übernommen haben,
  • wo eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Polizei zur Tagesordnung gehört,
  • wo möglichst viele kompetente Partner aus nichtstaatlichen Einrichtungen in die Arbeit einbezogen werden,
  • wo es gelingt, Vertreter der Wirtschaft – vor allem aus dem Mittelstand – für die Unterstützung zum Beispiel von Fördervereinen zu gewinnen,
  • wo in den Beratungen der Kommunalen Präventionsräte entschieden, organisiert und nicht nur diskutiert wird,
  • wo die Medien genutzt werden, um die Öffentlichkeit über die Arbeit der kommunalen Präventionsräte zu informieren und so auf diesem Wege zur Mitarbeit motiviert wird.

Mit dem Landespräventionspreis 2019 wurden ausgezeichnet:

  • der Verein zur Förderung der Kriminalitätsprävention in Stralsund e.V.
  • die Stadtteilkonferenz Schwerin-Lankow
  • der Präventionsrat Löcknitz-Penkun.

Die Preisträger erhielten jeweils einen Pokal, eine Urkunde und eine Geldprämie in Höhe von 2.000 Euro.

Eine Anerkennungsurkunde und eine Geldprämie in Höhe von jeweils 1.250 Euro erhielten darüber hinaus:

  • der Kommunale Präventionsrat der Hansestadt Rostock
  • der Kriminalitätspräventionsrat Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • die Parchimer Bürgerstiftung.

Eine Jury unter Beteiligung des Landeskriminalamtes M-V, des Landkreistages M-V und des Städte- und Gemeindetages M-V haben die Preisträger ausgewählt.

Der Landespräventionspreis wird seit 2001 regelmäßig alle zwei Jahr vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und der Landespolizei ausgeschrieben. In diesem Jahr stand er unter dem Motto „Gemeinsam für mehr Sicherheit – Vom Nutzen Kommunaler Präventionsarbeit“.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Altenhagen – Die Gemeinde Altenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 37.152 Euro (Fördersatz 60 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung an der Dorfstraße. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das Vorhaben umfasst die Umrüstung der vorhandenen 33 Quecksilberdampfleuchten inklusive Maste auf LED-Leuchten. Um die Kita und die Bushaltestelle besser auszuleuchten, werden in der Straße zudem drei neue Leuchten installiert.

Ziel ist es, den Stromverbrauch und damit auch die Kosten zu senken. Jährlich können durch diese Maßnahme ca. 8.300 Kilowattstunden Strom sowie knapp fünf Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Dahlemann: Steuerzahlerbund zeigt mangelnde Sachkenntnis

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär hat die Kritik des Bundes der Steuerzahler am Vorpommern-Fonds zurückgewiesen. „Die Landesregierung setzt in dieser Wahlperiode ganz bewusst einen Schwerpunkt auf den Landesteil Vorpommern. Denn wir wissen: Mecklenburg-Vorpommern kann sich als Ganzes nur gut entwickeln, wenn es auch in beiden Landesteilen eine positive Entwicklung gibt. Den Vorpommern-Fonds mit dem Hinweis abzutun, es gebe ja auch anderswo strukturschwache Regionen, zeigt vor allem eins. Der Bund der Steuerzahler kennt sich in Vorpommern nicht aus und versteht die Situation vor Ort einfach nicht“, so Dahlemann.

„Wir fördern mit dem Fonds die wirtschaftliche Entwicklung im Landesteil Vorpommern. Beispielsweise die Vermarktung von Gewerbegebieten oder Anlaufstellen für Rückkehrer und Zuziehende, um zur Fachkräftesicherung beizutragen. Mit 6,5 Mio. Euro Förderung in den letzten Jahren lösen wir Investitionen von rund 40,5 Mio. Euro aus“, sagte Dahlemann.

