Schwerin – Am Wochenende (6. April 2019) wurde ein Rissvorfall im Landkreis Nordwestmecklenburg gemeldet. Betroffen war eine Schafhaltung im Biosphärenreservat Schaalsee. Der Gutachter fand insgesamt zehn tote und fünf verletzte Tiere vor. Im Ergebnis der Rissbegutachtung muss ein Wolf als Verursacher des Übergriffs als wahrscheinlich gelten. Zur weiteren Untersetzung der Befunde wurden Genetikproben genommen.
In der genannten Region waren bislang keine Rissvorfälle zu verzeichnen. Daher werden die Nutztierhalter der Region um erhöhte Aufmerksamkeit sowie um Überprüfung der Schutzeinrichtungen für Haus- und Nutztierhaltungen gebeten.
Um den Mindestanforderungen des Grundschutzes für Schaf- und Ziegenhaltungen zu entsprechen, müssen die Zäune allseitig geschlossen sein. Die Mindesthöhe beträgt dabei für stromführende Zäune 90 Zentimeter. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, die auch gefördert werden können. Außerdem muss der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen, beispielsweise den stromführenden Litzen, weniger als 20 Zentimeter betragen. Im Falle von Festzäunen wird dringend ein Untergrabschutz empfohlen, welcher ebenfalls förderfähig ist.
Ansprechpartner für Förderungen von Präventionsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die jeweiligen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen (Biosphärenreservats- oder Nationalparkämter).
Informationen zu Schadensfällen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Über diese Nummer können auch Nutztierhalterberatungen vermittelt werden.
Informationen (Fotos, Videos) zu Wolfssichtungen nimmt der Koordinator des Wolfsmonitorings Dr. Norman Stier (stier@forst.tu-dresden.de) entgegen.