Schwerin – Der Länderkammer hat heute in Berlin eine Grundgesetzänderung beschlossen, um den Weg für die Reform der Grundsteuer frei zu machen. Die Änderung ermöglicht den Ländern, die Grundsteuer zukünftig auch abweichend vom Modell des Bundes zu erheben. Bei seiner Rede im Bundesrat betonte Finanzminister Reinhard Meyer, dass Mecklenburg-Vorpommern dem Kompromiss nur zähneknirschend zugestimmt habe.
Die Länderöffnungsklausel bleibe „der Einstieg in den Ausstieg aus der bundeseinheitlichen Besteuerung“, so Meyer im Plenum des Bundesrates: „Was einer Minderheit von Ländern bei den Föderalismusreformen nicht gelang, wird jetzt ermöglicht.“ Dass Mecklenburg-Vorpommern dem Kompromiss trotzdem zugestimmt habe, läge daran, dass man Verantwortung für die Kommunen habe: „Unser oberstes Ziel ist klar: Die Grundsteuer muss bleiben! Unsere gemeinsame Aufgabe ist es,“ appellierte er an die Bundesländer, „sie rechtssicher und verfassungsfest zu machen. Fällt die Grundsteuer weg, dann geht in manchen Gemeinden wortwörtlich das Licht aus.“
Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern mit dem Kompromiss akzeptiere, dass einzelne Länder nun Sonderwege einschlagen können, gebe es eine Voraussetzung, über die das Land nicht diskutieren werde: „Es muss ausgeschlossen sein“, so Finanzminister Meyer, „dass es durch die Öffnungsklausel zu Verwerfungen im Länderfinanzausgleich komme.“
Der Finanzminister erinnerte zudem an das Ziel, die Reform aufkommensneutral zu gestalten: „Diese Maßgabe haben wir nur bedingt in der Hand, wir bleiben auf die Mithilfe der Kommunen angewiesen. Niemand will sich mit dieser Reform bereichern. Allerdings ist auch klar, dass Aufkommensneutralität zwangsläufig dazu führen wird, dass einige mehr zahlen müssen, während die Steuerbelastung für den anderen Teil sinkt. Das ist der Preis für ein einheitliches, vor allem aber für ein gerechtes Grundsteuersystem.“