„Wir gehen mit dem Vorpommern-Fonds aber ganz bewusst über die reine Wirtschaftsförderung hinaus. Es geht auch um die soziale und kulturelle Entwicklung, um die vorpommersche Identität und den Zusammenhalt. Wir fördern gute Projekte, so schnell und unbürokratisch wie möglich, damit die Region vorankommt und die Menschen sich nicht abgehängt fühlen. Die große Nachfrage bestätigt uns. Die Fördergrundsätze für den Fonds haben wir eng mit dem Landesrechnungshof abgestimmt. Über die Vergabe der Mittel berät der Vorpommernrat. All das zeigt, dass die Kritik des Bundes der Steuerzahler wenig fundiert ist. In der Pressemitteilung des Verbandes stimmt noch nicht einmal die Höhe des Fonds. Ich lade Frau Behr gerne einmal nach Vorpommern ein, damit sie ein tatsächliches Bild von der Lage gewinnt und sieht, dass wir gute Projekte fördern, die die Region voranbringen“, so Dahlemann.

„Ich bin im Übrigen fest davon überzeugt, dass das Ikareum ein bedeutsames Projekt ist und zu einer neuen Attraktion für Anklam und ganz Vorpommern wird. Deshalb arbeiten wir intensiv an der Umsetzung“, ergänzte der Staatssekretär.

Mehr Geld für Bus und Bahn

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für eine schrittweise Erhöhung der Regionalisierungsmittel ein: „Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Dies ist aber nur finanzierbar, wenn der Bund die Mittel, die er den 16 Bundesländern dafür zur Verfügung stellt, erhöht“, begründet Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Verkehrsminister Christian Pegel den Beschluss, den das Kabinett getroffen hat.

„Das Klimapaket der Bundesregierung sieht eine Vielzahl von klimaschützenden Maßnahmen vor, die aber nicht automatisch dazu führen, dass das ÖPNV-An­gebot in der Fläche gestärkt wird. Ein entsprechendes Angebot ist jedoch Voraussetzung, damit dieser auch genutzt wird“, so der Minister. Dafür müssten die Aufgabenträger des ÖPNV in die Lage versetzt werden, ein flächendeckendes, leistungsfähiges, bezahlbares und nutzerorientiertes Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen bereitzustellen: „Nur dann bietet es Anreize, vom motorisierten Individualverkehr auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen.“

Damit die Nutzer Fahrplan und Preis so wahrnehmen, dass sich der Umstieg vom immer teurer werdenden Auto lohnt, „muss der Bund den Bundesländern nach unserer Schätzung insgesamt jährlich mindestens eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung stellen“, nennt Christian Pegel eine Größenordnung.

Die „Entschließung des Bundesrats für eine erhebliche Verbesserung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln soll am 8. November 2019 in der Berliner Länderkammer beraten und nach Möglichkeit auch gleich beschlossen werden.

Nach Artikel 106 a des Grundgesetzes steht den Ländern seit 1. Januar 1996 für den ÖPNV ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere ist im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs geregelt. Nach § 5 haben die Länder für 2016 einen Betrag von insgesamt 8,2 Milliarden Euro erhalten. Dieser Betrag wird seit dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2031 um jährlich 1,8 Prozent erhöht.

Parallel erfolgt jedoch ein Angleichen der Länderquoten an den neu festgesetzten Kieler Schlüssel. Bis 2016 galt für die ostdeutschen Bundesländer ein vorteilhafterer Schlüssel, der dadurch nun bis 2031 abgesenkt wird. So erhielt Mecklenburg-Vorpommern 290,6 Millionen Euro im Jahr 2016. Im laufenden Jahr verringert sich dieser nach dem neuen Schlüssel auf 279,8 Millionen Euro, 2021 werden es 271,4 Millionen Euro.

„Ziel des Landes ist es, das vorhandene SPNV-Angebot in den kommenden 15 Jahren mit diesen Mitteln auf bisherigem Niveau zu sichern – auch wenn die Kosten voraussichtlich weiterhin jährlich in Millionenhöhe steigen werden. Eine Erweiterung des Angebots kann damit nicht finanziert werden. Für diese ist eine schrittweise Erhöhung der bisher vorgesehenen Ausstattung mit Regio- nalisierungsmitteln unbedingt erforderlich“, so Christian Pegel.

