Greifswald/Neubrandenburg – Bauminister Christian Pegel übergibt morgen in Greifswald und Neubrandenburg die ersten Zusagen für Mittel aus dem Förderprogramm „Re-Start – Lebendige Innenstadt M-V“, Nach dem ersten Aufruf werden 14 Projekte mit insgesamt mehr als drei Millionen Euro unterstützt. Ein weiterer Aufruf folgt zu Beginn des neuen Jahres.
„Ich freue mich sehr über die kreativen Projektideen, mit denen sich die Kommunen beworben haben. Vom Land gefördertes Erlebnisshopping, Beseitigung von Leerstand oder ein Besucherleitsystem sollen dazu beitragen, dass wieder mehr Publikum in die Stadtzentren gelockt wird, die infolge der Corona-Pandemie starke Einbrüche erlitten haben“, sagt Christian Pegel.
Am Mittwoch übergibt er die Zuwendungsbescheide an Neubrandenburgs Bürgermeister Silvio Witt und Greifswalds Oberbürgermeister Stefan Fassbinder. Medienvertreter sind bei Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen herzlich eingeladen:
Die Stadt Neubrandenburg erhält aus dem Sofortprogramm 450.000 Euro Zuschuss für den Ausbau eines Gutscheinsystems, Erlebnisshopping, Anmietung von Ladenflächen, Erneuerung des Innenstadtmobiliars und einen Fahrradspielplatz. Greifswald möchte die Förderung mit einer Gesamtsumme von 475.000 Euro für mehr Digitalisierung in der Innenstadt nutzen: Neben dem kostenfreien WLAN im Stadtzentrum soll eine Plattform für Vermieter und Eigentümer entstehen.
Ein zweiter Aufruf, für das insgesamt fünf Millionen Euro umfassende Programm des Bauministeriums, wird zurzeit vorbereitet und zu Beginn des Jahres 2022 veröffentlicht. Bis zum 28. Februar 2021 können sich weitere Kommunen im Land dafür bewerben. Die Entscheidung darüber, welche Projektanträge unterstützt werden, treffen Vertreter des Dialogforums Einzelhandel.
Das Kabinett hatte im August beschlossen, zehn Millionen Euro für die Wiederbelebung der Innenstädte aus dem Corona-Schutzfonds bereitzustellen. Eine Hälfte vergibt das Wirtschaftsministerium für Citymanagementmaßnahmen, eine andere Hälfte das Bauministerium für städtebauliche Vorhaben. Antragsteller müssen sich für einen dieser zwei Fördertöpfe entscheiden. Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken können und nicht durch andere Programme gefördert werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
Für die Zeit nach dem Frühjahrslockdown 2020 zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Nord enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent. Ein Drittel der Befragten gab an, dass im Vergleich zum Vorjahreszeit-raum höchstens halb so viele Kunden zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs waren. Noch dramatischer ist demnach die Situation in touristisch geprägten Orten: Dort wurden aufgrund fehlender Touristen Umsatzeinbrüche von 80 bis 90 Prozent beklagt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation 2021 nicht deutlich verbessert hat – mit der Folge, dass viele Geschäfte schließen. Erste, noch nicht veröffentlichte Ergebnisse einer bundesweiten IHK-Untersuchung kommen zu dem Ergebnis, dass auch 2021 in den Innenstädten Mecklenburg-Vorpommerns die Nutzung der Innenstadtangebote gesunken und der Leerstand gestiegen ist und somit die Attraktivität der Innenstädte abgenommen hat.