Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“
Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.
Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskriminalität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.
Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.
„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine empfindliche Sanktion.
Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.
Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.