Deutsch-Polnischer Bildungsausschuss

Warschau – Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg leitet die deutsche Delegation der heute beginnenden 10. Sitzung des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit in Warschau. Das Schwerpunktthema der zweitägigen Sitzung lautet: „Innovationen in der Bildung“. Der Ausschuss tagt einmal jährlich abwechselnd auf deutscher oder polnischer Seite.

„In der Grenzregion wächst das konkrete Interesse an den Nachbarn. Dies gilt für Deutschland und Polen gleichermaßen“, sagte Staatssekretär Steffen Freiberg, der Ko-Vorsitzende des Ausschusses ist. „Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bildungsbereich bietet eine gute Möglichkeit, die deutsch-polnischen Beziehungen zu vertiefen und sich über aktuelle Themen, bestehende Projekte und Partnerschaften auszutauschen“, so Freiberg.

Die deutsche Seite informiert über den Polnisch-Unterricht in der Schule und über das Fortbildungsprogramm „Haus der kleinen Forscher“, das Fachkräfte unterstützt, den Entdeckergeist von Kindern im Vorschulalter zu fördern. Die polnische Seite berichtet über den Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern und über moderne Geschichtspädagogik. Außerdem tauschen sich beide Länder über aktuelle Entwicklungen in der Forschungspolitik aus und beraten über die Umsetzung von deutsch-polnischen Berufspraktika.

Zu den Mitgliedern des Ausschusses gehören die Bildungs- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer mit starkem Polenbezug, wie die direkten Anrainer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen, aber auch Berlin, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen. Zudem sind auf der deutschen Seite das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Sekretariat der Kultusministerkonferenz vertreten. Die polnische Delegation setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierung in Warschau, den Woiwodschaften Westpommern, Großpolen, Lebuser Land und Niederschlesien sowie einiger Hochschulen zusammen.

Innovationszentrum erhält Förderung

Neubrandenburg – Heute übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel im Rahmen der Netzwerkveranstaltung „Meet.Discuss.Create“ einen Zuwendungsbescheid für das Digitale Innovationszentrum Neubrandenburg an Prof. Gerd Teschke, Rektor der Hochschule Neubrandenburg. Die Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro sollen das Digitale Innovationszentrum Neubrandenburg für drei Jahre beim täglichen Betrieb unterstützen.

Mit Hilfe der Zuwendung werden Personalkosten und Sachkosten im Zusammenhang mit lokalen und überregionalen Netzwerkveranstaltungen sowie Kosten des laufenden Betriebs gedeckt. Das Zentrum wird voraussichtlich im vierten Quartal 2019 eröffnet.

Die Landesregierung hat im Frühjahr 2018 mit der Digitalen Agenda den Bau von sechs Innovationszentren vorrangig an Hochschulstandorten in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. In diesen Zentren sollen Gründerinnen und Gründer sowie Startups mit digitalen Geschäftsideen beste Bedingungen vorfinden, um ihre Ideen umzusetzen. Zugleich sollen die Zentren Raum für den Austausch zwischen der Gründer- und Startup-Szene und etablierten Unternehmen schaffen.

Radweg zwischen Usedom und Mellenthin

Usedom – Heute gibt Landesverkehrsminister Christian Pegel den Radweg an der Bundesstraße 110 zwischen Usedom und Mellenthin für den Verkehr frei.

Der 6,5 Kilometer lange und 2,5 Meter breite Radweg entlang der B 100 zwischen dem Ortsausgang Usedom und der Einmündung B 110/B 111 Abzweig Mellenthin wurde in einer Bauzeit von rund zehn Monaten in Asphaltbauweise errichtet. Am Bauanfang schließt der neue Radweg in Höhe der Einmündung der Kreisstraße VG 44 und die bestehenden Rad- und Gehwege der Stadt Usedom an. Am Bauende bindet der Radweg an den vorhandenen der B 111 an.

