Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Mecklenburg-Vorpommern zum Land der Guten Arbeit weiterentwickeln“ diskutiert worden.
„Die Rahmenbedingungen für gute Arbeit müssen in jeder Branche und jedem Wirtschaftszweig gelebt werden. Die Landesregierung arbeitet gemeinsam an der Verbesserung dieser Bedingungen. Hierzu zählen beispielsweise die Weiterentwicklung des Landesvergabegesetzes sowie die Umsetzung der Industriestrategie. Die heimische Industrie steht für hochqualifizierte Arbeitsplätze, gute Löhne, innovative Produkte und moderne Technologien. Industriepolitik zielt dabei auf die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrieunternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Der Minister machte in diesem Zusammenhang auch auf die veränderten Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aufmerksam.
„Wir haben die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet. Die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung stehen dabei besonders im Mittelpunkt. Das Land hat dabei die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen noch stärker in den Vordergrund gerückt“, so Meyer im Landtag weiter.
So erhalten beispielsweise Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Darüber hinaus stehen bei der Investitionsförderung qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund
Darüber hinaus wurde der Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. „Mit der beabsichtigten Gesetzesnovelle soll eine gute Entlohnung sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung gesichert werden.
Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit integraler Bestandteil dieser Strategie“, so Meyer weiter. Gegenwärtig läuft die Ressortanhörung. Der abgestimmte Gesetz-Entwurf soll voraussichtlich im Februar des kommenden Jahres vorliegen.
Wirtschaftsminister Meyer machte im Landtag deutlich, dass es absehbar ist, dass der Bedarf an Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, an präventiven Angeboten und Information zu Guter Arbeit sowie an Unterstützung von Opfern von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung nicht geringer werden wird. „Aufgrund von zunehmenden Fachkräfteengpässen sind wir auf gezielte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen.
Die Bundesregierung plant weitere Erleichterungen beim Fachkräftezuzug aus dem Ausland und wird das Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht modernisieren. So wird auch unser Bundesland attraktiver für benötigte Fachkräfte aus Drittstaaten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer. Unterstützung bekommt das Land durch die Beratungsstelle „CORRECT!“.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden durch die Beratungsstelle rund 500 Menschen für ausländische Beschäftigte in M-V und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung beraten und unterstützt. Die Zahl der Beratungen stieg – auch in den Pandemiejahren – vom Jahr 2020 auf 2021 sogar um 18 Prozent.