Schwerin – Der Kinder- und Jugendsport ruht vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag hebt die Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für den Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen sowie für den Schwimmunterricht auf.
„Die Reduzierung der Kontakte rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ist eine wichtige Maßnahme, um im familiären Kreis sicher und besinnlich feiern zu können. Deshalb setzen wir landesweit nun auch den Kinder- und Jugendsport aus“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Dienstag.
Die neue Corona-Verordnung des Landes, die zum 16. Dezember in Kraft tritt, sieht entsprechende Änderungen der bisherigen gesonderten Regelungen für den Kinder- und Jugendsport vor. Der Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) ist damit in allen Sportarten und Altersklassen im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Outdoor- als auch im Indoor-Bereich bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt.
Drese: „Wenn wir jetzt ein paar Wochen unsere Kontakte drastisch einschränken, können wir im neuen Jahr die Maßnahmen früher wieder lockern. Die Sportangebote für Kinder und Jugendliche liegen mir dabei besonders am Herzen.“
Die Ministerin verweist zudem darauf, dass Sport zu treiben, möglich bleibt und unter Einhaltung der Schutzvorschriften auch gesundheitlich förderlich ist. „Sport kann individuell oder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, sofern geöffnet, allein, zu zweit oder mit weiteren Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Joggen gehen, Fahrrad fahren oder mit seinen Kindern auf der Wiese Fußball spielen, ist natürlich erlaubt“, so Drese.