Im Vorfeld des eigentlichen Baubeginns erfolgte bereits im November 2017 die Erkundung und Beräumung des Baufelds von Kampfmitteln. Das Bauvorhaben lag zu 60 Prozent auf kampfmittelbelasteten Flächen. Eine Fachfirma hat diese untersucht, beräumt und das geborgene Material vom Munitionsbergungsdienst entsorgen lassen.

Im Anschluss erfolgten vorrangig im Waldbereich umfangreiche Baumfällungen und Stubbenrodungen. Als Ausgleich der Eingriffe in Landschaft und Natur wurden bzw. werden in Abstimmung mit den Forst- und Umweltbehörden folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt:

Neuanlage von Laubwald mit heimischen Baumarten in Neppermin und Mohrdorf
Neuanlage von Nadelwald mit Anteil heimischer Laubhölzer in Bodstedt

Durch den neuen Radweg erhöht sich die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für den Alltagsverkehr. In den Sommermonaten profitieren besonders die Touristen.

Mit ca. 7.000 Kraftfahrzeugen pro Tag ist auf der B 110 zwischen Usedom und Mellenthin eine mittlere bis hohe Verkehrsbelastung zu verzeichnen, die in den Sommermonaten mit bis zu 12.000 Kraftfahrzeugen täglich deutlich über der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung liegt.

Die Kosten für den Radweg betragen knapp 2,6 Millionen Euro. Sie werden vom Bund getragen.

Antisemitismus-Beauftragten ernannt

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung Dr. Hansjörg Schmutzler zum Beauftragten für jüdisches Leben in Mecklenburg-Vorpommern und gegen Antisemitismus berufen. Das Amt wird neu eingeführt.

„Wir feiern dieses Jahr 30 Jahre Friedliche Revolution und im kommenden Jahr 30 Jahre Deutsche Einheit. Ich freue mich sehr, dass sich in diesen 30 Jahren jüdisches Leben wieder fest in unserem Land etabliert hat. Ich empfinde die Arbeit der jüdischen Gemeinden als große Bereicherung. Jüdisches Leben steht heute wieder in der Mitte unserer Gesellschaft. Und das soll auch so bleiben“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Deshalb müsse jeder Form von Antisemitismus, Hass und Gewalt gegen Juden entschieden entgegengetreten werden. Das Land stehe fest an der Seite der jüdischen Gemeinden im Land. „Deshalb berufen wir jetzt erstmals einen Beauftragten für jüdischen Leben in Mecklenburg-Vorpommern und gegen Antisemitismus: als Ansprechpartner und als klar vernehmbare Stimme im öffentlichen Raum“, so Schwesig.

Der Beauftragte wird dem Justizministerium zugeordnet. Er wird bei seiner Arbeit von einer Sachbearbeiterin unterstützt.

Dr. Hansjörg Schmutzler, geboren 1951, war von 1991 bis 1995 stellvertretender Abteilungsleiter im damaligen Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegen­heiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er war von 1995 bis 1998 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Nach seiner Rückkehr nach Mecklenburg-Vorpommern wurde er zunächst Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium. Ab dem Jahr 2007 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Dezember 2016 war Dr. Schmutzler Abteilungsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt war ihm auch das Referat Kirchenangelegenheiten und Angelegenheiten der religiösen Gemeinschaften zugeordnet.

Einführung einer Landarztquote

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in ländlichen Räumen auch in Zukunft sicherzustellen. Dazu sollen künftig in jedem Jahr 32 Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und einer fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre als Hausärzte in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein.

„Wir wollen, dass es überall im Land eine gute medizinische Versorgung gibt. Für die Menschen ist besonders wichtig, dass sie einen Hausarzt oder eine Hausärztin in der Nähe haben“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Deshalb führen wir jetzt in Mecklenburg-Vorpommern eine Landarztquote ein. Wir wollen junge Menschen besonders fördern, die später als Hausarzt oder Hausärztin arbeiten wollen. Denn sie leisten einen besonders wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung in unserem Land.“

Spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2021 soll eine Vorabquote für die Bewerberinnen und Bewerber des Studiums der Humanmedizin eingeführt werden.

