Justizministerin Katy Hoffmeister: „Vorsorgevollmacht noch nicht in alle Familien vorgedrungen, doch ist sie zur eigenen Absicherung äußerst wichtig“
Schwerin – Mit rund 33.600 ist auch im Jahr 2019 die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern hoch. „Die unverändert hohe Zahl rechtlicher Betreuungen schlägt sich in den Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger nieder. Die Ausgaben in Mecklenburg-Vorpommern lagen auch 2019 mit ca. 29,7 Mio. Euro auf hohem Niveau. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuer lag bei rund 26,4 Mio. Euro“, so Justizministerin Hoffmeister.
„Nach wie vor ist das Thema Vorsorgevollmacht noch nicht in alle Familien vorgedrungen. Den Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden bin ich daher sehr dankbar, dass sie zu jeder Zeit darüber informieren. Jeder Erwachsene, egal wie alt, sollte eine Vorsorgevollmacht mit einer Vertrauensperson ausfüllen. Allein der weit verbreitete Irrtum, dass sich Eheleute automatisch gegenseitig im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit, zum Beispiel in Gesundheitsangelegenheiten, vertreten können, kann zu Schwierigkeiten führen. Denn gibt es keine Vorsorgevollmacht, in der die Betreuung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit geregelt hat, wird vom zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer bestellt. So ein Fall kann sehr plötzlich eintreten. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können Betroffene selbst oder die Angehörigen aus der Bahn werfen“, sagte Ministerin Hoffmeister.
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Broschüre ‚Das Betreuungsrecht‘ herausgegeben, die kostenlos bestellt werden kann. Auf der Internetseite des Ministeriums www.jm.mv-regierung.de steht die Broschüre auch als Download zur Verfügung.