Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2023 zugestimmt.
Damit steigen die Renten Anfang Juli um 4,39 Prozent in den westdeutschen und um 5,86 Prozent in den ostdeutschen Ländern. Das führt dazu, dass es zum 1. Juli 2023 und damit ein Jahr früher als geplant erstmals einheitliche Rentenwerte in Ost und West gibt.
Ministerpräsidentin Schwesig hat den Beschluss in ihrer Rede im Bundesrat als „historische Entscheidung“ und „als wichtigen Schritt für die Menschen in Ostdeutschland“ bezeichnet. „Das ist nicht nur eine materielle Frage. Es geht auch um Anerkennung und Respekt“, sagte die Ministerpräsidentin.
In den vergangenen 30 Jahren habe es immer wieder Beschlüsse der ostdeutschen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der ostdeutschen Landtage zur Angleichung der Renten gegeben. „Es war ein langer Weg – und jetzt sind wir am Ziel: Die Rentenangleichung zwischen Ost und West kommt jetzt.“
Weitere Anstrengungen seien bei der Angleichung der Löhne erforderlich, auch mit Blick auf die Renten von morgen. „Die Angleichung der Löhne geht nicht per Verordnung. Da sind vor allem die Arbeitgeber gefragt.
Aber auch wir Länder können Impulse setzen, indem wir zum Beispiel bei öffentlichen Aufträgen auf Tariftreue achten“, so die Ministerpräsidentin. „Es ist 33 Jahre nach der Deutschen Einheit nicht mehr zu erklären, dass Ostdeutsche länger arbeiten müssen und geringere Löhne erhalten.“