Landtag von M-V liegt Evaluationsbericht vor
Schwerin – Justizministerin Hoffmeister hat im Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht zur Evaluation der psychosozialen Prozessbegleitung vorgelegt: „Wir haben Statistiken ausgewertet und bei psychosozialen Prozessbegleiterinnen und –begleitern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien Befragungen durchgeführt. Alle bestätigten, dass das Angebot wichtig sei für die Kinder und auch schutzbedürftige Erwachsenen, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten wurden. Die Zahl der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stieg von 2017 bis heute auf zwölf. Damit ist die Versorgung landesweit gesichert.
Die Anzahl der gerichtlichen Beiordnungen blieb allerdings gering. Bundesweit beantragen wenige Verletzte eine psychosoziale Prozessbegleitung trotz des von uns initiierten, bundesweiten Anspruchs. Aber vielen Betroffenen ist das Hilfsangebot noch immer unbekannt. Wir sind stetig dabei, es bekannter zu machen. Wir haben tausende Flyer verteilt und verteilen sie weiter an Staatsanwaltschaften und Polizei. Medien berichten regelmäßig. Opferschutzvereine haben der Beauftragten der Justiz für Opferhilfe zugesagt, ebenso daran mitzuwirken, die Prozessbegleitung stets im Blick zu haben“, so Justizministerin Hoffmeister.
„Da Betroffene aber auch erhebliche Schwierigkeiten haben, vor allem erwachsene Opfer, einen Antrag zu stellen, ist eine Lösung in Sicht. Mithilfe der Justizministerkonferenz ist es uns gelungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Möglichkeit prüft, wonach die Gerichte von Amts wegen eine Beiordnung anordnen dürfen. Auch die Höhe der Fallpauschale wird überprüft. Allerdings ist die Fallpauschale grundsätzlich für die Begleitung der juristisch aufzuarbeitenden Sexual- oder Gewaltstraftat das richtige Mittel. Opferbegleitung, die über juristische Belange hinausgehen, deckt die Sozialseite ab“, erklärt die Ministerin.
Derzeit setzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Prüfauftrag der JuMiKo mit dem Ziel um, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern. Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Justizministerin Hoffmeister: „Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Ich setze mich aber auch für eine weitere Anpassung dieser Vergütung ein.“