„Mit der Entscheidung im Kabinett wird ein weiterer Schritt in Richtung Landarztquote genommen. Jetzt ist der Landtag am Zug“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. „Wir freuen uns über jeden, der den Schritt als Landarzt wagt. Deshalb wollen wir Anreize für mehr Ärzte im ländlichen Raum geben. Es ist notwendig, möglichst frühzeitig diejenigen potentiellen Medizinstudierenden für eine Tätigkeit als Hausarzt zu gewinnen, die sich die Arbeit im ländlichen Raum aktiv vorstellen können. Neu ist im Auswahlverfahren, dass soziale Kompetenz und Empathie eine Rolle spielen. Gute Noten sind das Eine. Wichtig sind kommunikative Fähigkeiten des angehenden Arztes. Wem nützt ein ´Einser-Abitur´, wenn in Patientengesprächen am Ende nicht der richtige Ton getroffen wird“, so Glawe.

Als Auswahlkriterien sind neben der Durchschnittsnote das Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studierfähigkeitstests sowie die Art und Dauer einer einschlägigen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorgesehen. Außerdem wird gesetzlich geregelt, die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen, die sich unter Berücksichtigung der weiteren Kriterien qualifiziert haben.

In Mecklenburg-Vorpommern praktizieren nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern momentan etwa 1.200 Hausärztinnen und Hausärzte. Diese Tätigkeit dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, Internistinnen und Internisten sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte ausüben. 35 Prozent dieser Hausärztinnen und Hausärzte sind zwischen 50 und 59 Jahren alt und gehen voraussichtlich in sechs bis 15 Jahren in den Ruhestand.

Schnelles Internet kommt mit großen Schritten

Etwa 25 Prozent der Trasse sind bereits gebaut / WEMAG stellt allen Kunden doppelte Bandbreite zur Verfügung

Schwerin – Im gesamten Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg sind die Arbeiten für den Ausbau des Glasfasernetzes angelaufen und kommen in einigen Clustern sogar schneller voran als geplant. „Aktuell sind rund 25 Prozent des Trassenbaus abgeschlossen. In einigen Projektgebieten sind es bereits 50 Prozent“, erklärte Martin Retzlaff, kaufmännischer Programmleiter des Breitbandausbaus in der WEMAG-Unternehmensgruppe. Insgesamt sollen über 2.000 Kilometer Trasse gebaut werden. Für etwa drei Viertel der Gesamtstrecke liegt die Genehmigung bereits vor. In schmalen Gräben verlegen die Tiefbauer etwa 4.700 Kilometer verbundene Leerrohre. Durch diese so genannten Flatliner wird später die Glasfaserleitung eingeblasen – insgesamt etwa 8.800 Kilometer.

„Schnelles Internet ist eine wichtige Infrastruktur für die Zukunft – im privaten, wirtschaftlichen und Bildungsbereich. Die Behörden begleiten den Prozess des Ausbaus mit allerhöchster Priorität. Für den Beginn der Bauarbeiten war die Beantragung und Einholung einer Vielzahl von Genehmigungen erforderlich. Dennoch haben die Behörden des Landkreises und der Ämter sie in beeindruckend kurzer Zeit bearbeitet. In den kommenden Wochen und Monaten werden die noch ausstehenden Genehmigungen eingeholt“, sagte Landrätin Kerstin Weiss. Sie verwies auf die große Nachfrage nach schnellem Internet im Landkreis.

„Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hatte in seiner Rede anlässlich des 1. Spatenstichs auf der Insel Poel noch festgestellt, dass im Bundesdurchschnitt ein Drittel der privaten Haushalte geförderte Internetangebote nutzt. In einigen Teilen unseres Landkreises sind es inzwischen mehr als zwei Drittel der Bürger, die sich schon lange vor Inbetriebnahme des neuen Glasfasernetzes für die Erstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses begeistern konnten“, ergänzte die Landrätin.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg können künftig mehr als 36.000 Haushalte, 4.800 Unternehmen und 58 Schulen von der modernen Glasfaser-Infrastruktur profitieren. Während die WEMACOM Breitband GmbH die Hausanschlüsse erstellt, übernimmt die WEMAG die Vermarktung der Internet- und Telefonprodukte.

Wer sich beim schnellen Glasfaserinternet für die Tarife der WEMAG entschieden hat, kann sich freuen. Das Unternehmen stellt allen Kunden ohne Aufpreis die doppelte Bandbreite zur Verfügung. „So sind unsere Kunden noch besser gerüstet für den wachsenden Bedarf an Bandbreite durch immer mehr Geräte, die zu Hause gleichzeitig online sind“, sagte WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. Vor allem die datenintensiven Internetdienste für Filme und Serien halten verstärkt Einzug in die Wohnzimmer und verdrängen das klassische Fernsehen. Außerdem werden Smart-Home-Lösungen, die ebenfalls mit einem großen Datentransfer arbeiten, immer beliebter. „Das ist ein Trend im digitalen Zeitalter. Da wollen wir unsere Kunden in die Lage versetzen, die neuen Möglichkeiten uneingeschränkt zu nutzen“, so der WEMAG-Vertriebsleiter.

Der Breitbandausbau im Landkreis Nordwestmecklenburg ist eines der größten laufenden Infrastrukturprojekte in Deutschland, in dem unter anderem über 2.000 km Trassenbau in knapp zwei Jahren realisiert werden. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat sich die WEMACOM Breitband GmbH in den Bereichen Umsetzung, Überwachung und Baustellensicherheit sehr professionell aufgestellt. So stehen für jedes Projektgebiet (Cluster) neben der Programmleitung je ein interner Clustermanager und ein Baubetreuer zur Verfügung.

Darüber hinaus hat das Unternehmen bei seinen Ingenieurbüros sowohl die Planung als auch die Bauleitung und -überwachung beauftragt. Zusätzlich werden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zur Überwachung der Baustellen und Baufirmen eingesetzt. Diese Fachkräfte sind regelmäßig in den Baugebieten unterwegs und stehen den Amtsverwaltungen jederzeit zur Abstimmung und Problemlösung zur Verfügung. Natürlich kann trotz dieser Kontrollinstanzen bei der Größe des Projekts keine flächendeckende Bauüberwachung gewährleistet werden.

Auch Fehler, Beschädigungen oder Ähnliches können nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Sollte es Probleme während oder nach der Bauausführung geben, können sich die Einwohner gern an ihre Amtsverwaltung wenden. Diese wird die Information zur Behebung des Problems an die WEMACOM und die Breitbandkoordinatoren des Landkreises weiterleiten.

Kabinett stimmt Finanzausgleichsgesetz zu

Schwerin – Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zugestimmt. Zuvor hatte das Ministerium die im Rahmen der Verbandsanhörung eingegangenen Stellungnahmen umfassend ausgewertet und dort, wo es angebracht war, in die Begründung des Gesetzentwurfs eingearbeitet. Berücksichtigt wurde auch die Einigung aus dem Gespräch der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände am 24. September 2019.

