Re-Start Lebendige Innenstädte M-V

Schwerin – Für das Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort Projekte beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden.

„Wesentliches Ziel ist es, den Einzelhandel im ortsnahen Umfeld durch verschiedene Maßnahmen zu stabilisieren. Entscheidend ist im Gesamtgefüge, dass auch Kultur durch pandemiekonforme kleine und große Veranstaltungen verknüpft und mit einer zunehmenden Digitalisierung das Miteinander wieder ermöglicht wird. Es soll ein innerstädtischer Erlebnisraum entstehen können, der auch Besucher und Touristen einlädt. Dafür müssen neben den Wertschöpfungsketten durch Stabilisierung des Einzelhandels und der Dienstleistungen auch Angebote der Gastronomie gestärkt werden. Mit den Citymanagement-Maßnahmen sollen kommunale und wirtschaftliche Aktivitäten in den Innenstädten des Landes unterstützt werden, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Innenstädten abzumildern und zur Belebung der Innenstädte beizutragen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Konzept des Wirtschaftsministeriums zielt auf eine Ergänzung und Erweiterung bereits bestehender Strukturen. Geplant ist es, die vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereits geförderten Citymanager weiter zu unterstützen und auszubauen.

„Im Rahmen der Strukturentwicklungsmaßnahmen kann die bestehende Personalkostenförderung bereits vorhandener Citymanager um ein weiteres Jahr verlängert werden. Darüber hinaus können weitere Citymanager temporär zur Pandemiefolgenbewältigung in den Innenstädten und Gemeinden eingesetzt werden. Neu ist auch, dass die Citymanager ein Budget an die Hand bekommen sollen. Das soll durch ein Aktivitätsbudget umgesetzt werden“, so Glawe weiter.

Die jeweiligen Einzelmaßnahmen der Citymanager können zielgerichtet je nach ortsspezifischer Problemlage und Struktur in eng verzahnter Absprache mit den Stadtverwaltungen und der regionalen Wirtschaft getroffen werden.

„Auf diese Weise können regionale Interessen gebündelt, ausgewertet und unmittelbar umgesetzt werden. Mit den Maßnahmen werden pandemiebezogene konkrete Bedarfe aufgegriffen und eine Kontinuität vor Ort sichergestellt, die eine zügige Umsetzung geplanter Aktionen auch garantiert. Dabei soll auch der ländliche Raum in der Eigengestaltung unterstützt werden“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Die Förderung richtet sich an die 95 Grund,- Mittel- und Oberzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „Zentrale Orte übernehmen überörtliche Bündelungsfunktionen und sichern die Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen. Insbesondere Oberzentren und Mittelzentren werden als überregional bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt. Dazu sollen geeignete Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung und Belebung der Innenstädte unterstützt werden. Grundzentren werden als Ankerpunkte des Einzelhandels, der Gastronomie und des Tourismus in den ländlichen Räumen gesichert, entwickelt und ausgebaut. Ziel der Förderung ist es, die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Grundzentren, die pandemiebedingt starke Einbußen zu verzeichnen hatten, zu ermöglichen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Gefördert werden Projekte, die insbesondere folgende Maßnahmen im Fokus haben:

  • Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel,
  • Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum,
  • Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten,
  • Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels.

Die Landesregierung hatte im August dieses Jahres zehn Millionen Euro für das Sofortprogramm „Re-Start – Lebendige Innenstadt MV“ aus dem MV-Schutzfonds bereitgestellt. Jeweils fünf Millionen Euro stehen im Energieministerium und im Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Für die Maßnahmen, die innerhalb des 10 Millionen-Euro-Programms das Wirtschaftsministerium betreffen, können Projekte ab sofort bei den Regionalbeiräten eingereicht werden. In MV gibt es vier Regionalbeiräte in den Teilregionen Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern, sie gestalten wesentliche Teile der Arbeitsmarktförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit.

Die Anträge müssen bis zum 30. September 2021 in den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte eingereicht werden. Der Förderzeitraum ist der 01. Dezember 2021 bis längstens 31. Dezember 2023.

Die Förderung kann als Personalausgabenförderung und/oder Aktivitätsbudget beantragt werden.

Die Anträge sind schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars und unter Beifügung der ergänzenden Unterlagen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates einzureichen.

Die jeweiligen Geschäftsstellen der Regionalbeiräte als Ansprechpartner, die auch die Antragsformulare zur Verfügung stellen, sind unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung aufgeführt.

Die Laufzeit der einzureichenden Projekte soll maximal zwei Jahre betragen und bis spätestens 31.12.2023 enden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Die vollständigen Fördergrundsätze sind auf der Startseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern eingestellt.

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