Justizministerin Katy Hoffmeister unterstreicht die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht: „Jeder sollte sich vor unerwarteten Ereignissen absichern“
Schwerin – Mit aktuell rund 33.500 ist die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. „Somit steigen Jahr für Jahr auch die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger. Sie lagen im gesamten vorigen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern bei ca. 34,4 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuer lag bei rund 31,1 Mio. Euro“, so Justizministerin Hoffmeister.
Justizministerin Hoffmeister unterstreicht die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht: „Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, sofern eine Vertrauensperson diese Aufgabe übernimmt. Schon die Tatsache, dass noch viele glauben, Eheleute könnten sich im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit automatisch gegenseitig, zum Beispiel in Gesundheitsangelegenheiten, vertreten, ist ein Irrtum. Dieses Problem wird sich erst im Jahr 2023 abschwächen, wenn die gerade beschlossene Gesetzesänderung zum befristeten Notvertretungsrecht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Kraft tritt.
Das Notvertretungsrecht soll kurzfristig rechtliche Betreuungen vermeiden, eine umfassende Vorsorgevollmacht ersetzt aber auch diese Regelung nicht. Auch dann kann das Fehlen einer umfassenden Vorsorgevollmacht zu einer gerichtlich veranlassten rechtlichen Betreuung führen. So ein Fall kann sehr plötzlich eintreten. Eine Krankheit, ein Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse können Betroffene oder Angehörige aus der Bahn werfen. Vorsorgevollmachten haben Vorrang gegenüber dem neuen gesetzlichen Notvertretungsrecht. Daher sollte jetzt und auch in Zukunft umfänglich vom Instrument der Vorsorgevollmacht Gebrauch gemacht werden“, sagte Ministerin Hoffmeister.