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird die Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene nachhaltig neu geregelt und der kommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Innenminister Lorenz Caffier: „Das neue Finanzausgleichssystem wird besser zu unserer kommunalen Gebietsstruktur passen. Wir werden bestehende große Ungleichheiten in der kommunalen Familie im Hinblick auf die Wirtschafts- und Steuerkraft durch eine andere Verteilung der Finanzmittel besser berücksichtigen und entgegenwirken können. Dies führt natürlich auch dazu, dass steuerstarke Kommunen etwas mehr als bisher an steuerschwache Kommunen abgeben müssen. Die Menschen im Land sollen in ihrer Stadt oder in ihrem Dorf so weit wie möglich gleichwertige Leistungen von ihrer Kommune in Anspruch nehmen können. Insgesamt schaffen wir mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz insbesondere für den ländlichen Raum ganz neue Gestaltungsspielräume durch die Einführung einer Infrastrukturpauschale. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus steht für das Land ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm im Vordergrund. Trotz der von kommunaler Seite kritisierten Änderung der kommunalen Beteiligungsquote werden die Kommunen aufgrund einer veränderten Finanzpolitik des Landes in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt sogar 85 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben, als nach den ersten Gesprächen zwischen Landesregierung und den Vertretern der kommunalen Landesverbände im Frühjahr, vor den Kommunalwahlen, zugesagt.

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 aufgrund des Steuerwachstums von Land und Kommunen sowie der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Vergleich zum Jahr 2018 voraussichtlich um rund 367,7 Millionen Euro steigen, im Vergleich zum laufenden Jahr 2019 um rund 352 Millionen Euro.

Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt. Bei der Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser austariert.

Ein weiteres Ziel der Novelle ist die Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der Kommunen, um damit mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen – in die Kita, in die Schule oder in die Feuerwehr. Dazu fließt deutlich mehr Geld in die kommunalen Haushalte. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Jede Kommune erhält dadurch, unabhängig von ihrer jeweiligen Haushaltssituation, Mittel für wichtige Investitionen. Zusätzlich zu den Finanzausgleichsleistungen wird die nachhaltige Entschuldung der Kommunen fortgesetzt. Deshalb wird es auch besondere Hilfen für finanzschwache Kommunen zum Abbau ihrer Altschulden geben. Die „Ärmsten der Armen“, die mehrere Jahre den jahresbezogenen Haushaltsausgleich nicht erreicht haben, werden zudem durch Sonderzuweisungen unterstützt.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

A14: Sperrung Anschlussstelle Schwerin-Ost

Schwerin – Heute wird die Anschlussstelle Schwerin-Ost im Zuge der A 14 in Fahrtrichtung Dresden von 8 bis 15 Uhr gesperrt. Grund sind erforderliche Grünschnittarbeiten in den sogenannten Sichtdreiecken entlang der Auf- bzw. Abfahrt.

Die Flächen rechts und links der Auf- und Abfahrt zur Autobahn bilden die sogenannten Sichtdreiecke. Diese sind regelmäßig von Bewuchs zu befreien, um Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Sicht zu gewährleisten und Stein-und Geästflug durch zu nah an der Fahrbahn befindlichen Bewuchs zu verhindern. Aus diesem Grund werden morgen Baumstubben und Strauchwerk im Bereich der AS Schwerin-Ost in Fahrtrichtung Dresden gerodet. Es handelt sich um Restarbeiten eines umfangreichen Einsatzes der Straßenbauverwaltung am vergangenen Wochenende.

Am Wochenende hatte die Bahn eine Stahlbrücke über die A 14 montieren lassen. Dafür war die Autobahn mehrere Tage gesperrt worden. Die Straßenbauverwaltung hat diese Sperrung genutzt und umfassende Unterhaltungsarbeiten auf und entlang des gesperrten Autobahnabschnitts zwischen Kreuz Schwerin und Anschlussstelle Schwerin-Nord durchgeführt. 15 Mitarbeiter der Autobahnmeisterei (AM) Fahrbinde waren mit Unterstützung durch Mitarbeiter der AM Upahl im Einsatz, dazu beauftragte Fremdfirmen.

Die Arbeiten wurden teilweise rund um die Uhr durchgeführt, um die Sperrzeit optimal auszunutzen. So konnten notwendige Grün/Baumpflegearbeiten sowie Reinigungsarbeiten und auch Betonsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch die Verlagerung der Arbeiten auf das Sperrwochenende für die Bahn konnten ansonsten für diese Arbeiten notwendige gesonderte Sperrungen vermieden werden. Trotz Wochenendarbeit wurden zudem Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro für ansonsten erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen gespart.

