Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr knapp 233 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ausgegeben – knapp sieben Millionen mehr als im Vorjahr. „Damit haben wir trotz gestiegener Kosten das vorhandene Nahverkehrsangebot im Land erhalten können“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.
Denn: Ziel des Landes ist es, das vorhandene SPNV-Angebot in den kommenden 15 Jahren auf bisherigem Niveau zu sichern – auch wenn die Kosten voraussichtlich weiterhin jährlich in Millionenhöhe steigen werden. Die Regionalisierungsmittel hingegen, die der Bund den Ländern zur Bestellung von Nahverkehr auf der Schiene zur Verfügung stellt, werden für Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016 bis 2031 über 50 Mil-lionen Euro geringer ausfallen, als dies nach der bis 2016 geltenden Regelung der Fall gewesen wäre. Dies ist die Folge einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes des Bundes im Jahr 2016, welches die Zahlungen an die Länder für den Zeitraum 2016 bis 2031 festlegt.
„Deshalb bilden wir aus den Mitteln, die uns der Bund zurzeit noch umfangreicher zur Verfügung stellt als dies ab Mitte der 2020er Jahre der Fall sein wird, eine Reserve für die kommenden Jahre, in denen diese Mittel knapper werden“, sagt Christian Pegel.
Aus diesem Grund hat der Landtag ein Sondervermögen eingerichtet, mit dem langfristig das heutige Nahverkehrsangebot auf der Schiene sichergestellt werden soll in der Zeit der abnehmenden Regionalisierungsmittel. Darin fließen die nicht ausgegebenen Regionalisierungsmittel ein. Bisher wurden dem Sondervermögen 244 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln zugeführt. „Dieses Geld ist weder verloren noch wird es für andere Zwecke verwendet“, versichert Christian Pegel und begründet: „Es darf nur für die Aufgaben ausgegeben werden, die das Regionalisierungsgesetz vorgibt, also für den öffentlichen Personennahverkehr.“
Der Verkehrsminister schätzt ein, dass in den 2020er Jahre die zu erwartenden Ausgaben die im Gesetz festgeschriebenen Einnahmen übersteigen werden und das zurückgelegte Geld mit zunehmender Tendenz aus dem Sondervermögen entnommen werden muss, um das Nahverkehrsangebot auf der Schiene auf dem bislang verfügbaren Niveau aufrechterhalten zu können.
Während die vom Bund den Ländern insgesamt bereitgestellten Mittel ab 2016 pro Jahr um 1,8 Prozent aufgestockt werden, erfolgt parallel ein Angleichen der konkreten Länderquote an den neu festgesetzten so genannten Kieler Schlüssel. Bis 2016 galt für die Ostländer und somit auch M-V ein vorteilhafterer Schlüssel, der nun bis 2031 auf den geringeren Kieler Schlüssel abgesenkt wird. Daraus resultiert die ungleiche Aufteilung der dem Land M-V zustehenden Regionalisierungsmittel von 2016 bis 2031.