Schwerin – „Ich bedaure die Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr, Nord Stream 2 die Übergangsregelung und damit den Vertrauensschutz zu verweigern“, reagierte Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel auf eine angekündigte Entscheidung der Bundesnetzagentur, dem Freistellungsantrag von einer regulierungsverschärfenden Regelung für die Gaspipeline quer durch die Ostsee nicht entsprechen zu wollen, die erst deutlich nach dem Baubeginn der Pipeline zunächst als europäisches und dann als deutsches Recht geschaffen wurde.
„Es geht um die Frage, ob nur wirklich physisch und endgültig fertiggestellte Pipelines von der Vertrauensschutzregelung erfasst werden oder auch bereits begonnene, bei denen alle wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen aber schon unabänderlich getroffen wurden“, so Pegel. Er könne die Argumentation von Nord Stream 2 gut nachvollziehen, dass die in der neu geschaffenen gesetzlichen Regelung enthaltene Übergangsklausel für Nord Stream 2 gelten müsse.
„Wenn man nach Baubeginn, nachdem schon Milliarden investiert sind, die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschärft, wie das Nord Stream 2 hier widerfahren ist, dann muss Vertrauensschutz gewährt werden, weil alle wirtschaftlichen Abwägungen und Entscheidungen längst getroffen sind und deshalb die Investoren den Anspruch an rechtsstaatlich denkende Gesetzgeber haben dürfen, dass man nicht im Nachhinein über Bord wirft, was Grundlage der Investitionsentscheidungen war – schade, dass dieser Vertrauensschutz hier nicht durch die begehrte Übergangsregelung ermöglicht wird“, zeigte sich Pegel enttäuscht.