Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist am Freitag das Thema „Radverkehr stärken – Beratung zu Fördermöglichkeiten und Verbesserungen von Infrastruktur etablieren“ diskutiert worden. Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ hat das Bundesverkehrsministerium den Fokus erstmals ausdrücklich auf die ländlichen Räume gelegt.
„Bislang ist die Debatte um die Förderung des Radverkehrs fast ausschließlich mit Blick auf die Städte und die urbanen Räume geführt worden. Das hat sich auch auf maßgebliche Initiative von Mecklenburg-Vorpommern geändert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.
2020 hat die Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und den Ländern bis 2023 Finanzhilfen von knapp einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Davon gingen 39,8 Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern.
Eine aktuelle und repräsentative Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hat ergeben, dass nahezu jeder dritte Gast (34 Prozent) während seines Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern auf das Fahrrad steigt. Bundesweit liegt der Anteil bei rund 20 Prozent.
„Mecklenburg-Vorpommern ist ein gefragtes Radfahrland. Vor allem auch in den ländlichen Räumen wird viel Fahrrad gefahren. Die Kommunen in den ländlichen Räumen brauchen besondere Unterstützung, gerade auch, wenn es um den Ausbau des Radwegenetzes geht“, so Minister Meyer im Landtag weiter.
Mit der Verstetigung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ bis 2028 kommt es auch zu einer wesentlichen Neuerung: „Künftig werden die Mittel, die im laufenden Jahr nicht gebundenen werden konnten, den anderen Bundesländern zu Gute kommen – ohne einen Ausgleich im Folgejahr. Diese Mittel sind dann weg.
Wir sollten alles daransetzen, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch in unserem Land zu verbauen. Dies wird uns aber nur gelingen, wenn wir unsere Gemeinden künftig noch besser und individueller beraten – und vor allem bei der Antragstellung unterstützen. Gerade den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, an die sich das Programm ausdrücklich richtet, fehlt die Erfahrung mit der Beantragung von Infrastrukturfördermitteln“, machte Meyer weiter deutlich.
Deshalb soll künftig die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) Gemeinden im Land zusätzlich beraten. „Neben der fördertechnischen Beratung, die das Landesförderinstitut anbietet, soll eine fachliche Beratung zur Antragstellung erfolgen. Die Detailberatung ist bei der AGFK in den richtigen Händen“, so Meyer weiter. Das Land begleitet die AGFK MV bereits seit der Gründung im Jahr 2017 und fördert sie derzeit mit 40.000 Euro jährlich. In den sechs Jahren konnte die AGFK MV bereits 31 Mitglieder generieren.
Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ sind 77 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 44,5 Millionen Euro im Landesförderinstitut eingegangen. Von diesen 77 Maßnahmen konnten dem Bundesamt für Mobilität und Logistik 41 Maßnahmen angezeigt werden. Bei allen anderen Vorhaben liegen die Unterlagen, die für eine Anzeige beim Bundesamt für Mobilität und Logistik erforderlich sind, noch nicht vor. Dabei geht es um die Beurteilung, ob eine Maßnahme förderfähig- und förderwürdig ist.
Neben „Stadt und Land“ fördert die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderung nach der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie u.a. den Radwegebau im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen sowie investive Unterhaltungsmaßnahmen und den Ausbau von Straßen, auf denen touristische Radfernwege verlaufen.
„Diese Fördermöglichkeiten sind bei den Kommunen bislang nur wenig bekannt. Auch hier könnte eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten durch die AGFK MV einen Beitrag zur Stärkung des Radverkehrs leisten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Landtag abschließend.