Die für heute geplanten Arbeiten sind Restarbeiten, die wegen eines Maschinenausfalls kurzfristig nachgeholt werden.

Eltern-Kind-Zentrum in Schwerin

Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin erhält im Stadtteil Mueßer Holz voraussichtlich bis zum Jahr 2021 ein modernes Eltern-Kind-Zentrum mit vielfältigen Angeboten für Familien. Das Land fördert das Vorhaben des AWO-Kreisverbandes Schwerin-Parchim e. V. mit einem Zuschuss aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von einer Million Euro.

Die Zuwendung umfasst den Neubau des Kita- und Krippenbereichs im zu errichtenden Eltern-Kind-Zentrum. Sozialministerin Stefanie Drese übergab jetzt in Vertretung von Infrastrukturminister Christian Pegel einen entsprechenden Fördermittelbescheid an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier.

„Die Kita mit insgesamt rund 150 Plätzen umfasst den Ersatzneubau für die sich in einem schlechten baulichen Zustand befindliche Kindertagesstätte Igelkinder“, sagte Drese in Schwerin. „Mit dem Neubau erhält der Stadtteil Mueßer Holz nun eine moderne Kindertagesförderungs-Einrichtung, die allen Anforderungen an eine zeitgemäße Elementarpädagogik genügt“, so Drese.

Task Force Jugend und Soziales

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese und Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier haben heute eine Zusatzvereinbarung zum Landeshauptstadtvertrag unterzeichnet. Darin wird die Verwendung der mit dem Landeshauptstadtvertrag vereinbarten Mittel für die „Task Force Jugend und Soziales“ geregelt.

Ministerin Drese und Schwerins OB Rico Badenschier unterzeichneten heute eine Zielvereinbarung für die „Task Force Jugend und Soziales“.

Ministerin Drese und Schwerins OB Rico Badenschier unterzeichneten heute eine Zielvereinbarung für die „Task Force Jugend und Soziales“.

Im Einvernehmen mit dem Innen- und dem Finanzministerium stellt das Sozialministerium dafür insgesamt 450.000 Euro bis zum 31.Dezember 2021 zur Verfügung. Diese Mittel sollen die Konsolidierungsbemühungen der Landeshauptstadt Schwerin weiter unterstützen.

„Vorrangiges Ziel der Task Force ist es, mittels einer breit angelegten Organisationsuntersuchung, die Geschäftsprozesse in den Bereichen Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Schwerin zu optimieren sowie Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und auszuschöpfen“, sagte Ministerin Drese.

„Sozialausgaben machen einen erheblichen Anteil des kommunalen Haushalts aus. Wir möchten, dass die Leistungen zielgerichtet bei den Bedürftigen ankommen und dafür müssen wir die Prozesse des Verwaltungshandelns hinterfragen. Dabei unterstützen uns die Mittel des Landeshauptstadtvertrags“ so Oberbürgermeister Badenschier.

Die Organisationsuntersuchung beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme zu Arbeitsprozessen, des Umfangs der Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben, der Erfassung von Bearbeitungsrückständen, der Personalauswahl und -qualifikation sowie eine Evaluation der Personalbemessung. Weitere Schwerpunkte sind das Controlling bzw. die vorhandene Datenbereitstellung und -qualität. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung verbunden mit Handlungsvorschlägen zur Optimierung. Im Anschluss erfolgt die Umsetzung der Handlungsvorschläge.

Für die Umsetzung der heute unterzeichneten Zielvereinbarung wird eine Projektsteuerungsgruppe gebildet. Darin sind Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Schwerin, des Sozialministeriums, des Innen- und Finanzministeriums sowie des mit der Organisationsuntersuchung beauftragten Unternehmens vertreten.

Drese: „Ich erhoffe mir, dass die Stadtverwaltung nach Abschluss des Vorhabens noch zielgerichteter ihre Kernaufgaben in den Bereichen Kinder, Jugend, Familie und Soziales zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Schwerin erfüllen kann.“