Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit Baden-Württemberg zur Justizministerkonferenz 2021 einen Beschlussvorschlag zur Optimierung der psychosozialen Prozessbegleitung eingebracht.
„Bundesweit zeigt sich, dass der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde, ein wichtiges Mittel im prozessualen Strafverfahren geworden ist. Doch hat auch die Praxis gezeigt, dass dieser Rechtsanspruch stetig der Zeit angepasst werden muss. Daher habe ich mich einem Beschlussvorschlag meines Amtskollegen aus Baden-Württemberg angeschlossen.
Im Juni wollen wir die Justizministerinnen und Justizminister der Länder dafür gewinnen, gemeinsam die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz von weiteren Optimierungen zu überzeugen. Zum einen sollte die dreistufige Fallpauschale um zehn Prozent auf insgesamt 1.210 Euro angehoben werden, um gestiegene Gebührenkosten zu decken. Auch sollten psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter künftig zusätzlich eine Pauschgebühr erhalten, wenn Umfang oder besondere Schwierigkeit der Sache über die eigentliche psychosoziale Prozessbegleitung in Strafsachen hinausgeht.
Und vor allem ist es bislang nicht gesetzlich vorgesehen, dass Prozessbegleiterinnen und -begleiter zum Termin der Gerichtsverhandlung eine Nachricht erhalten. Auch das sollte sich ändern“, sagt Ministerin Hoffmeister.
„Ich bin zuversichtlich, dass die JuMiKo diese drei wichtigen Punkte mittragen wird. Uns geht es darum, die derzeitige Überarbeitung der Regelung durch das Bundesministerium zu ergänzen. Hierfür brachten wir bereits erfolgreich ein, dass der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen ohne Antrag erfolgen soll. Geprüft wird ebenso, ob unter bestimmten Voraussetzungen bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet werden kann, um so die Antragstellung zu erleichtern“, so die Justizministerin.