Die Landesregierung beschloss heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Vorbereitungsdienst wird noch familienfreundlicher.“
Schwerin – „Das Versprechen wird eingelöst, das Rechtsreferendariat stetig attraktiver und noch familienfreundlicher zu gestalten. Daher passen wir das Juristenausbildungsgesetz an, damit der juristische Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit abgeleistet werden kann. Die Möglichkeit des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit entlastet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen oder aus anderen gewichtigen Gründen nicht in der Lage sind, sich mit voller Arbeitskraft dem Vorbereitungsdienst zu widmen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen, denn Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land für Familie, Arbeit und Urlaub“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung und dem Beschluss des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes.
Derzeit ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben das Rechtsreferendariat nur in Vollzeit möglich. Sonderurlaub kann bislang eingeschränkt zum Beispiel bei notwendiger Betreuung erkrankter Kinder gewährt werden. Durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154, 2172) wird ein neuer § 5b Absatz 6 Deutsches Richtergesetz (DRiG) eingeführt. Danach ist ab dem 1. Januar 2023 auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu ermöglichen. Diese Vorgaben sind in Landesrecht umzusetzen.
Ministerin Bernhardt: „Der Entwurf für ein angepasstes Juristenausbildungsgesetz berücksichtigt auch eine Angleichung des Umfangs des universitären Schwerpunktbereichsstudiums sowie der zugehörigen Prüfungsleistungen. So wollen wir bundesweit möglichst einheitliche Bedingungen schaffen. Das wurde zwischen den Justizministerinnen und Justizministern vereinbart. Im Übrigen enthält der Entwurf sprachliche Änderungen, vor allem zur Gleichstellung von Frauen und Männern.“
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugestellt. Zurzeit leisten in Mecklenburg-Vorpommern rund 260 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst zur Zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Bis Anfang November können sich bundesweit Frauen und Männer für die Einstellung am 1. Dezember 2022 bewerben.